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Wo darf man mit dem Wohnmobil parken?

2 Min Wildcampen oder doch lieber einen Campingplatz suchen?

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Leonie Kaufmann
04.09.2018
2 Min

Ein Wohnmobil verspricht maximale Freiheit. Der Kauf eines solchen Fahrzeugs ist häufig vom Wunsch getrieben, jeden erdenklichen Ort ansteuern und dort übernachten zu können. Allerdings ist dies häufig nur in der Theorie möglich, denn was das Parken und vor allem das Übernachten im Wohnmobil betrifft, existieren je nach Reiseziel bestimmte Einschränkungen.

Einige Campingurlauber neigen dazu, dieses Thema auszublenden. Allerdings drohen Verstöße, die nicht ohne Konsequenzen bleiben. Im Idealfall sprechen Ordnungshüter lediglich eine Verwarnung aus, allerdings kann ebenso ein Verwarngeld fällig werden. Folglich ist es besser, während einer Reise das Wohnmobil stets dort abzustellen, wo dies auch zulässig ist.

Wo mit dem Wohnmobil parken?

Sofern möglich, parken Sie Ihr Wohnmobil am besten auf einem Campingplatz. Genau hierfür gibt es solche Anlagen und zugleich sind dort auch geeignete Anschlüsse vorzufinden, um höchstmöglichen Komfort zu genießen. Daher gilt: Ob Endziel oder Zwischenstation einer Reise, im Idealfall wird auf einem Campingplatz übernachtet.

Sofern möglich, planen Sie Anfahrt und Rückfahrt gründlich. Wer flexibel sein und keine Parzelle im Vorfeld buchen möchte, hat am besten einen aktuellen Campingführer mit an Bord. So lässt sich unterwegs auch noch kurzfristig ermitteln, wo sich geeignete Campingplätze in der Nähe befinden.

Parken mit dem Wohnmobil auf öffentlichen Parkplätzen

Reisende, die keinen Campingplatz finden konnten, entscheiden sich häufig für das Parken auf öffentlichen Parkplätzen. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, solange keine Parklinien existieren und das Fahrzeug darüber hinausreicht. Vorübergehendes Parken stellt dann kein Problem dar.

Doch aufgepasst, das Übernachten im Wohnmobil gilt als verkehrsfremd. Es ist bundesweit gestattet, eine Pause einzulegen, um die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers wiederherzustellen. Entsprechend wird das einmalige Übernachten fast überall geduldet. Allerdings sollten Sie weder die Markise ausfahren noch Campingmöbel aufstellen. Dies käme nämlich einer Sondernutzung der Parkfläche gleich.

In bestimmten Regionen gelten Sonderregelungen. Insbesondere dort, wo zahlreiche Touristen unterwegs sind, haben einige Kommunen ihre eigenen, saisonalen Regelungen aufgestellt. Entsprechend kann es verboten sein, das Wohnmobil in unmittelbarer Nähe von Stränden oder Seen abzustellen. Gerade während der Hauptreisezeit wird an solchen Orten erfahrungsgemäß verstärkt kontrolliert.

Wie ist die Situation bei Autobahnraststätten?

Während der Durchreise ziehen es einige Campingurlauber vor, direkt an der Autobahn beziehungsweise auf dem Gelände von Autobahnraststätten zu übernachten. Ob dies möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab: insbesondere vom den vorhandenen Parkmöglichkeiten und dem zulässigen Gesamtgewicht des Campingfahrzeugs.

Gewöhnliche Pkw Parkplätze dürfen nur von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen genutzt werden. Viele Wohnmobile sind jedoch schwerer. Das Ausweichen auf Lkw-Parkplätze ist nur bedingt möglich, vor allem, wenn das zulässige Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Zumal viele Campingurlauber von negativen Erlebnissen mit Lastwagenfahrern berichten, die auf solche Plätze umso mehr angewiesen sind.

Entsprechend lautet die Empfehlung, vor Ort in Erfahrung zu bringen, wie die Situation gehandhabt wird. Womöglich findet sich ein guter Platz, vielleicht ist es aber auch besser, die Reise bis zur nächsten Raststätte oder einem Autohof fortzusetzen. Einige Autohöfe haben eine bessere Ausrüstung für Camper als manche Raststätte. Es kann allerdings sein, dass pro Übernachtung eine Gebühr fällig wird.

Wildcampen mit dem Wohnmobil

Besonders jüngere Menschen entscheiden sich gelegentlich für das Wildcampen, das heißt, sie stellen ihr Campingfahrzeug an einem beliebigen Ort in der freien Natur ab. Doch aufgepasst, in Deutschland gibt es kein Niemandsland. Ob landwirtschaftliche Fläche oder Wald, es wird immer einen privaten oder öffentlichen Eigentümer geben. Entsprechend kann dort schnell ein Verwarngeld drohen und zugleich die Aufforderung folgen, die Reise fortzusetzen.

Parken auf Privatgrund

Das Parken und Übernachten auf privatem Grund muss nicht zwangsläufig verboten sein. Wer sich – im Gegensatz zum Wildcampen – eine Erlaubnis vom Eigentümer einholt, hat nichts zu befürchten. Haben Sie einen schönen Platz zum Abstellen Ihres Wohnmobils gefunden, erkundigen Sie sich am besten bei Anwohnern, wer der Nutzung zustimmen muss.

Bevor Sie sich auf den Weg machen, denken Sie daran, die passende Wohnmobil-Versicherung für Ihr Gefährt abzuschließen. Günstige Tarife finden Sie bei Verti.

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