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Autofahren nach Fußverletzung

2 Min Ist das Fahren zulässig?

Eingegipst Fuß
Leonie Kaufmann
03.10.2018
2 Min

Ob Sturz von der Treppe oder Verletzung beim Sport – die meisten Fußverletzungen haben es in sich. Nicht nur das Gehen schränken sie ein: Womöglich sind Kraftfahrer dazu angehalten, wegen einer Verletzung am Fuß vorübergehend auf das Autofahren zu verzichten.

Oft wissen Betroffene selbst nicht genau, ob sie fahren dürfen oder nicht. In den meisten Fällen würden sie ihren Pkw gerne weiterhin nutzen, da sie von diesem abhängig sind. Einige fahren täglich mit dem Auto zum Arbeitsplatz, andere wiederum die Kinder zur Schule – ohne Pkw wird der Alltag merklich erschwert.

Darf man mit einem verletzten Fuß Auto fahren?

Mit einem verletzten Fuß Auto zu fahren, kann riskant sein. Das Strafgesetzbuch besagt: Liegt ein fahrbeeinträchtigender körperlicher Mangel vor, ist vom Fahren abzusehen. Da der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr sicher bedienen kann, wird er zur Gefährdung für den Straßenverkehr. Wer dennoch fährt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Die Argumentation des Gesetzgebers ist einleuchtend. Angenommen, ein Autofahrer ist aufgrund eines verletzten Sprunggelenks nicht in der Lage, das Bremspedal fest zu drücken bzw. eine Gefahrenbremsung einzuleiten. Im Ernstfall hat diese Einschränkung verheerende Folgen. Demnach ist es besser, solange auf den PKW zu verzichten, bis die Verletzung verheilt ist.

Kein Autofahrer darf die Konsequenzen einer Verletzung unterschätzen. Ist bei einem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich, wird dem Fahrer dennoch aufgrund der Verletzung eine Teilschuld zugesprochen. Im Ernstfall drohen aber nicht nur Schwierigkeiten mit dem Gesetzgeber. Auch der Kfz-Versicherer könnte das Verhalten des Versicherungsnehmers als fahrlässig bewerten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die entstandenen Kosten der anderen Beteiligten zwar auf, kann jedoch anschließend Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen. Bei der Kaskoversicherung ist es sogar denkbar, dass der Versicherer die Zahlung verweigert.

Mit Fußverletzung fahren oder nicht – der Arzt kann nicht alleine entscheiden

Der gesundheitliche Zustand bzw. die Fähigkeit, das Fahrzeug ohne erhebliche Einschränkungen zu bedienen, ist entscheidend. In Anbetracht dieser Tatsache meinen einige Kraftfahrer, dass ihr Arzt über ein Fahrverbot oder eine -erlaubnis entscheiden kann. Diese Annahme ist jedoch falsch. Der Arzt prüft lediglich, was der Gesundheit seines Patienten zumutbar ist. Hingegen kann er nicht entscheiden, ob eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.

Die Entscheidung liegt schlussendlich beim Betroffenen selbst. Er muss einschätzen, ob er in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen – und zwar in jeder erdenklichen Situation. Es muss möglich sein, schnell zu reagieren und die Pedale des Fahrzeugs mit Kraft zu betätigen. Bei Schmerzen oder einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit ist dies unter Umständen nicht möglich.

Selbstverständlich gibt es auch streitbare Fälle, wie z.B. ein Gips am linken Fuß. Angenommen der Betroffene fährt ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe und benötigt theoretisch nur das rechte Bein. Das Gesetz gibt diesbezüglich keine konkreten Details vor. Wird die Weiterfahrt zunächst verboten, ist der Fahrer womöglich doch im Recht, weil er sein Fahrzeug ohne Einschränkungen bedienen kann. Allerdings könnte es erforderlich sein, dies im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nachzuweisen.

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