Autoversicherung Sondertarif
Zweitfahrzeug-Tarif
Zweitwagen günstig versichern
Unabhängig von der Versicherung des Erstfahrzeuges
Gilt auch für Motorrad, Lieferwagen und Wohnmobil
Gute Preise
Stiftung Warentest hat im Finanztest (Ausgabe 11/2022) für den Tarif Premium für Kfz Haftpflicht + Vollkasko der Verti Versicherung AG das Beitragsniveau für „40- und 70-jährige Kunden“ für weit besser als der Durchschnitt bewertet.
Der günstige Zweitfahrzeug-Tarif
Voraussetzungen für unseren Zweitfahrzeug-Tarif
- Sie sind innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren.
- Fahrzeughalter sind Sie als Versicherter, ihr Ehepartner oder ihr eingetragener Lebenspartner oder ihr minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung. (Nach §3a KraftStG)
- Ihr Erstfahrzeug ist ein Auto, Motorrad, Lieferwagen oder Wohnmobil.
Leistungen auf einen Blick
- Nutzen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse für Ihr Zweitfahrzeug
- Für die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse ist der Fahrer mit der geringsten Fahrerfahrung ausschlaggebend
- Ihr Erstfahrzeug muss nicht bei Verti versichert sein
- Unabhängig davon, ob Sie Ihr Zweitfahrzeug das erste Mal anmelden oder ein bereits angemeldetes Fahrzeug neu versichern.
Für jede Situation gemacht. Sparen Sie mit unseren Sondertarifen.
Überzeugt? Berechnen Sie jetzt digital Ihren individuellen Beitrag.
Noch Fragen?
Persönlich für Sie da.
... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.
Unser Kundenservice steht Ihnen persönlich für eine Beratung zur Verfügung:
Mo-Fr: 8-19 Uhr
Zweitwagen versichern
Zweitwagen versichern wie Erstwagen
Zweitwagenversicherung bei Verti: Voraussetzungen
Vorteile des Verti Zweitfahrzeug-Tarifs
Unterschiedliche Kfz-Versicherungen für Erstwagen und Zweitwagen
Wenn Sie eine günstige Zweitwagen-Versicherung für Ihr zweites Fahrzeug suchen, sind Sie bei Verti genau richtig. Profitieren Sie auch bei Ihrer Zweitwagenversicherung von Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) – wir zeigen Ihnen, wie Sie bares Geld bei Ihrer Kfz-Versicherung sparen. Bei der Versicherung Ihres Zweitwagens berücksichtigen wir die Fahrerfahrung, die Sie mit Ihrem Erstwagen gesammelt haben. Somit erhalten Sie im besten Fall bei uns für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie für Ihr Erstfahrzeug als hausinterne Sonderschadenfreiheitsklasse. Sie möchten erstmalig einen Zweitwagen versichern oder ist Ihr zweites Fahrzeug bereits versichert? Beides kein Problem – wechseln Sie jetzt zu Verti und nutzen Sie unseren günstigen Zweitfahrzeug-Tarif zu erstklassigen Konditionen.
Um unsere günstige Zweitwagenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einige Konditionen erfüllen: Einen Zweitwagen können Sie zum Beispiel nur dann versichern lassen, wenn Sie bereits ein Auto, Motorrad, Lieferwagen oder Wohnmobil als versichertes Erstfahrzeug besitzen. Eine weitere wichtige Grundvoraussetzung ist, dass Sie in den letzten 12 Monaten unfallfrei gefahren sind. Ist bereits ein Zweitfahrzeug vorhanden, so darf dieses nicht in der SF 0, S oder M eingestuft sein. Außerdem können Sie bei unserem Zweitfahrzeug-Tarif nur sich selbst, Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihr minderjähriges Kind mit Steuervergünstigung (nach §3a KraftStG) als Halter anmelden.
Sie können mit unserem Zweitfahrzeug-Tarif nicht nur Autos, sondern auch Motorräder, Lieferwagen und Wohnmobile als zweites Fahrzeug versichern lassen. Zudem haben Sie selbst dann die Möglichkeit, unsere Kfz-Versicherung für Zweitwagen zu nutzen, wenn Ihr Erstfahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert ist. Auch wenn Ihr Zweitwagen vorher schon bei einem anderen Versicherer versichert war, können Sie ohne weiteres zu Verti wechseln. Unser Zweitfahrzeug-Tarif muss also keine Erstversicherung sein. Bei der Ermittlung Ihres Versicherungsbeitrags berücksichtigen wir selbstverständlich die SF-Klasse Ihres Zweitwagens und führen diese im Hintergrund für Sie weiter. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen bei den Fahrern, die im Zweit-Fahrzeug-Tarif mitversichert werden können. Diese müssen lediglich alle angegeben werden. Für die Schadenfreiheitsklasse ist dann der jüngste Fahrer ausschlaggebend. Als Nachweis benötigen wir eine Kopie seines Führerscheins. Bei der Motorradversicherung ist der Zweitfahrzeug-Tarif nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer allein oder der Versicherungsnehmer und Ehepartner das Motorrad nutzen.
Trotz gleicher Bedingungen, die sowohl für Ihren Erstwagen als auch für Ihren Zweiten gelten, können die Versicherungsbeiträge variieren. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen der Tarife. So kann für Ihr Zweitfahrzeug, selbst bei gleicher Schadenfreiheitsklasse sowie gleichen Tarifmerkmalen, wie Fahrzeugart, Erstzulassung und Stellplatz, der errechnete Versicherungsbeitrag vom Beitrag Ihrer Erstwagenversicherung abweichen.
Sparen Sie mit unserem günstigen Zweitfahrzeug-Tarif, indem Sie sich für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse anrechnen lassen wie bei Ihrem Erstfahrzeug – egal ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Vergleichen Sie die Preise unserer Versicherungen und wechseln Sie jetzt zu Verti!