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Seit dem 1. Januar 2026 gibt es für viele Haushalte die Möglichkeit auf staatliche Förderung beim Kauf eines E-Autos. Haben Sie also im Jahr 2023 keinen Anspruch auf die Förderung genommen, bekommen Sie in diesem Jahr eine neue Chance. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Familien und Haushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Das Ziel dabei: Elektromobilität bezahlbar machen und den Umstieg deutschlandweit beschleunigen. Denn: Die noch hohen Kosten für E-Autos ließen bisher so manche Familie vor einem Kauf zurückschrecken oder machten ihn finanziell sogar unmöglich.
Wichtig für Neuwagenbesitzer: Zuschüsse können auch rückwirkend beantragt werden
Manchmal mahlen die Mühlen in der Politik langsam und so wurde der Beschluss zur Förderung von E-Autos erst Ende Januar 2026 durchgesetzt. Wer sich jedoch bereits Anfang des Jahres ein neues E-Auto zugelegt hat, braucht sich nicht zu ärgern. Die Förderung gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2026. Allerdings können Sie die Anträge auf die Förderung voraussichtlich erst im Mai 2026 stellen. Der Antrag wird über ein Online-Portal möglich sein.
Wer ist förderberechtigt?
Um Anspruch auf die Förderung zu haben, müssen Haushalte bestimmte Kriterien erfüllen:
- Das zu versteuernde jährliche Einkommen für die ganze Familie darf 80.000 Euro brutto nicht überschreiten.
- Sind Kinder unter 18 Jahre im Haushalt, wird die Einkommensgrenze pro Kind um 5.000 Euro angehoben. Familien mit zwei Kindern dürfen also noch 90.000 Euro jährlich verdienen, um die Förderung zu beantragen.
- Die Höhe des versteuernden Einkommens wird aus dem Durchschnitt der letzten beiden Steuerbescheide berechnet.
Haben Sie bisher keine Steuererklärung gemacht, können Sie trotzdem profitieren. In diesem Fall müssen Sie die Steuererklärung nachträglich abgeben.
Tipp: Steuererklärung nicht vom Finanzamt schätzen lassen
Es ist möglich, einen Steuerbescheid anzufordern, ohne eine Steuererklärung zu machen. Um den Aufwand zu sparen, scheint diese Option vermutlich zunächst verlockend. Oft droht dann aber eine Nachzahlung, denn das Finanzamt schätzt Ihre Ausgaben nicht selten zu niedrig und zu Ihren Ungunsten ein. Geben Sie deswegen lieber eine tatsächliche Steuererklärung ab.
Für Rentner ohne Steuerbescheid sind der Rentenbescheid und ein Nachweis über weitere Einkünfte ausreichend.
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren sowie um es sich bei dem neuen Auto um ein reines Elektroauto oder um einen Plug-in-Hybriden & Range Extender handelt.
Die beiden Tabellen geben einen ersten Überblick über die mögliche Förderung.
E-Auto-Förderung 2026
| Einkommen | Haushalte ohne Kinder | Haushalte mit einem Kind | Haushalte mit zwei oder mehr Kindern |
| 85.001 € bis 90.000 € | Nicht förderfähig | Nicht förderfähig | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | Nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
Plug-In-Hybride und Range Extender
| Einkommen | Haushalte ohne Kinder | Haushalte mit einem Kind | Haushalte mit zwei oder mehr Kindern |
| 85.001 € bis 90.000 € | Nicht förderfähig | Nicht förderfähig | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | Nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
Quelle: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Gut zu wissen: Mindesthaltedauer
Um einen Missbrauch der Prämie zu vermeiden, gibt es eine Mindesthaltedauer. Das bedeutet, der neu erworbene Wagen muss mindestens 36 Monate nach Erstzulassung in Ihrem Besitz bleiben. Wird das Auto früher verkauft, muss ein Teil des Fördergeldes zurückgezahlt werden. Wie hoch die Rückzahlung ausfallen wird, ist derzeit (Stand 03.02.2026) noch nicht veröffentlicht.
Welche Fahrzeuge werden tatsächlich gefördert?
Die Förderung ist dazu gedacht, vor allem den Umstieg von Benziner und Diesel auf Elektroautos zu fördern und voranzutreiben. Es gibt deswegen klare Vorgaben, was gefördert wird. Das sind in erster Linie reine Elektroautos und hier vor allem Neuwagen. Gebrauchte Elektroautos können nicht gefördert werden, weil sie die Gesamtzahl der Elektroautos nicht erhöhen und somit den Umstieg nicht vorantreiben.
Besondere Vorgaben für Hybridautos
Hybride und Range Extender werden voraussichtlich bis 2029 ebenfalls gefördert, allerdings nur unter strengen Vorgaben, die sich vor allem nach dem CO2-Ausstoß richten. Bis 30.03.207 darf dieser noch 60 g CO2/km betragen, alterativ muss das Auto eine Reichweite von mindestens 80 km mit reinem Elektroantrieb vorweisen. Ab dem 01.07.2027 werden die Regelungen für die Hybridförderung noch einmal grundlegend verschärft. Dann wird die Förderung stärker am tatsächlichen CO2-Ausstoß ausgerichtet, nicht mehr nur am Wert in der Typengenehmigung.
Gilt die Förderung auch für Leasingfahrzeuge?
Wer sein Auto lieber leasen statt kaufen möchte, kann trotzdem von Fördergeldern profitieren. Voraussetzung: Das Fahrzeug ist auf den Leasingnehmer zugelassen und der Leasingnehmer steht im Fahrzeugbrief. In der Förderhöhe gibt es keinen Unterschied zu einem gekauften Fahrzeug, Interessenten sollten jedoch dringend die Mindesthaltedauer miteinbeziehen. Das Fahrzeug muss demnach mindestens 36 Monate geleast oder zwischenzeitlich vom Leasingnehmer gekauft werden, damit die Mindesthaltedauer eingehalten und eine nötige Rückzahlung der Förderung vermieden wird.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag auf das Fördergeld wird über ein Online-Formular laufen, welches voraussichtlich im März 2026 freigeschaltet wird. Für die Antragsstellung müssen Sie folgendes bereithalten – natürlich eingescannt:
- Ihren Personalausweis
- Die letzten beiden Steuererklärungen oder den Rentennachweis mit sonstigen Einkommen
- Den Kauf- oder Leasingvertrag für das neue förderungsfähige Fahrzeug
Gut zu wissen: Mindesthaltedauer
Um einen Missbrauch der Prämie zu vermeiden, gibt es eine Mindesthaltedauer. Das bedeutet, der neu erworbene Wagen muss mindestens 36 Monate nach Erstzulassung in Ihrem Besitz bleiben. Wird das Auto früher verkauft, muss ein Teil des Fördergeldes zurückgezahlt werden. Wie hoch die Rückzahlung ausfallen wird, ist derzeit (Stand 03.02.2026) noch nicht veröffentlicht.
Zur Erinnerung: Weitere finanzielle Vorteile von Elektroautos
Dank des Fördertopfes wird die Anschaffung eines Elektroautos für viele Haushalte bezahlbarer. Die gute Nachricht: Die finanziellen Vorteile eines elektrischen Fahrzeugs hören damit nicht auf. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass E-Autos, die bis zum 31.12.2030 erstzugelassen werden, für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit sind. Um die vollen 10 Jahre auszunutzen ist jedoch eine Erstzulassung ab 2026 zu empfehlen, denn ab 31.12.2035 greift ein Deckel. Ab diesem Zeitpunkt soll die Kfz-Steuer für E-Autos bei etwa 50 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen liegen. Alles in allem kann durch die Befreiung von der Kfz-Steuer eine Ersparnis von bis zu 300 Euro im Jahr erzielt werden.
Fazit: Das Wichtigste zur E-Auto Förderung 2026 im Überblick
- Die Förderung greift ab dem 01.01.2026 und kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Antragsstellung wird voraussichtlich im März 2026 freigeschaltet.
- Förderbar sind E-Autos sowie unter bestimmten Umständen auch Hybride und Range Expander.
- Der Förderanspruch richtet sich nach dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Er kann bis zu 6.000 Euro betragen.
- Im Fördertopf sind aktuell 3 Milliarden Euro. Die Förderung gilt bis der Topf leer ist, ist jedoch spätestens 2029 beendet.

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Nein