E-Auto-Prämie 2023: Alles zu Höhe, Berechtigung und Antrag

5 Min Schnell noch eine E-Auto-Förderung erhalten, bevor sie ausläuft? Hier erfahren Sie alles, was Sie zur aktuellen Höhe der Umweltprämie, den förderfähigen Fahrzeugen und zur Antragstellung wissen müssen.

09.02.2023
Ines Wiedemann
5 Min

Seit 1. Januar 2023 gibt es weniger Prämien für E-Autos, für Plug-in-Hybride gibt es gar keine staatliche Förderung mehr. Lesen Sie hier alles rund um das Thema E-Auto-Förderung: Wie hoch ist die aktuelle Prämie? Wo und wie kann man die Umweltprämie beantragen? Und was sind die Pläne für E-Autos ab 2024?

Welche Fahrzeuge erhalten die E-Auto-Förderung?

Förderfähig sind seit 1. Januar 2023 nur noch batteriebetriebene Fahrzeuge (BEV) und Pkw mit Brennstoffzelle (FCEV). Plug-in-Hybride erhalten keine Förderung mehr.

Welche Fahrzeuge genau gefördert werden, kann in der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, nachgelesen werden.

Achtung: Wenn Sie vorhaben, sich ein E-Auto zu kaufen, sollten Sie sich vorab informieren, ob dieses (noch) gefördert wird. Beachten Sie außerdem die momentan sehr langen Lieferzeiten bei E-Autos. Je nach Modell kann es über ein Jahr dauern, bis Sie Ihr neues Fahrzeug erhalten. Da die Prämien für E-Autos in den nächsten Jahren weiter sinken, kann es sein, dass Sie noch weniger Förderung erhalten.

Lese-TippLese-Tipp:

Elektroauto-Fahrer dürfen sich nicht nur über finanzielle Vorteile freuen. Es gibt auch einige Sonderrechte und Privilegien für E-Autos. Welche das sind, können Sie in unserem Ratgeberartikel Sonderrechte und Vorteile von Elektroautos nachlesen.

E-Auto Prämie

Wer sich ein E-Auto anschaffen möchte, sollte sich darüber informieren, ob dies noch gefördert wird.

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Wie hoch sind die E-Auto-Prämien?

Derzeit (Stand: Januar 2023) gibt es Umweltprämien für Elektroautos in dieser Höhe:

  • 6.750 Euro für E-Autos bis 40.000 Euro Netto-Listenpreis (4.500 Euro staatlicher Anteil + 2.250 Euro Herstelleranteil)
  • 4.500 Euro für E-Autos bis 65.000 Euro Netto-Listenpreis (3.000 Euro staatlicher Anteil + 1.500 Euro Herstelleranteil)

Um die E-Auto-Prämie zu erhalten, gilt außerdem eine Mindesthaltedauer von zwölf Monaten. Das heißt, wer das E-Auto vor Ablauf dieses Zeitraums verkauft, muss die Prämie zurückzahlen.

Ab dem Jahr 2024 soll die E-Auto-Förderung auf Neuwagen unter 45.000 Euro Netto-Listenpreis beschränkt werden. Diese sollen dann voraussichtlich nur noch 3.000 Euro staatliche Förderung erhalten. Ende 2025 soll die Prämie für Elektroautos dann komplett wegfallen.

Grafik Förderhöhe für Elektroautos im Überblick

Die Förderhöhe für Elektroautos im Überblick

Gibt es eine E-Auto-Förderung für Gebrauchtwagen?

Für die Förderung gebrauchter E-Autos gilt die gleiche Förderhöhe wie für Fahrzeuge ab einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro. Jedoch gibt es entsprechend nur den staatlichen Anteil. Der Herstelleranteil entfällt, da es sich nicht um einen Neuwagenkauf handelt. Entsprechend gibt es für gebrauchte E-Autos höchstens 4.500 Euro Förderung.

Damit Gebrauchtwagen förderfähig sind, müssen sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Fahrzeug wurde bei einem Händler gekauft.
  • Das Fahrzeug war höchstens zwölf Monate auf den Vorbesitzer zugelassen.
  • Der maximale Kilometerstand des Autos beträgt 15.000 Kilometer. Zum Nachweis ist eine Bescheinigung durch einen Sachverständigen oder eine amtlich anerkannte Prüforganisation, zum Beispiel den TÜV oder die DEKRA, notwendig.
  • Für den Gebrauchtwagen wurden nicht mehr als 80 Prozent des Listenneupreises bezahlt. Zum Nachweis wird entweder die Rechnung des Neuwagens benötigt oder ein entsprechendes Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand, kurz DAT.

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E-Auto Leasing-Förderung: Gibt es die E-Auto-Prämie für geleaste Fahrzeuge?

Beim Umweltbonus für Leasing-Fahrzeuge gilt: Je länger man „least“, desto höher ist der Bonus. Leasing-Autos, die länger als 23 Monate geleast werden, erhalten die volle Förderung. Bei einer Leasinglaufzeit von 12 bis 23 Monaten gibt es entsprechend weniger Förderung.

Diese Tabelle zeigt die maximale Förderung nach Netto-Listenpreis und Leasing-Dauer:

Grafik Elektroauto Leasing Förderung

Überblick über die Förderung geleaster E-Autos

Antrag auf Elektroauto-Förderung stellen: Wie funktioniert es?

Wer die Umweltprämie für ein Fahrzeug beantragen will, muss dies auf der Internetseite des Bafa machen. Die Antragstellung erfolgt komplett online über ein Antragsformular. Mit der Eingangsbestätigung erhält man einen Link zum Upload-Portal, wo folgende Dokumente hochgeladen werden müssen:

  • Rechnung oder Kaufvertrag für das Fahrzeug
  • Formblatt über die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben

Im Falle eines Gebrauchtwagens zusätzlich:

  • Rechnung mit dem Listenpreis oder ein entsprechendes Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand
  • Erklärung über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern zum Zeitpunkt des Kaufs

Für ein Leasing-Fahrzeug werden diese Dokumente benötigt:

  • Leasing-Vertrag
  • Verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasing-Rate ohne Umweltbonus
  • Formblatt über die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben

Für einen Leasing-Gebrauchtwagen werden, wie im Falle eines Nicht-Leasing-Fahrzeugs, die Rechnung über den Listenpreis sowie die Erklärung zur Laufleistung benötigt.

Der Antrag kann erst nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden – und hierin liegt laut ADAC ein großes Problem: Denn E-Autos sind von Lieferschwierigkeiten betroffen. Daher könnte es sein, dass diejenigen, die sich jetzt für ein E-Auto entscheiden, nicht mehr von einer hohen Förderung profitieren, weil sie den Antrag zu spät stellen können. Daher fordert der ADAC, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Leasing-Vertrags für E-Autos eine Zusage der Fördersumme für mindestens 12 Monate gilt.

Lese-TippLese-Tipp:

Sie wollen zusätzlich mit Ihrem E-Auto Geld verdienen? Wie das funktioniert, haben wir in unserem Ratgeberartikel zur THG-Quote zusammengefasst.

Welche Steuervorteile gibt es für Elektroautos?

Auch steuerlich werden E-Autos gefördert. Für ein reines Elektroauto mit einer Erstzulassung bis Ende 2025 müssen Autofahrer keine Kfz-Steuer bezahlen. Diese Regelung soll jedoch am 31. Dezember 2030 auslaufen, sofern sie nicht verlängert wird. Das heißt: Wer im Jahr 2023 ein E-Auto kauft, profitiert nur noch acht Jahre von der Steuerbefreiung.

Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, erhält den Steuervorteil innerhalb der zehn Jahre für den noch verbleibenden Zeitraum. Für Hybridfahrzeuge gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer.

Über die Kfz-Steuer hinaus gibt es weitere Steuervorteile für E-Autos im Hinblick auf die Lohnsteuer. Damit bleiben diese Vorteile, die durch den Arbeitgeber gewährt werden, bis 31. Dezember 2030 steuerfrei:

  • Aufladen eines privaten Hybrid- oder Elektrofahrzeugs
  • Aufladen des Dienstwagens im Betrieb
  • Zeitweises Überlassen einer betrieblichen Ladestation

Zudem gibt es bezüglich des geldwerten Vorteils eine Sonderregelung für E-Autos:

Die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, mit einem Brutto-Listenpreis von bis zu 60.000 Euro wird nur mit 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil besteuert – Elektrofahrzeuge mit einem höheren Brutto-Listenpreis und Hybridfahrzeuge mit 0,5 Prozent. Jedoch gilt diese Regelung nicht für alle Plug-in-Hybride: Hier wird ebenfalls wieder der CO2-Ausstoß und die elektrische Reichweite berücksichtigt.

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In unserem Online-Tarifrechner können Sie ganz einfach Ihre Prämie berechnen. Sie haben Fragen zu unserer Elektroautoversicherung? Wir sind jederzeit gern für Sie da, egal ob telefonisch unter 030-890 003 003 oder per E-Mail unter service@verti.de.

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