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Die 8 häufigsten Mythen in der Kfz-Versicherung

2 Min Stimmt das wirklich? Erfahren Sie mehr über Weisheiten und Irrtümer

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Leonie Kaufmann
14.03.2017
2 Min

Männer zahlen mehr? Ehepaare weniger? Und wenn es hinten kracht, klingelt es vorn? Man sollte meinen, beim Thema Auto wissen wir alle genau Bescheid. Das stimmt nicht immer. Einige Weisheiten entpuppen sich bei näherer Betrachtung schnell als Irrtümer, die sich hartnäckig halten. Wir haben die häufigsten Mythen rund um die Kfz-Versicherung unter die Lupe genommen. Mythos oder wahr? Testen Sie sich selbst:

1. Mythos: Frauen zahlen weniger, genau wie Eltern und Verheiratete

Beginnen wir mit Familienstand und Geschlecht: Räumen wir mit dem Irrglauben auf, dass Frauen in der Kfz-Versicherung bevorzugt werden. Es stimmt zwar, dass sie weniger Unfälle bauen und dafür mit günstigeren Tarifen belohnt wurden. Aber das ist Vergangenheit. Jetzt gibt es Unisextarife. Statistisch gesehen fahren auch Eltern vorsichtiger. Auch hier ist es mit den Rabatten seit ein paar Jahren vorbei. Gleiches gilt für Verheiratete: keine Vergünstigung für Ehepaare sondern Gleichbehandlung.

2. Mythos: Höhere Prämien für Punktesünder und Straßenparker

Wer in Flensburg punktet, zahlt bei der Versicherung drauf. Das stimmt in der Regel nicht. Die meisten Versicherer berechnen den negativen Kontostand nicht mit ein. Auch die Annahme, wer sein Fahrzeug sicher und geschützt in der Garage parkt, wird mit satten Prozenten belohnt, ist nicht ganz richtig. Im Schnitt macht das nur zwei Prozent Nachlass aus.

3. Mythos: Meine Kasko bezahlt alles

Immer wieder stößt man auf den Glauben, mit einer Kfz-Versicherung sei man gegen alle möglichen Schäden abgesichert. Das stimmt so nicht, deshalb räumen wir auf: Kratzer und Beulen am Fahrzeug werden zum Beispiel nur von der Vollkasko übernommen. Bei Wildunfällen reguliert normalerweise die Teilkasko oder Vollkasko den Schaden. Voraussetzung: Wildschwein oder Hirsch sind Ihnen während der Fahrt vor die Stoßstange gerauscht. War ihr Auto geparkt, sieht die Sache anders aus. Und wenn freilaufende Hunde, Katzen, Pferde oder Kühe Ihr Auto in Angriff genommen haben, haftet der Tier-Besitzer mit seiner Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schäden durch Vandalismus sind in der Teilkasko ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Diebstahl von mobilen Navigationsgeräten, Smarttelefonen und anderen Wertsachen aus dem Auto. Hier kann nur die Vollkasko helfen.

4. Mythos: Der Anhänger/Wohnwagen am Auto ist automatisch versichert

Hängt der Caravan an einem vollkaskoversicherten Auto, sei er mitversichert – ein weit verbreiteter Mythos. Der Wohnwagen ist in der Kraftfahrt-Haftpflicht mitversichert, so lange er sich in Verbindung mit dem versicherten Zugfahrzeug befindet oder sich während des Gebrauches gelöst hat.

5. Mythos: Viele Unfälle – keine Konsequenzen

Sie zahlen fleißig Ihre Beiträge, waren noch nie in Verzug und meinen, da können Sie Unfall an Unfall reihen? Das stimmt leider nicht. Nicht nur, dass Sie in der Schadenfreiheitsklasse nach oben wandern: Die Versicherung darf Ihnen sogar kündigen. Einziger Trost: Im Voraus gezahlte Beiträge bekommen Sie anteilig erstattet.

6. Mythos: Grob fahrlässig bedeutet weniger Leistung

Dass Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit knausern würden, haben Sie sicher schon gehört. Irrtum sagen die Experten. Auch wenn Sie den Unfall grob fahrlässig verursacht haben, zahlt die Haftpflichtversicherung voll. Nicht so die Kaskoversicherung: Hier kann Ihr Versicherer die Leistung kürzen. Muss aber nicht. Es gibt Anbieter, die darauf verzichten, wenn keine Drogen oder Alkohol im Spiel waren. Es lohnt sich durchaus, diesen Verzicht im Auge zu haben.

7. Mythos: Der Schadensfreiheitsrabatt ist für alle da

Sie wollen Ihre Prozente an Ihren Ehepartner oder an Ihre Kinder übertragen? Das geht. Es ist allerdings ein Irrglaube, auch Onkel, Nichte oder gar bester Freund könnten in diesen Genuss kommen. Fakt ist: Der Schadenfreiheitsrabatt kann nicht beliebig übertragen werden. Entfernte Verwandte oder Fremde sind meist ganz ausgenommen. Details finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

8. Mythos: Wenn es hinten kracht, klingelt es vorn

Kennen Sie den Satz: Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld. Grundsätzlich hat der Volksmund Recht, wenn er sagt, wer auffährt, hat immer Schuld. Der Irrtum liegt im Immer. Ungewöhnliche Fahrmanöver können eine Teilschuld für den Vorausfahrenden bedeuten. Das kann zum Beispiel sein, wenn Ihr Vordermann bei Grün eine Vollbremsung hinlegt, vor einem Blitzer heftig in die Eisen steigt, eine Parklücke zu spät entdeckt oder wegen einer Katze scharf stoppt oder mit dem Fuß versehentlich aufs Bremspedal rutscht … und Sie dadurch auffahren.

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