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Was passiert mit Ihrem Versicherungsschutz, wenn Sie mit dem Auto an einem Rennen teilnehmen oder es zumindest so nutzen, als wären Sie auf der Rennstrecke unterwegs? Ein typisches Beispiel ist ein Fahrer, der bei einem sogenannten Trackday die Grenzen seines Fahrzeugs auslotet und dabei einen Unfall verursacht. In solchen Situationen stellt sich oft heraus, dass die Autoversicherung bei Autorennen nicht zahlt, obwohl das Fahrzeug regulär versichert ist. Der Grund? Klare Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen. Wie Sie sich dennoch absichern, erfahren Sie hier.
Normale Kfz-Versicherung vs. Motorsport
Normale Kfz-Versicherungen sind für den Alltag im öffentlichen Straßenverkehr kalkuliert und nicht für Situationen, in denen gezielt am Limit gefahren wird. Sobald es um Motorsport geht, also um Rennen, Wettbewerbe oder trainingsähnliche Fahrten mit sportlichem Charakter, greifen in vielen Verträgen klare Risikoausschlüsse in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Dann kann es passieren, dass Haftpflicht, Kasko und Zusatzbausteine wie Schutzbrief oder Fahrerschutz nicht leisten. Für solche Einsätze sind in der Regel spezielle Motorsport-Deckungen nötig, zum Beispiel eine Motorsporthaftpflicht und je nach Bedarf eine Rennkasko. Bei offiziellen motorsportlichen Aktivitäten spielt außerdem das Pflichtversicherungsgesetz eine Rolle, das für bestimmte Konstellationen eine gesonderte Haftpflichtabsicherung im Motorsportrahmen vorsieht.
| Punkt | Normale Kfz-Versicherung | Motorsportversicherung |
| Zweck | Absicherung typischer Risiken im öffentlichen Straßenverkehr | Absicherung der erhöhten Risiken bei Rennen, Wettbewerben, Trainings und Tests |
| Rechtsrahmen | AKB als Vertragsgrundlage, Pflichtversicherung im Straßenverkehr | Spezielle Policen für Motorsport, je nach Fall mit Bezug zur Pflichtversicherung im Motorsport nach § 5d PflVG |
| Typischer Schutzumfang | Kfz-Haftpflicht für Drittschäden, optional Teilkasko/Vollkasko für Eigenschäden | Motorsporthaftpflicht für Drittschäden im Motorsportkontext, optional Rennkasko für Schäden am eigenen Fahrzeug im Motorsportbetrieb |
| Übliche Ausschlüsse | Motorsportveranstaltungen und motorsportliche Aktivitäten sind häufig ausgeschlossen, teils inklusive Trainings, Tests und Demonstrationsfahrten | Ausschlüsse sind anders gelagert, der Motorsportbetrieb ist gerade mitversichert, Grenzen ergeben sich aus Vertrag, Strecke, Veranstaltung und Fahrerkreis |
| Was ist meist nicht abgedeckt | Schäden, die im Zusammenhang mit Rennen, Wettbewerben, Zeitnahmen, Trainings oder Testfahrten stehen, je nach Bedingungswerk auch Trackdays | Alltagsbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist je nach Police nicht Fokus oder sogar ausgeschlossen, außerdem können bestimmte Serien, Fahrzeuge oder Streckenbedingungen ausgenommen sein |
| Rolle des Veranstalters | Kein Einfluss, es handelt sich um Ihre private Standardabsicherung | Veranstalter verlangen häufig einen Nachweis der passenden Motorsporthaftpflicht, teils ist eine Veranstalterdeckung verpflichtend oder eingebunden |
| Typische Folge bei Schaden | Versicherer kann Leistung verweigern, wenn der Ausschluss greift, besonders kritisch bei Kasko und Zusatzbausteinen | Schutz greift, wenn Veranstaltung und Nutzung vom Vertrag umfasst sind, oft mit höheren Selbstbehalten und speziellen Obliegenheiten |
| Für wen sinnvoll | Normaler Straßenverkehr, Arbeitsweg, Reisen, Alltag | Teilnahme an Rennen, Zeitnahme, Trainings, Trackdays mit Motorsportcharakter oder Testfahrten auf abgesperrten Strecken, abhängig von den Veranstaltungsbedingungen |
| Praxistipp | Vor Trackday oder Event Bedingungen prüfen und schriftlich klären, ob Versicherungsschutz besteht | Vor Anmeldung Deckungssummen, Geltungsbereich, Selbstbehalte und zulässige Events prüfen und Bestätigung mitführen |
Wie sieht der gesetzliche Rahmen aus und welche Neuerungen gibt es?
Mit der Reform 2024 wurde der Versicherungsschutz im Motorsport klarer geregelt. Auslöser war die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die nach einem Kompromissverfahren schließlich Gesetz wurde.
Neu ist vor allem, dass für Motorsportaktivitäten ein eigener Pflichtversicherungsrahmen geschaffen wurde. Damit soll sichergestellt sein, dass Dritte wie Zuschauer oder Streckenpersonal bei Unfällen auf abgesperrten Arealen verlässlich abgesichert sind, auch wenn normale Kfz-Policen Motorsport weiterhin regelmäßig ausschließen.
Das rechtliche Fundament bildet hierbei der § 5d PflVG. Die Vorschrift verlangt eine Haftpflichtdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs bei Motorsportveranstaltungen und Motorsportaktivitäten entstehen, also etwa bei Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests oder Demonstrationen in abgegrenzten Bereichen mit Zugangsbeschränkungen.
Geschädigte sollen ihre Ansprüche außerdem direkt gegenüber dem Versicherer geltend machen können und vertragliche Konstruktionen wie Selbstbehalte dürfen Dritten nicht entgegengehalten werden.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- 2024 wurde die EU-Vorgabe zur Kfz-Haftpflicht in deutsches Recht umgesetzt, inklusive nationaler Ergänzungen.
- § 5d PflVG schafft eine Pflicht-Haftpflicht für Motorsportaktivitäten in abgegrenzten Gebieten.
- Es müssen Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter einschließlich Zuschauer abgedeckt werden.
- Geltung typischerweise bei Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen.
- Direkter Anspruch Dritter gegen den Versicherer und kein Nachteil für Dritte durch Selbstbehalte.
Wie sieht es mit den Mindestdeckungssummen einer Autoversicherung für Autorennen aus?
Die Mindestdeckungssummen sind gesetzlich festgelegt. Allerdings darf das Bundesministerium der Justiz sie per Verordnung anpassen, wenn sich Verhältnisse ändern oder eine Angleichung an die allgemeine Pflichtversicherung nötig wird.
Die Mindestversicherungssummen liegen je Schadenfall bei
- 7.500.000 € für Personenschäden.
- 1.300.000 € für Sachschäden und.
- 50.000 € für reine Vermögensschäden.
Wer muss die Motorsporthaftpflichtversicherung abschließen?
Die Mindestdeckungssummen sind gesetzlich festgelegt. Allerdings darf das Bundesministerium der Justiz sie per Verordnung anpassen, wenn sich Verhältnisse ändern oder eine Angleichung an die allgemeine Pflichtversicherung nötig wird.
Was muss ich als Fahrer, Eigentümer oder Halter von Motorsportfahrzeugen jetzt tun?
Sorgen Sie vor jeder motorsportlichen Nutzung dafür, dass ein gültiger Nachweis nach § 5d PflVG vorliegt. Bei vielen Veranstaltungen ist die Absicherung über die Veranstalterhaftpflicht bereits organisiert. Trotzdem sollten Sie das vor der Teilnahme aktiv prüfen und sich den Umfang bestätigen lassen. Das gilt nicht nur für Rennen, sondern auch für Trackdays, Trainings, Tests und Demonstrationen in abgegrenzten Bereichen.
Was beinhaltet eine Motorsportversicherung?
Wie Sie bereits wissen, ist in vielen Standardbedingungen Motorsport ausgeschlossen, oft schon dann, wenn es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit geht oder Rundenzeiten gemessen werden. Eine Motorsportversicherung setzt deshalb anders an. Sie besteht meist aus mehreren Bausteinen, damit sowohl Schäden an Dritten als auch Schäden am eigenen Fahrzeug und das persönliche Unfallrisiko abgedeckt werden können. Den Einstieg finden Sie häufig über den Veranstalter, über spezialisierte Anbieter oder über Ihre eigene Kfz-Versicherung, falls diese einen Kooperationspartner hat.
Typisch ist eine Kombination aus Motorsporthaftpflicht für die Rennstrecke, Rennkasko für das eigene Fahrzeug und optional einer Motorsport Unfallversicherung für Fahrer. Die Haftpflicht ist die Basis, denn sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab, die durch den Einsatz des Fahrzeugs im Rahmen der Motorsportaktivität entstehen.
Die Rennkasko ergänzt das, indem sie Schäden am eigenen Fahrzeug während Rennen, Trainings, Qualifikationen oder Tests absichert. Je nach Tarif sind unter anderem Kollisionen, Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder Elementarereignisse enthalten. Häufig gibt es Selbstbehalte im vierstelligen Bereich und klare Ausschlüsse, etwa für reine Betriebsschäden, Verschleißteile wie Bremsen oder für reine Kratzer und Lackschäden. Eine separate Unfallversicherung ist vor allem für Hobbyfahrer interessant, wenn der Schutz zeitlich auf die Streckenzeit begrenzt sein soll oder wenn hohe Invaliditätssummen gewünscht sind.
Beispiel
Sie fahren als Hobbyfahrer ein Zeittraining auf einer abgesperrten Strecke. Ihr Fahrzeugwert liegt bei 40.000 €. Sie schließen für die Veranstaltung eine Motorsporthaftpflicht ab und ergänzen eine Rennkasko mit 40.000 € Versicherungssumme und 5.000 € Selbstbehalt. Passiert in einer Session ein Dreher und Sie rutschen in die Leitplanke, übernimmt die Rennkasko den versicherten Schaden am eigenen Auto abzüglich des Selbstbehalts. Werden dabei zusätzlich Streckeneinrichtungen beschädigt oder wird eine Person verletzt, greift die Motorsporthaftpflicht für die Schäden Dritter. Wenn Sie außerdem eine Motorsport Unfallversicherung abgeschlossen haben, kann diese bei unfallbedingter Invalidität oder im Todesfall eine vereinbarte Leistung auszahlen.
Motorsportversicherung auf einen Blick
| Baustein | Wofür er gedacht ist | Typisch versichert | Typische Besonderheiten |
| Motorsporthaftpflicht Rennstrecke | Schäden, die Sie anderen zufügen | Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, oft inklusive Zuschauer und Streckenumfeld | Oft gesetzlich bzw. veranstaltungsseitig gefordert, gilt für Rennen, Trainings, Tests und Demonstrationen in abgegrenzten Bereichen |
| Rennkasko | Schäden am eigenen Fahrzeug auf der Strecke | Kollisionen, Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Elementar, teils Bergung und Transport optional | Hohe Selbstbehalte, häufige Ausschlüsse bei Verschleiß und Betriebsschäden, Versicherungssumme meist am Fahrzeugwert orientiert |
| Motorsport Unfallversicherung Fahrer | Personenschäden des Fahrers absichern | Invalidität, Todesfall, teils Krankenhaustagegeld oder Reha-Bausteine | Oft als Jahrespolice oder nur für Trackday-Zeiten möglich, Leistung unabhängig vom Fahrzeugschaden |
| Veranstalterhaftpflicht | Risiko des Veranstalters absichern | Schäden aus der Durchführung der Veranstaltung, oft Mitversicherung von Helfern und Funktionsträgern | Kann Motorsporthaftpflicht-Anforderungen in vielen Fällen bereits abdecken, sollte vor Teilnahme schriftlich geprüft werden |
Abgrenzung: Rennen, Trackday und Training
Sie wollen auf die Rennstrecke, aber ohne böse Überraschung bei der Versicherung? Dann lohnt sich vorab ein Blick auf die Begriffe. Ob Rennen, Trackday oder Training, entscheidet sich vor allem über Wettbewerbscharakter, Zeitmessung und die Rahmenbedingungen der Veranstaltung. Für den Versicherungsschutz ist die Abgrenzung zentral.
Rennen
Ein Rennen hat einen klaren Wettbewerbscharakter. Typisch sind Zeitmessung, Qualifying, Platzierungen und ein sportliches Reglement. Häufig kommt eine Lizenzpflicht hinzu, etwa über motorsportliche Verbände. Versicherungsseitig ist die Einordnung eindeutig. Das ist eine Motorsportveranstaltung, die eine Motorsporthaftpflicht nach § 5d PflVG voraussetzt. Eine Rennkasko ist zusätzlich sinnvoll, wenn auch Schäden am eigenen Fahrzeug auf der Strecke abgesichert sein sollen. Bei Standard-Kfz-Verträgen greifen die Ausschlüsse praktisch immer, weil der Wettbewerb und das Fahren am Limit zum Konzept gehören.
Trackday
Ein Trackday ist eher Freizeit als Wettbewerb. Meist fahren Sie in Sessions, teils mit Instruktoren oder Coachings, ohne offizielle Platzierung. Trotzdem bleibt es eine Fahrt in einem abgegrenzten Bereich mit erhöhtem Risiko. Sobald Zeitnahme, sportlicher Vergleich oder streckentypische Regeln wie freieres Überholen dazukommen, wird die Abgrenzung für Standardversicherer schnell kritisch. In der Praxis braucht es daher regelmäßig eine Trackday-geeignete Haftpflichtlösung, oft als Tages- oder Jahresdeckung. Ob eine Lizenz erforderlich ist, hängt vom Anbieter ab, ist aber typischerweise nicht der Normalfall.
Training
Training meint Übungsfahrten und Perfektionseinheiten, vom freien Üben bis zum organisierten Coaching. Zeitnahme kann vorkommen, muss aber nicht. Auch ohne Preisvergabe oder Ranking kann das als Motorsportaktivität gelten, etwa wenn es sich um Tests oder Demonstrationsfahrten im abgegrenzten Streckenbetrieb handelt. Dafür ist ebenfalls eine passende Haftpflichtdeckung erforderlich. Standard-Kfz-Policen schließen solche Nutzungen häufig aus, spätestens wenn erkennbar mit hohem Tempo gefahren wird oder eine Zeitmessung stattfindet. Eine zeitlich begrenzte Unfallversicherung für die Streckenzeit kann zusätzlich helfen, das persönliche Risiko abzusichern.
Was passiert im Schadenfall?
Kommt es bei einem Rennen, Trackday oder Training zu einem Schaden, schauen Versicherer als Erstes auf den Rahmen der Fahrt und auf den passenden Versicherungsschutz. Liegt keine spezielle Motorsporthaftpflicht nach § 5d PflVG vor oder fehlt eine vereinbarte Rennkasko, wird es schnell teuer, da die normale Kfz-Policen Motorsport in der Regel ausschließen. Dann kann der Versicherer die Leistung ablehnen oder er reguliert zwar zunächst einen Drittschaden und fordert später Geld zurück, wenn Pflichten verletzt wurden.
Regress bedeutet, dass der Versicherer nach einer Zahlung Beträge vom Verantwortlichen zurückfordert, etwa bei Obliegenheitsverstößen wie dem Einsatz ohne gültige Motorsportdeckung oder bei besonders riskantem Verhalten wie Alkohol am Steuer. Die Rückforderung ist je nach Konstellation begrenzt, kann aber trotzdem spürbar sein und umfasst häufig auch Nebenkosten wie Gutachten oder Abwicklung.
Ist die Absicherung korrekt, läuft die Abwicklung meist zweigleisig. Drittschäden werden über die Motorsporthaftpflicht reguliert. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt eine Rennkasko nur dann, wenn sie ausdrücklich abgeschlossen wurde. Üblich sind Gutachten, Rechnungen und ein vereinbarter Selbstbehalt, der je nach Vertrag im vierstelligen Bereich liegen kann. Bei Trackdays oder Trainings gilt das Gleiche im Grundsatz, nur dass häufig Tages- oder Eventdeckungen zum Einsatz kommen. Fehlt diese Deckung, können Ausschlüsse greifen.
Unabhängig davon kann eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse folgen, sobald ein Schaden über Haftpflicht oder Kasko abgewickelt wurde. Eine spätere Rückzahlung an den Versicherer ändert die Rückstufung oft nicht automatisch, da sie an den gemeldeten und bearbeiteten Schaden anknüpft. Ein Schadenrückkauf kann in manchen Fällen helfen, ist bei Pflichtverstößen oder Motorsportkonstellationen aber nicht immer vorgesehen und sollte vorab im Vertrag geprüft werden.
Was hat es mit der Veranstalterhaftpflicht auf sich und welche Veranstalterpflichten gelten?
Haben Sie als Veranstalter schon geprüft, ob Ihre Veranstalterhaftpflicht die Anforderungen aus § 5d PflVG tatsächlich abdeckt? Genau darum geht es bei der Veranstalterhaftpflicht im Motorsport. Sie soll sicherstellen, dass Schäden an Dritten im Rahmen der Veranstaltung versichert sind und es keine Deckungslücke gibt, nur weil die normale Kfz-Police Motorsport ausschließt.
Für Sie als Veranstalter heißt das vor allem, den bestehenden Vertrag zu kontrollieren. Deckt Ihre Veranstalterhaftpflicht § 5d PflVG nicht ab, benötigen Sie einen zusätzlichen Schutz, bevor die Veranstaltung stattfindet. Der Versicherungsnachweis wird voraussichtlich im Zuge der Veranstaltungsgenehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde geprüft.
Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer passenden Veranstalterhaftpflicht direkt im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung über das DMSB.
Fazit
Autorennen, Trackdays und Trainings gehören versicherungsrechtlich nicht zum normalen Straßenverkehr. Ihre klassische Kfz-Versicherung greift hier fast nie, selbst dann nicht, wenn das Fahrzeug zugelassen und regulär versichert ist. Seit der Reform 2024 sorgt § 5d PflVG zwar für klarere Regeln und einen verbindlichen Haftpflichtrahmen im Motorsport, dennoch bleibt es Ihre Verantwortung, vor jeder Veranstaltung zu prüfen, ob eine passende Motorsporthaftpflicht besteht und ob Sie zusätzlich eine Rennkasko oder Unfallversicherung benötigen. Wer sich rechtzeitig absichert, vermeidet teure Überraschungen, Regressforderungen und persönliche Haftungsrisiken.
Tipp:
Lassen Sie sich den Versicherungsschutz vor dem Event schriftlich bestätigen, idealerweise mit konkretem Bezug auf Veranstaltung, Strecke und Fahrzeug. Diese Bestätigung kann im Schadenfall entscheidend sein, wenn es um die Abgrenzung zwischen Trackday, Training und Rennen geht.
FAQ: Autoversicherung bei Autorennen
Nein, da normale Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen auf den öffentlichen Straßenverkehr ausgelegt sind. In den AKB sind Motorsportveranstaltungen und motorsportliche Aktivitäten regelmäßig ausgeschlossen. Dazu zählen nicht nur Rennen, sondern oft auch Trainings, Tests, Trackdays oder Demonstrationsfahrten auf abgesperrten Strecken. Kommt es dort zu einem Schaden, kann der Versicherer die Leistung vollständig verweigern.
§ 5d PflVG schafft seit 2024 einen eigenen Pflichtversicherungsrahmen für Motorsportaktivitäten in abgegrenzten Bereichen mit Zugangsbeschränkung. Für Rennen, Wettbewerbe, Trainings, Tests und Demonstrationen muss eine spezielle Haftpflichtversicherung bestehen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter abdeckt, einschließlich Zuschauern. Geschädigte haben einen Direktanspruch gegen den Versicherer und Selbstbehalte dürfen ihnen nicht entgegengehalten werden.
Eine Rennkasko ist eine spezielle Kaskoversicherung für den Motorsportbetrieb. Sie übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug während Rennen, Trainings, Qualifikationen oder Tests, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Typisch sind Deckungen für Kollisionen, Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder Elementarschäden. Hohe Selbstbehalte und klare Ausschlüsse für Verschleiß, Betriebsschäden oder reine Lackschäden sind üblich.
Der Ausschluss greift immer dann, wenn das Fahrzeug im Rahmen einer Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität genutzt wird. Entscheidend ist nicht nur der Ort, sondern der Charakter der Nutzung. Zeitmessung, sportlicher Wettbewerb, Training auf der Rennstrecke oder das Fahren zur Erzielung hoher Geschwindigkeiten reichen oft aus. Dann entfällt der Schutz aus Haftpflicht, Kasko und Zusatzbausteinen.
Die Kosten hängen stark von Fahrzeugwert, Einsatzart, Strecke, Fahrerprofil und Laufzeit ab. Motorsporthaftpflichten werden oft pauschal pro Veranstaltung oder Saison kalkuliert. Rennkaskoprämien liegen häufig bei etwa fünf bis acht Prozent des Fahrzeugwerts pro Event oder Saison, ergänzt um Selbstbehalte im vier- oder fünfstelligen Bereich. Unfallversicherungen für Fahrer sind günstiger.
Liegt der passende Motorsportversicherungsschutz vor, werden Drittschäden über die Motorsporthaftpflicht reguliert und Eigenschäden über eine vereinbarte Rennkasko. Fehlt die Deckung, droht Leistungsablehnung oder Regress. Eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse kann erfolgen, sobald ein Schaden über die Haftpflicht oder Kasko abgewickelt wird. Regress ist möglich bei Pflichtverletzungen wie unversichertem Einsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Veranstalter müssen sicherstellen, dass ihre Veranstalterhaftpflicht die Anforderungen des § 5d PflVG erfüllt. Sie haften dafür, dass Schäden an Dritten aus der Durchführung der Veranstaltung abgesichert sind. Der Nachweis wird in der Regel im Rahmen der Veranstaltungsgenehmigung geprüft. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz drohen Bußgelder, Genehmigungsprobleme und persönliche Haftung.
Ausnahmen bestehen nur selten. Auch Trainings, Trackdays und Demonstrationsfahrten gelten meist als Motorsportaktivitäten, wenn sie auf abgesperrten Strecken stattfinden und mit erhöhtem Tempo gefahren werden. Ohne Zeitnahme und Wettbewerbscharakter kann die Einordnung im Einzelfall milder ausfallen, dennoch schließen Standard-Kfz-Policen solche Nutzungen häufig aus. Eine spezielle Haftpflichtdeckung ist daher auch hier regelmäßig erforderlich.
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