Fahrtauglichkeit im Alter und bei Krankheit: Das müssen Sie wissen

7 Min Wer beurteilt eigentlich die Fahrtauglichkeit? Wie läuft eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren ab? Und mit welchen Krankheiten darf man kein Auto fahren? Hier gibt es die Antworten

21.03.2023
Ines Wiedemann
7 Min

Reaktionsfähigkeit, Beweglichkeit, Hör- und Sehvermögen – all diese Fähigkeiten nehmen mit zunehmendem Alter ab. Im Straßenverkehr kann das zum Risiko werden. Aber nicht nur das Alter, sondern auch Krankheiten können dazu führen, dass Autofahrer nicht mehr so sicher wie früher unterwegs sind. Lesen Sie hier, wie die Fahrtauglichkeit bestimmt wird, was Sie selbst unternehmen können und wie es mit dem Autofahren nach einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt weitergeht.

Autofahren im Alter: Welche Regeln gelten?

Das Wichtigste vorneweg: Eine allgemeine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren gibt es in Deutschland nicht. Außerdem gibt es keine Pflicht, den Führerschein ab einem gewissen Alter oder wegen einer Erkrankung abzugeben. Besteht also kein Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit, dürfen Sie so lange Auto fahren, wie Sie möchten.

Trotzdem gibt es Gründe, aus denen Ihnen im Alter der Führerschein entzogen werden kann. Zum Beispiel, wenn Sie einen Unfall verursachen. Dann kann die zuständige Behörde ein ärztliches Gutachten zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit in Auftrag geben. Stellt sich dabei heraus, dass Sie nicht mehr fahrtüchtig sind, kann der Führerschein eingezogen werden. Ärzte können auch von sich aus aufgrund der Krankengeschichte ihres Patienten ein ärztliches Fahrverbot aussprechen. Dabei handelt es sich aber nicht wirklich um ein Verbot, sondern lediglich um eine Empfehlung. Ärzte müssen fahruntüchtige Patienten auch nicht bei der Polizei melden – sie können dies allerdings tun, wenn sie „Gefahr in Verzug“ sehen.

Generell gilt, dass jeder, der am Straßenverkehr teilnehmen will, selbst sicherstellen muss, dass er dazu in der Lage ist und niemanden gefährdet. Diese Regel ergibt sich aus § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), wo es heißt:

„Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet (…).“

Grafik Fahrtauglichkeits-Regel

Fahrtauglichkeits-Regel nach § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

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Fahrtauglichkeit prüfen lassen – diese Wege gibt es

Gerade weil es kein gesetzliches „Ablaufdatum“ gibt, ist die Eigenverantwortung der Autofahrer gefragt. Wer seine eigene Fahrtauglichkeit überprüfen will, hat dafür verschiedene Möglichkeiten:

1. Fahrtauglichkeitsuntersuchung beim Hausarzt

Ein erster Schritt, wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch fahrtauglich sind, kann der Besuch beim Hausarzt sein. Bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird der allgemeine Gesundheitszustand überprüft sowie ein Blutbild und ein EKG erstellt. Ggf. werden Sie für einen Hör- und Sehtest zum Ohren- bzw. Augenarzt überwiesen. Der Arzt kann dann aufgrund der Ergebnisse eine Empfehlung aussprechen.

2. Fahrtauglichkeitsprüfung bei ADAC, DEKRA & Co

Sowohl Ärzte als auch Online-Tests können nur theoretische Fähigkeiten und gesundheitliche Aspekte beleuchten. Wenn Sie Ihre praktischen Fahrkenntnisse überprüfen wollen, können Sie eine Fahrtauglichkeitsprüfung bei einer Verkehrsorganisation wie dem ADAC, der DEKRA, dem TÜV oder der Deutschen Verkehrswacht absolvieren.

3. Fahrtauglichkeitstest für Senioren – online

Eine erste Einschätzung zu Ihrer Fahrtauglichkeit erhalten Sie auch über den Online-Test des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Nachdem Sie einige Aufgaben zum Sehen, Hören und der Gedächtnisleistung bearbeitet haben, erhalten Sie am Ende eine Auswertung.

Auch die Alzheimer Forschung Initiative e. V. hat einen Selbsttest entwickelt. Die Fragen daraus haben wir Ihnen als Checkliste zum Download zusammengefasst. Die dazugehörige Broschüre „Sicher Auto fahren im Alter“ können Sie auf der Webseite der Alzheimer Forschung Initiative e. V. bestellen.

Fahrtauglichkeit Checkliste PDF Download

Fahrtauglichkeitsprüfung – Ablauf und Kosten

Der Ablauf der Fahrtauglichkeitsprüfung ist bei jedem Anbieter unterschiedlich. Meistens besteht der Check aus einer Begutachtung durch einen Verkehrsmediziner, einer psychologischen Begutachtung und einem praktischen Teil, bei dem das Fahrverhalten bewertet wird. Am Ende erhalten die Teilnehmer die Auswertung und eine Empfehlung.

Der „ADAC Fahr-Fitness-Check“ beinhaltet beispielsweise ein persönliches Vorgespräch, eine 45-minütige Fahrt im eigenen Auto und in der eigenen Region mit qualifizierten Fahrlehrenden sowie eine Auswertung mit individueller Beratung und Tipps.

Die Kosten für den Fahrtauglichkeitscheck variieren ebenfalls je nach Anbieter. Der Check-up beim ADAC kostet zum Beispiel für Mitglieder ab 75 Euro und für Nicht-Mitglieder ab 95 Euro (Stand: 2022).

Übrigens: Sie müssen keine Angst haben, dass die Ergebnisse aus den Tests weitergegeben werden. Die genannten Anbieter versichern, dass diese streng vertraulich behandelt werden.

InformationFührerschein freiwillig abgeben: wie funktioniert das?

Wer sich dazu entschließt, im Alter auf das Autofahren zu verzichten, kann seinen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde freiwillig abgeben. Dort müssen Sie eine Verzichtserklärung unterschreiben und erhalten eine Bestätigung darüber, dass Sie freiwillig auf Ihren Führerschein verzichten. Die Entscheidung sollten Sie aber gut überdenken, denn einmal abgegeben, können Sie den Führerschein nicht mehr zurückverlangen.

Lese-TippLese-Tipp:

Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht mehr benötigen, weil Sie Ihren Führerschein abgegeben haben, können Sie diese an Familienangehörige – z. B. Enkelkinder – übertragen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier: Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht’s. Wenn Sie Ihr Auto verschenken oder Ihr Kfz abmelden möchten, haben wir alles Wichtige ebenfalls in unseren Ratgebern für Sie zusammengefasst.

Senioren und das Auto: Tipps für Angehörige

Autofahren bedeutet Freiheit und Unabhängigkeit. Deshalb ist es für Angehörige oftmals schwierig, das Thema anzusprechen, wenn sie das Gefühl haben, dass ältere Bekannte oder Verwandte nicht mehr sicher fahren. Diese Tipps können dabei helfen:

  • Sprechen Sie in der Ich-Perspektive und machen Sie deutlich, dass Sie sich Sorgen machen. Beziehen Sie sich, wenn möglich, auf konkrete Vorfälle.
  • Sprechen Sie gemeinsam darüber, ob Einschränkungen möglich sind. Zum Beispiel, dass die betroffene Person nicht mehr im Dunkeln, bei Schnee und Glatteis oder nur noch bekannte Strecken fährt.
  • Überlegen Sie, ob ein neues Auto mit besserer Ausstattung angeschafft werden kann, das das Fahren für die Person einfacher macht. Zum Beispiel mit Funktionen wie automatischem Bremsen oder Spurhalteassistent.
  • Zeigen Sie Alternativen zum Autofahren auf und bieten Sie an, diese gemeinsam auszuprobieren – zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Fußwege oder Taxifahrten.
  • Bieten Sie an, die Person zu einem Fahrtauglichkeitstest (siehe oben) zu begleiten. Das Ergebnis kann dann als Grundlage für ein weiteres Gespräch dienen.

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Autofahren nach einem Schlaganfall

Nicht nur das Alter, sondern auch Krankheiten können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr oder nur noch eingeschränkt mit dem Auto fahren können. Dazu gehört auch ein Schlaganfall. Wie es danach mit dem Autofahren weitergeht, kann allerdings nicht pauschal gesagt werden. Denn welche Auswirkungen ein Schlaganfall hat, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Beeinträchtigungen nach einem Schlaganfall können zum Beispiel durch eine Halbseitenlähmung, Gefühlsstörungen in Armen und Beinen oder Epilepsie entstehen.

Aber auch für Schlaganfall-Patienten gilt: Pauschal darf ihnen der Führerschein nicht entzogen werden. Es besteht auch keine Meldepflicht für neurologische Krankheiten. Trotzdem darf man sich, wenn man nach einem Schlaganfall eingeschränkt ist, nicht einfach hinters Steuer setzen, wenn die Gefahr besteht, dass man sich und andere gefährdet. Wer es trotzdem tut, riskiert hohe Strafen nach § 315 c StGB. Dort heißt es nämlich:

„Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 315c StGB)

Daher sollte jeder nach einem Schlaganfall kritisch selbst überprüfen (lassen), ob die Fahrtauglichkeit noch gegeben ist oder nicht.

Parkinson und Autofahren: Was ist zu beachten?

Ob und wie lange Betroffene nach einer Parkinson-Diagnose noch Auto fahren können, hängt vom Krankheitsverlauf ab. Gerade zu Beginn der Krankheit oder bei einem schwachen Verlauf können Betroffene mit Parkinson weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen. Dies muss jedoch im Einzelfall durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen geprüft werden.

Auch hier ist wieder die Eigenverantwortung gefragt. Wenn Sie eine Parkinson-Erkrankung haben, beobachten Sie Ihr Fahrverhalten genau und besprechen Sie das Thema mit Ihrem Arzt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie noch sicher genug fahren, können Sie eine Fahrtauglichkeitsprüfung absolvieren.

Aber auch bei Parkinson gilt wie bei allen anderen Erkrankungen auch: Nur aufgrund der Diagnose kann der Führerschein nicht entzogen werden.

Autofahren mit Demenz – ist das erlaubt?

Auch Menschen mit Demenz sind nicht automatisch fahruntauglich. Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. haben Studien und praktische Fahrtests gezeigt, dass bei beginnender Demenz die Fahreignung oft noch in hohem Maße gegeben ist. Umso weiter die Krankheit voranschreitet, umso mehr sind Betroffene beeinträchtigt, zum Beispiel in der Wahrnehmung, der Orientierung und der Konzentration. Demenz führt zwangsläufig irgendwann dazu, dass Betroffene nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Aber auch hier muss immer der Einzelfall betrachtet werden.

Mehr Informationen im WWWTipp:

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. hat in einem Informationsblatt „Autofahren und Demenz“ (PDF) alles Wichtige rund um das Thema zusammengefasst – inklusive Tipps für Angehörige und rechtlicher Fragen.

Autofahren nach einem Herzinfarkt

Das Gleiche, das für alle anderen Krankheiten gilt, gilt auch für den Herzinfarkt: Ein generelles Fahrverbot nach einem Herzinfarkt gibt es nicht. Auch hier müssen Betroffene mit ihren Ärzten besprechen, wann sie wieder Auto fahren können und sollten. Sinnvoll ist in jedem Fall eine Ruhepause, in der sich der Körper von dem Infarkt erholen kann. Verkehrsmediziner raten dabei zu drei Monaten.

Fahrtauglichkeit im Alter

Eine allgemeine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren gibt es in Deutschland nicht

Unfall aufgrund mangelnder Fahrtauglichkeit – was kann passieren?

Wenn sich Autofahrer trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ans Steuer setzen und einen Unfall verursachen, kann es sein, dass die Überprüfung der Fahreignung von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird. Außerdem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und es können Bußgelder sowie strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Darüber hinaus kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Stellt sich heraus, dass der Unfall aufgrund mangelnder Fahreignung verursacht wurde, kann es sein, dass die Autoversicherung den Schaden nicht bezahlt.

Lese-TippFahrtauglichkeit und Medikamente

Ob Sie nach der Einnahme von Medikamenten in der Lage sind, ein Auto zu fahren, müssen Sie selbst abwägen. Es gibt kein Gesetz, dass es allgemein verbietet, nach der Einnahme eines Medikaments am Straßenverkehr teilzunehmen. Aber auch hier gilt wieder: Wenn Sie unter Medikamenteneinfluss, zum Beispiel nach der Einnahme eines Beruhigungsmittels, einen Unfall verursachen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Es können strafrechtliche Konsequenzen drohen und es kann sein, dass die Autoversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Alle Infos zum Thema Medikamente und Autofahren finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.

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