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Fahrtauglichkeit im Alter und bei Krankheit: Das müssen Sie wissen

11 MinWer beurteilt eigentlich die Fahrtauglichkeit? Wie läuft eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren ab? Und mit welchen Krankheiten darf man kein Auto fahren?

Foto einer älteren Frau beim Autofahren, seitlich von den mittleren Sitzen aus fotografiert.

Die Fahrtauglichkeit kann im Alter und bei Krankheit abnehmen. Aber wer überprüft eigentlich die Fahrtauglichkeit und ab wann sollten Sie sich nicht mehr hinters Steuer setzen?

Reaktionsfähigkeit, Beweglichkeit, Hör- und Sehvermögen – all diese Fähigkeiten nehmen mit zunehmendem Alter ab. Im Straßenverkehr kann das zum Risiko werden. Aber nicht nur das Alter, sondern auch Krankheiten können dazu führen, dass Autofahrer nicht mehr so sicher wie früher unterwegs sind.

Gesetzlich verpflichtende Fahrtauglichkeitstests im Alter: Stand 2026

Im Jahr 2025 kamen die ersten Diskussionen auf, einen verpflichtenden Fahrtauglichkeitstest für Personen ab 75 Jahren einzuführen. Die im November 2025 in Kraft getretene 4. EU-Führerscheinrichtlinie beinhaltet entgegen den Erwartungen jedoch keinen EU-Weiten Fahrtauglichkeitstest-Zwang.

Stattdessen gilt Folgendes:

  • Keine Pflicht-Tests ab 70: Der Vorschlag der EU-Kommission, alle Autofahrer ab 70 Jahren alle fünf Jahre verpflichtend ärztlich zu untersuchen, wurde abgelehnt.
  • Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten: Jedes Land darf selbst entscheiden, ob es bei der Verlängerung des Führerscheins eine ärztliche Untersuchung (Sehkraft, Herz-Kreislauf) oder lediglich eine Selbstauskunft (Self-Assessment) verlangt.
  • Gültigkeitsdauer: Standardmäßig bleiben Führerscheine der Klasse B (PKW) 15 Jahre gültig. Die Staaten können diesen Zeitraum für Fahrer ab 65 Jahren verkürzen, müssen es aber nicht.

Deutschland geht hier den liberalen Weg und stellt die Eigenverantwortung der Fahrenden in den Fokus. Nachbarländer wie beispielsweise die Niederlande und die Schweiz sind da strenger. In der Schweiz ist ab 75 Jahren alle zwei Jahre ein Arztbesuch verpflichtend, in den Niederlanden ist zum Fahren ab 75 Jahren alle 5 Jahre ein ärztliches Attest erforderlich. Auch Tschechien und Dänemark setzen auf ärztliche Tests mit unterschiedlichen Intervallen.

Autofahren im Alter: Welche Regeln gelten?

Mit dem Beschluss der 4. Führerscheinrichtlinie im November 2025 gilt weiterhin:

  • Senioren müssen sich ohne nachweislichen Grund keinen Tests unterziehen.
  • Es gibt keine obere Altersgrenze für das Fahren.
  • Die Fahrtauglichkeit muss eigenverantwortlich eingeschätzt werden. Wer hier fahrlässig handelt, riskiert im Falle eines Unfalls entsprechende Strafen.
  • Der Führerschein kann bei berechtigen Zweifeln der Fahrtauglichkeit entzogen werden.
  • Bei bestehendem Verdacht kann die Behörde ein Gutachten zur Fahrtauglichkeitsprüfung in Auftrag geben.
  • Ärzte können ohne behördlichen Beschluss zwar das Fahren „verbieten“, jedoch ist dieses Verbot nur durch den Führerscheinentzug rechtlich bindend.
  • Vermuten Ärzte durch das Autofahren eines Patienten „Gefahr in Verzug“, sollten Sie die Polizei informieren.

 

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Eigenverantwortung gesetzlich verankert: § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Generell gilt, dass jeder, der am Straßenverkehr teilnehmen will, selbst sicherstellen muss, dass er dazu in der Lage ist und niemanden gefährdet. Diese Regel ergibt sich aus § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), wo es heißt: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet (…).“

Fahrtauglichkeit prüfen lassen – diese Wege gibt es

Gerade weil es kein gesetzliches „Ablaufdatum“ gibt, ist die Eigenverantwortung der Autofahrer gefragt. Wer seine eigene Fahrtauglichkeit überprüfen will, hat dafür verschiedene Möglichkeiten.

1. Fahrtauglichkeitsuntersuchung beim Hausarzt

Der Besuch beim Hausarzt ist ein erster Schritt. Bei der Fahrtauglichkeitsuntersuchung wird der allgemeine Gesundheitszustand überprüft sowie ein Blutbild und ein EKG erstellt. Eventuell werden Sie für einen Hör- und Sehtest zum Ohren- bzw. Augenarzt überwiesen. Der Arzt kann dann aufgrund der Ergebnisse eine Empfehlung aussprechen.

2. Fahrtauglichkeitsprüfung bei ADAC, DEKRA & Co

Sowohl Ärzte als auch Online-Tests können nur theoretische Fähigkeiten und gesundheitliche Aspekte beleuchten. Wenn Sie Ihre praktischen Fahrkenntnisse überprüfen wollen, können Sie eine Fahrtauglichkeitsprüfung bei einer Verkehrsorganisation wie dem ADAC, der DEKRA, dem TÜV oder der Deutschen Verkehrswacht absolvieren.

Übrigens: Die Ergebnisse dieser Tests werden vertraulich behandelt. Sie werden nicht an Ärzte oder Behörden weitergegeben.

3. Fahrtauglichkeitstest für Senioren – online

Eine erste Einschätzung zu Ihrer Fahrtauglichkeit erhalten Sie auch über den Online-Test des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Nachdem Sie einige Aufgaben zum Sehen, Hören und der Gedächtnisleistung bearbeitet haben, erhalten Sie am Ende eine Auswertung.

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Führerschein freiwillig abgeben: wie funktioniert das?

Wer sich dazu entschließt, im Alter auf das Autofahren zu verzichten, kann seinen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde freiwillig abgeben. Dort müssen Sie eine Verzichtserklärung unterschreiben und erhalten eine Bestätigung darüber, dass Sie freiwillig auf Ihren Führerschein verzichten. Die Entscheidung sollten Sie aber gut überdenken, denn einmal abgegeben, können Sie den Führerschein nicht mehr zurückverlangen.

Fahrtauglichkeitsprüfung – Ablauf und Kosten

Der Ablauf der Fahrtauglichkeitsprüfung ist bei jedem Anbieter unterschiedlich. In fast allen Fällen ist natürlich ein Fahrpraxistest mit einem Fahrlehrer oder Experten ein wichtiger Bestandteil. Die Kosten variieren je nach Anbieter ungefähr zwischen 100 und 150 Euro, wobei jeweilige Mitglieder etwa beim ADAC oft von günstigeren Preisen profitieren.

Ein Blick auf die Fakten: Unfallstatistiken mit Senioren

Immer wieder gibt es Nachrichten von Senioren, die Gas und Bremse verwechselt oder rückwärts in ein Haus gefahren sind. In der allgemeinen Wahrnehmung scheint es, dass ältere Autofahrer häufig Unfälle verursachen. Die Statistik unterstützt diese Empfindung teilweise. Das Statistische Bundesamt sagt, 2024 waren ca. 14,7 % derjenigen, die in Unfälle mit Personenschaden verwickelt waren, 65 Jahre oder älter. Auch bei Unfällen mit Sachschaden wird meistens Senioren die Hauptschuld zugeschrieben. Dennoch ist das Bild nicht so klar, wie es auf den ersten Blick scheint. Gemessen an der Bevölkerungsdichte, die ja vor allem in Deutschland immer mehr Senioren umfasst, sind diese sogar vergleichsweise selten in Unfälle verwickelt. Dies läge, so das Statistische Bundesamt, auch daran, dass ältere Menschen seltener Auto fahren, nicht mehr zur Arbeit pendeln und oft nur noch kurze und bekannte Strecken zurückliegen.

Auf der anderen Seite scheinen Menschen über 65 Jahren weniger firm bei den Verkehrsregeln zu sein oder ein vermeidliches Hoheitsrecht verinnerlicht zu haben. Besonders häufig wird ihnen von Unfallgegnern vorgeworfen, beim Abbiegen, Wenden und Rückwärts einfahren nicht genug Aufmerksamkeit aufgewendet zu haben und die Vorfahrt oder den Vorrang anderer zu missachten.

Fazit: Unfälle mit Menschen über 65 Jahren sind statistisch auffällig, eine grundsätzliche Gefährdung geht aber nicht von älteren Verkehrsteilnehmern aus.

Versicherung & Senioren: Tarifauswirkungen und Tipps

Der Versicherungsbeitrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter auch die Schadenfreiheitsklasse, die Regionalklasse und das Alter des jüngsten und ältesten Fahrzeugnutzers. Versicherern steht es frei, die verschiedenen Parameter unterschiedlich zu bewerten, um daraus den Tarif zu berechnen, grundsätzlichen ziehen jedoch alle Versicherer sowohl die Schadenfreiheitsklasse als auch das Alter des Fahrers heran. Dabei gilt oft: Je älter Senioren sind, desto teurer wird die Versicherung. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern lohnt sich daher umso mehr.

Interessieren Sie sich für Ihren individuellen Versicherungstarif bei Verti, nutzen Sie hierzu den Online-Tarifrechner.

 

Senioren und das Auto: Tipps für Angehörige

Autofahren bedeutet Freiheit und Unabhängigkeit. Deshalb ist es für Angehörige oftmals schwierig, das Thema anzusprechen, wenn sie das Gefühl haben, dass ältere Bekannte oder Verwandte nicht mehr sicher fahren. Diese Tipps können dabei helfen:

  • Sprechen Sie in der Ich-Perspektive und machen Sie deutlich, dass Sie sich Sorgen machen. Beispiel: „Ich habe das Gefühl, du fährst nicht mehr so sicher wie früher.“, statt: „Du fährst unsicher!“ Beziehen Sie sich, wenn möglich, auf konkrete Vorfälle.
  • Sprechen Sie gemeinsam darüber, ob Einschränkungen möglich sind. Zum Beispiel, dass die betroffene Person nicht mehr im Dunkeln, bei Schnee und Glatteis oder nur noch bekannte Strecken fährt.
  • Überlegen Sie, ob ein neues Auto mit besserer Ausstattung angeschafft werden kann, welches das Fahren für die Person einfacher macht. Zum Beispiel mit Funktionen wie automatischem Bremsen oder Spurhalteassistent.
  • Zeigen Sie Alternativen zum Autofahren auf und bieten Sie an, diese gemeinsam auszuprobieren – zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel, Fußwege oder Taxifahrten.
  • Bieten Sie an, die Person zu einem Fahrtauglichkeitstest (siehe oben) zu begleiten. Das Ergebnis kann dann als Grundlage für ein weiteres Gespräch dienen.

 

Lese-Tipp:

Wenn Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse nicht mehr benötigen, weil Sie Ihren Führerschein abgegeben haben, können Sie diese an Familienangehörige – z. B. Enkelkinder – übertragen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier: Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht’s. Wenn Sie Ihr Auto verschenken oder Ihr Kfz abmelden möchten, haben wir alles Wichtige ebenfalls in unseren Ratgebern für Sie zusammengefasst.

Lese-Tipp:

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. hat in einem Informationsblatt „Autofahren und Demenz“ (PDF) alles Wichtige rund um das Thema zusammengefasst – inklusive Tipps für Angehörige und rechtlicher Fragen.

Unfall aufgrund mangelnder Fahrtauglichkeit – was kann passieren?

Statistisch betrachtet, kommt es im Alter häufiger zu neurologischen Problemen, wie einem Schlaganfall, Parkinson oder Demenz. Erkrankungen wie diese können die Fahrtauglichkeit einschränken. Wenn sich Autofahrer trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ans Steuer setzen und einen Unfall verursachen, kann es sein, dass die Überprüfung der Fahreignung von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wird. Außerdem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und es können Bußgelder sowie strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Darüber hinaus kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Stellt sich heraus, dass der Unfall aufgrund mangelnder Fahreignung verursacht wurde, kann es sein, dass die Autoversicherung den Schaden nicht bezahlt.

Lese-Tipp:

Wenn Sie unter Medikamenteneinfluss, zum Beispiel nach der Einnahme eines Beruhigungsmittels, einen Unfall verursachen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Es können strafrechtliche Konsequenzen drohen und es kann sein, dass die Autoversicherung nicht für den Schaden aufkommt. Alle Infos zum Thema Medikamente und Autofahren finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.

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