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Auto verschenken – geht das?

2 Min Was sollten Sie beachten, wenn Sie ein Auto verschenken möchten?

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Leonie Kaufmann
21.06.2018
2 Min

Zumeist ist es nur eine Frage der Zeit, bis der alte Pkw ausgedient hat und durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden soll. Üblicherweise wird das Altfahrzeug in Zahlung gegeben oder anderweitig verkauft, verbunden mit dem Ziel, einen möglichst hohen Erlös zu erzielen. Doch nicht jeder Fahrzeugbesitzer wählt diesen Weg, einige möchten stattdessen ihr Auto verschenken. Doch aufgepasst beim Verschenken von Fahrzeugen. Es existieren Stolpersteine, die Sie besser kennen sollten.

Können Sie bei der Autoversicherung sparen?

Warum Kraftfahrer ihren Pkw verschenken

Am häufigsten werden Fahrzeuge verschenkt, weil sich ein Verkauf aus finanzieller Sicht kaum lohnt. Oft scheint es sinnvoller, den gepflegten Familienwagen innerhalb der Familie oder im Freundeskreis weiterzureichen, anstatt ihn für kleines Geld zu verkaufen. Der beschenkten Person ist damit ein Gefallen getan, ihr steht ein vernünftiges Auto zur Verfügung.

Selbständige und Gewerbetreibende, die ihre Fahrzeuge verschenken, haben meist eine vollkommen andere Motivation. Würden sie ihre Fahrzeuge verkaufen, müssten sie den Erlös (der den buchhalterischen Restwert übersteigt) als Einnahme verbuchen und entsprechend versteuern. Außerdem müssten sie zusätzlich Umsatzsteuer erheben und diese ebenfalls an den Fiskus abführen. Da erscheint es attraktiver, aus dem Pkw ein Geschenk zu machen bzw. es zu einem symbolischen Preis von beispielsweise einem Euro zu verkaufen.

Vertrag über die Schenkung

Wer seinen Pkw verschenken möchte, ist gut damit beraten, die Schenkung vertraglich festzuhalten. Es empfiehlt sich einen Vertrag zu schließen, der einem Kaufvertrag ähnelt. Darin sollten alle wesentlichen Bestandteile, die bei einem Verkauf von Relevanz sind (z.B. Ausschluss einer Gewährleistung), festgehalten sein. Solch ein Dokument hilft sowohl dem Schenkenden als auch dem Beschenkten, denn beide Seiten werden grundlegend abgesichert.

Pkw in das Ausland verschenken

Soll das Auto künftig im Ausland unterwegs sein, ist das Schließen eines Vertrags umso wichtiger. Es kommt vor, dass Zulassungsbehörden nach einigen Jahren in Erfahrung bringen möchten, wo ein einst zugelassener Pkw verblieben ist und ob ggf. ein Verwertungsnachweis vorliegt. Entsprechend lange sollte der Vertrag aufbewahrt werden, um das Geschenk nachweisen und die Weitergabe des Fahrzeugs nachvollziehen zu können.

Beim Auto verschenken an den Fiskus denken

Was viele Menschen nicht bedenken: In Deutschland gelten Schenkungen als steuerpflichtig. Zwar gibt es den Schenkungssteuer Freibetrag, allerdings fällt dieser je nach Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch aus. Sollte keine Verwandtschaft bestehen, beläuft sich der Freibetrag auf lediglich 20.000 Euro – und das für einen Zeitraum von zehn Jahren. In Abhängigkeit vom Wert des Fahrzeugs sowie ggf. vorangegangenen Schenkungen kann die Pflicht bestehen, eine Schenkung dem Fiskus zu melden und entsprechend zu versteuern.

Rechtzeitig an die Fahrzeugabmeldung denken

Die Zulassung des Fahrzeugs ist ein weiterer Punkt, der beim Verschenken berücksichtigt werden sollte. Aus Gründen der Einfachheit bietet es sich an, das Fahrzeug zugelassen zu überreichen. Der Beschenkte kann es unmittelbar überführen und dann beispielsweise auf sich ummelden. Allerdings ist zu bedenken, dass die Abmeldung / Ummeldung nur von der Person vorgenommen werden kann, die sich im Besitz der Fahrzeugpapiere einschließlich der Zulassungsbescheinigung Teil II befindet.

Sollte sich der neue Fahrzeugeigentümer nicht zeitnah um die Abmeldung kümmern, bleiben Zulassung und Autoversicherung weiterhin bestehen. Entsprechend ratsam ist es, sich auf eine Verfahrensweise (z.B. eine zugesicherte Abmeldung bis zu einem Stichtag) zu einigen und diese am besten im Vertrag festzuhalten. Alternativ bietet es sich an, das Fahrzeug im abgemeldeten Zustand zu verschenken.

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