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Auch wenn der Winter hierzulande – abgesehen von einigen regionalen Ausnahmen – meist verhältnismäßig mild ausfällt: Die Winterreifenpflicht sollten Autofahrende dennoch im Blick haben. Schließlich können Eis und Schnee manchmal überraschend kommen. Wer dann mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Doch ab wann braucht man eigentlich Winterreifen? Wie teuer kann ein Verstoß werden? Und welche Folgen kann die falsche Bereifung im Falle eines Unfalls für den Kfz-Versicherungsschutz haben? Starten Sie gut vorbereitet in die kalte Jahreszeit und erfahren Sie hier die wichtigsten Fakten zur Winterreifenpflicht.
Ab wann gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht?
In Deutschland gilt seit 2010 die situative Winterreifenpflicht. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 2 Abs. 3a StVO) dürfen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit geeigneter Winterbereifung fahren. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum für Winterreifen gibt es dagegen nicht.
Sollten Sie also an einem milden, trockenen Januartag mit Sommerreifen unterwegs sein, verstoßen Sie allein deshalb nicht gegen die Winterreifenpflicht. Unter einer Vielzahl an Autofahrerinnen und Autofahrern hat sich als Faustregel „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern – etabliert. Rechtlich verbindlich ist diese Regel jedoch nicht.
Wichtig: Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke – die gesetzlichen Anforderungen an Winterreifen. Reifen, die lediglich die Kennzeichnung „M+S“ (Matsch und Schnee) tragen, reichen nicht mehr aus. Die entsprechenden Anforderungen an Winterreifen und Allwetterreifen (auch Ganzjahresreifen genannt) regelt § 36 Abs. 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Winterreifenpflicht für Lkw und Motorrad
Auch für Lkw gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen die situative Winterreifenpflicht. Für Lkw der Fahrzeugklassen N2 und N3 schreibt § 2 Abs. 3a StVO Winterreifen mindestens auf den permanent angetriebenen Achsen und den vorderen Lenkachsen vor.
Einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Mopeds und Motorroller sind dagegen von der gesetzlichen Winterreifenpflicht ausgenommen. Wer mit ihnen bei winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, muss jedoch besondere Vorsicht walten lassen: Vor Fahrtantritt ist zu prüfen, ob die Fahrt erforderlich ist; außerdem gelten unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und besondere Vorgaben zum Sicherheitsabstand.
Erfüllen Allwetterreifen die Winterreifenpflicht?
Ja, Allwetterreifen erfüllen die gesetzliche Winterreifenpflicht, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Sie können somit das ganze Jahr über montiert bleiben. Allerdings sind Ganzjahresreifen immer ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen.
Insbesondere bei ausgeprägten winterlichen Straßenverhältnissen bieten gute Winterreifen in der Regel mehr Sicherheit. Wer also in Regionen wohnt oder häufig unterwegs ist, in denen im Winter dauernd mit Schnee und Eis zu rechnen ist, sollte besser auf spezielle Winterreifen statt auf Ganzjahresreifen setzen.

Diese Unterschiede gibt es bei Sommerreifen und Winterreifen
Winterreifen: Welche Profiltiefe ist Pflicht?
In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Pkw- und Motorradreifen 1,6 Millimeter – das gilt auch für Winterreifen. Der ADAC hält diese Profiltiefe aus Sicherheitsgründen jedoch nicht für ausreichend und empfiehlt deshalb für Winter- und Ganzjahresreifen mindestens 4 Millimeter.
Kurze Randnotiz: Eine Ausnahme bilden Kleinkrafträder und Leichtkrafträder – Für ihre Reifen schreibt die StVZO lediglich 1 Millimeter vor.
Eiskalt erwischt: Was kostet Fahren ohne geeignete Winterreifen?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen unterwegs ist und zum Beispiel im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder bei einem Verkehrsunfall dabei von der Polizei erwischt wird, muss je nach Schwere des Verstoßes mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Einfacher Verstoß: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Sachbeschädigung (Unfall): 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt
Zudem kann Fahrzeughalterinnen und -haltern auch ein Bußgeld drohen, obwohl sie nicht selbst gefahren sind. Sollten Sie demnach zulassen, dass zum Beispiel eine befreundete Person oder ein Familienmitglied Ihr Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung in Betrieb nimmt, riskieren Sie 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Lesetipp:
Unfallfrei durch Schnee und Matsch? In unserem Ratgeberartikel „Fahren bei Glatteis und Schnee“ teilen wir mit Ihnen 10 Tipps für sicheres Autofahren im Winter.
Missachtete Winterreifenpflicht: Was gilt bei der Versicherung im Schadenfall?
Kommt es bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann die Kfz-Versicherung dieses Verhalten unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit werten und die Leistung der Kaskoversicherung kürzen. Mögliche Folge: Die Reparaturkosten werden nicht komplett übernommen.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die ungeeignete Bereifung mitursächlich für den Unfall oder dessen Folgen war. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn trotz absehbarer winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen gefahren wurde – also obwohl mit Schnee und Glätte zu rechnen war.
Auch für Autofahrende, die einen Unfall nicht hauptsächlich verursacht haben, kann die falsche Bereifung finanzielle Folgen haben: Haben ungeeignete Reifen zum Unfall beigetragen – beispielsweise, weil sich dadurch bei winterlichen Straßenverhältnissen der Bremsweg verlängert hat –, kann eine Mithaftung angerechnet und der Schadenersatzanspruch entsprechend gekürzt werden.
Lese-Tipp:
In unserem Artikel „Autoreifen-Beschriftung richtig lesen“ erfahren Sie, wie Sie die Zahlen und Buchstaben richtig entschlüsseln und die passenden Reifen für Ihr Fahrzeug finden.
Günstige Autoversicherung gesucht?
Kosten: Wie teuer ist ein Satz Winterreifen?
Ein pauschaler Durchschnittspreis für einen Satz Winterreifen lässt sich kaum nennen, da Reifengröße, Fahrzeugklasse und Hersteller den Preis stark beeinflussen. Ganz grob veranschlagt können Sie je nach dem für einen Satz neuer Winterreifen ohne Felgen etwa mit 200 bis 650 Euro rechnen.
Bei größeren Dimensionen und Premiumreifen können die Kosten auch deutlich höher liegen. Vergleichsportale wie CHECK24 oder idealo helfen Ihnen dabei, die Preise verschiedener Anbieter für dasselbe Reifenmodell zu vergleichen.
Bei der Wahl der Winterreifen kommt es neben dem Preis zudem auf die Qualität an. Hier helfen unabhängige Tests bei der Entscheidungsfindung. Beispielsweise prüft der Automobilclub jedes Jahr Reifen verschiedener Dimensionen für Schnee und Eis. Im Jahr 2026 testete der ADAC, welche Winterreifen für die Klein- und Kompaktwagengröße 185/65 R15 den besten Grip bieten und welche enttäuschen.
Lese-Tipp:
Sie sind im DIY-Team und möchten das Wechseln Ihrer vier Räder selbst übernehmen? In unserem Ratgeberartikel „Reifen selbst wechseln“ finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Winterreifenpflicht – Welche Regeln gelten im Ausland?
Wer in den Winterurlaub fährt, sollte sich vorher über die Winterreifenpflicht im Urlaubs- und Transitland informieren. Denn innerhalb Europas gelten unterschiedliche Vorschriften. Hier eine kleine Auswahl:
- Österreich: Für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen gilt vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis eine situative Winterreifenpflicht. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Wer dagegen verstößt, muss grundsätzlich mit 35 Euro Geldstrafe rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, können sogar bis zu 5.000 Euro fällig werden.
- Italien: Auf der Brennerautobahn A22 ist vom 15. November bis 15. April Winterausrüstung vorgeschrieben – unabhängig von den aktuellen Witterungsverhältnissen. Autofahrende müssen entweder Winterreifen montiert haben oder Schneeketten mitführen. Auf anderen Straßen können zudem regional abweichende Regelungen gelten, über die sich Pkw-Urlauber vor Reiseantritt informieren sollten.
- Frankreich: In bestimmten ausgewiesenen Bergregionen gilt vom 1. November bis 31. März eine Winterausrüstungspflicht. Dort müssen Fahrzeuge entweder mit vier geeigneten Winterreifen ausgestattet sein oder Schneeketten beziehungsweise textile Anfahrhilfen für mindestens zwei Antriebsräder mitführen.
- Schweiz: Eine generelle oder situative gesetzliche Winterreifenpflicht gibt es hier nicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen empfiehlt das Bundesamt für Straßen (ASTRA) jedoch, nur wintertaugliche Pneus (in der Schweiz Synonym für „Reifen“) mit einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern zu montieren. Wer mit Sommerreifen den Verkehr erheblich behindert oder einen Unfall verursacht, dem droht ein Bußgeld oder sogar der Führerscheinentzug sowie eine Haftungsablehnung seitens Versicherung.
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Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
ADAC: Die besten Winterreifen für Klein- und Kompaktwagen im Test

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