Auch wenn der Winter hierzulande oft mild ausfällt, die Winterreifenpflicht gilt trotzdem. Wer bei Eis und Schnee ohne Winterreifen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld. Aber ab wann braucht man Winterreifen? Mit welchen Strafen muss man für das Fahren ohne Winterreifen rechnen? Und was gilt für den Versicherungsschutz? Starten Sie gut vorbereitet in die kalte Jahreszeit und lesen Sie hier alles rund um die Winterreifenpflicht.
Ab wann gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht?
In Deutschland gibt es seit 2010 die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass man bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, also bei Schnee, Eis oder Glätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Im Umkehrschluss heißt das: Ist man an einem milden, klaren Januartag ohne Winterreifen unterwegs, droht keine Strafe.
Als Faustregel hat sich in Deutschland „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, etabliert. Rechtlich gesehen hat diese Regel aber keine Bedeutung.
Winterreifenpflicht für Lkw und Motorrad:
Für Lkw gilt die Winterreifenpflicht unter den gleichen Voraussetzungen wie für Autos. Für Motorräder sowie andere „einspurige Kraftfahrzeuge“ wie Mopeds, Roller oder Fahrräder, gibt es keine Winterreifenpflicht. Zum einen, weil es keine Winterreifen für Motorräder gibt, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – zum anderen, weil bei winterlichen Straßenverhältnissen nur wenige Motorradfahrer unterwegs sind.
Erfüllen Allwetterreifen die Winterreifenpflicht?
Allwetterreifen (auch Ganzjahresreifen genannt) gelten als wintertauglich, wenn sie das „Alpine“-Symbol – ein Berg mit Schneeflocke – aufweisen. Dann können solche Reifen das ganze Jahr über montiert bleiben. Auch wenn Ganzjahresreifen praktisch sind, sollte man bedenken, dass sie lediglich ein Kompromiss aus Sommer- und Winterreifen sind. Somit bieten sie bei Eis und Schnee weniger Sicherheit als richtige Winterreifen.
Übergangsregelung: M+S-Kennzeichnung
Bis zum 30. September 2024 gelten auch Reifen mit der Kennzeichnung „M+S“ als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Winterreifen: Profiltiefe – was ist Pflicht?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe in Europa beträgt für alle Pkw- und Motorradreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC hält diese jedoch nicht für ausreichend und empfiehlt für Winter- und Ganzjahresreifen mindestens 4 Millimeter.
Bester Schutz bei Wind und Wetter?
Fahren ohne Winterreifen: Strafe
Werden Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt, müssen sie mit diesen Strafen rechnen:
- Einfacher Verstoß: 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
- Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt
- Unfall ohne Winterreifen: 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt
Fahrzeughalter können auch mit einem Bußgeld bestraft werden, obwohl sie nicht selbst gefahren sind. Wer zulässt, dass sein Auto bei entsprechender Witterung ohne Winterreifen in Betrieb genommen wird, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt.
Winterreifenpflicht und Versicherung: Was gilt bei einem Unfall ohne Winterreifen?
Kommt es bei winterlicher Witterung zu einem Unfall mit Sommerreifen, kann die Autoversicherung den Fall als grobe Fahrlässigkeit einstufen und die Versicherungsleistung kürzen. Dann kann es sein, dass beispielsweise Reparaturkosten nicht komplett übernommen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Wintereinbruch nicht überraschend kam und mit Schnee und Glätte zu rechnen war.
Auch für Autofahrer, die den Unfall nicht selbst verursacht haben, kann es ohne Winterreifen teuer werden: Ihnen kann eine Teilschuld zugerechnet werden – zum Beispiel, wenn durch die falsche Bereifung der Bremsweg verlängert wurde.
Gut durch den Winter:
Winterreifenpflicht im Ausland
Wer in den Winterurlaub fährt, sollte sich vorher über die Winterreifenpflicht im Urlaubsland informieren. Denn in jedem Land gelten andere Regeln. Hier eine kleine Auswahl zur Winterreifenpflicht im Ausland:
- In Österreich gibt es wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht: Winterreifen oder sogar Schneeketten sind vorgeschrieben, wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro rechnen.
- In Italien gilt für die Brennerautobahn A 22 von 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Ansonsten gilt in jeder Region eine andere Regelung, daher sollten sich Urlauber vor Reiseantritt informieren.
- In Frankreich kann eine Winterreifenpflicht kurzfristig durch entsprechende Schilder angezeigt werden. Die Mindestprofiltiefe beträgt dann 3,5 Millimeter.
- In der Schweiz gibt es ebenfalls eine situative Winterreifenpflicht. Es drohen hohe Geldbußen, wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren wird.
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