- Diese Schäden decken Versicherungen für Mieter ab
- Rechtsschutzversicherung für Mieter: Ja oder Nein?
- Wenn der Vermieter Versicherungsschutz verlangt – was ist rechtlich erlaubt?
Endlich ist es soweit: Nach monatelanger Suche steht der Umzug in die neue Wohnung bevor. Neben einer modernen Einbauküche wird auch Geld für eine neue Soundanlage in die Hand genommen. Durch die Anschaffungen steigt der Wert des Inventars erheblich. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz in den gemieteten vier Wänden aus? Haftpflicht, Rechtsschutz, Risiko LV, Hausratversicherung – in welchen Situationen die Versicherungen für Mieter einspringen und ob der Vermieter Versicherungen einfordern darf, erfahren Sie hier.
Auf welche Versicherungen kommt es für Mieter an?

Quelle: GDV
Wann springt die private Haftpflichtversicherung ein?
Grundsätzlich springt die Privathaftpflicht immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer selbst einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht. Auch wenn sie das Wort „Pflicht“ im Namen trägt, die Haftpflichtversicherung ist kein Muss – wird aber von Verbraucherschützern dringend empfohlen!
Denn schneller als man denkt, ist es passiert: Das Handy der Freundin wird aus Versehen fallen gelassen, das empfindliche Glas des Displays springt – und sieht aus wie ein Spinnennetz. In diesem Fall kommt die Haftpflicht für die Reparatur auf. Das gilt auch für selbstverschuldete Mietsachschäden wie der Sprung im Waschbecken, nachdem die Parfümflasche aus der Hand gerutscht ist. Darüber hinaus übernimmt die private Haftpflicht auch die Kosten für Schäden an Fenster, Türen oder Böden in gemieteten Wohnungen oder Häusern.
Sie greift aber auch bei Wasserschäden. Wenn etwa der Nachbar einen Wasserschaden in seiner Wohnung hat, für den der Versicherte verantwortlich ist – beispielsweise durch unbemerkt ausgetretenes Wasser aus der Waschmaschine.
Hinweis:
Hundebesitzer müssen meistens eine gesonderte Haftpflichtversicherung bzw. einen Zusatz für ihren Vierbeiner abschließen. So sind mögliche Schäden, die durch den pelzigen Mitbewohner im Wohngebäude oder der Wohnung verursacht wurden, abgedeckt. In einigen Bundesländern ist die Haftpflicht für Hunde sogar Pflicht.
Wofür brauchen Mieter eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut des Versicherten in der Wohnung oder im Eigenheim. Wenn infolge eines Feuers oder nach einem massiven Wasserschaden durch ein geplatztes Rohr Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und Kleidung ruiniert sind, sorgt die Hausratversicherung dafür, dass Versicherte nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Ebenfalls sind Bargeld sowie Wertgegenstände wie Antiquitäten, Schmuck und Kunst bis zu einer vereinbarten Höchstsumme versichert. Häufig ist dafür aber eine besonders gesicherte Aufbewahrung Voraussetzung, beispielsweise ein Tresor.
Dazu springt sie auch bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Explosionen und Naturereignissen wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ein. Die Beitragshöhe richtet sich nach Wohnungsgröße, Versicherungssumme und Wohnort.
Wichtig:
Überprüfen Sie regelmäßig die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme und passen Sie die Höhe gegebenenfalls an. Nach einigen Jahren erhöht sich durch Anschaffungen häufig der Wert des Besitzes. Das ist oft mehr als man denkt.
Was ist nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt?
Während Schäden am Inventar nach einem Feuer immer von der Hausratversicherung abgedeckt werden, gilt das für sogenannte Elementarschäden nicht automatisch. Unter Elementarschäden werden Überschwemmung, Erdsenkung, Erdbeben oder Schneedruck verstanden. Sie sind häufig nicht Teil der Versicherungsleistung, können aber mit einem Zusatzschutz versichert werden. Grundsätzlich sind Schäden durch Krieg, Atomarer Energie und vorsätzlich verschuldete Schäden nicht versichert.

Quelle: GDV
Wie sinnvoll ist eine private Rechtsschutzversicherung für Mieter?
Wer als Mieter eine Rechtsschutzversicherung hat, spart bei einem Konflikt mit dem Vermieter oder Nachbarn erhebliche Kosten. Dazu muss in der Regel aber ein zusätzlicher Mietrechtschutz zur privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Wenn etwa eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung vorliegt, der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt oder Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, übernimmt die Versicherung die Kosten bei einem Rechtsstreit.
Führt ein Mietrechtsstreit zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, kommt die Versicherung für die anfallenden Gerichtskosten, die Sachverständigenkosten, die Kosten für Zeugenbefragungen sowie eventuell anfallende Strafkautionen auf.
Ob sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt, hängt von den Lebensumständen ab. Empfehlenswert ist sie, wenn rechtliche Risiken absehbar sind oder mit einem hohen Streitwert gerechnet wird.
Gut zu wissen:
Viele Versicherer übernehmen auch dann die anfallenden Kosten, wenn sich beide Parteien vor dem Gerichtstermin einvernehmlich einigen konnten.
Welche Vorteile hat eine Risikolebensversicherung für Mieter?
Eine Risikolebensversicherung (Risiko LV) sichert Angehörige ab, wenn der Versicherte – das ist die Person, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen wurde – verstirbt. Der Partner oder andere Hinterbliebene haben damit einen finanziellen Schutz. Sollte der Versicherte während der Vertragslaufzeit sterben, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt – an die Person, die als Begünstigte angegeben wurde. Damit können Angehörige laufende Kosten wie die Miete begleichen, die sie vielleicht aus eigenen Einkünften nicht stemmen könnten.
Dürfen Versicherungen im Mietvertrag vom Vermieter eingefordert werden?
Ganz klar gesagt: Nein. Grundsätzlich werden zumindest Haftpflicht- und Hausratversicherung als sehr sinnvoll angesehen, der Vermieter darf sie aber nicht einfordern. Steht eine derartige Klausel im Mietvertrag, ist sie unwirksam, erklärt der Deutsche Mieterbund. Auch die vom Vermieter selbst abgeschlossene Hausratversicherung muss der Mieter nicht zahlen – auch nicht umgelegt über die Betriebskostenabrechnung.
Fazit: Keine Versicherung ist für Mieter Pflicht, aber einige sind empfehlenswert, um das finanzielle Risiko möglichst gering zu halten.
- Eine Private Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich allen Privatpersonen empfohlen. Sie deckt Schäden ab, die der Versicherte Dritten zufügt. Sie kommt beispielsweise für die Reparatur auf, wenn unabsichtlich Schäden an der Wohnungsausstattung entstanden sind.
- Eine Hausratversicherung ist ebenfalls für Mieter sinnvoll, insbesondere wenn das Inventar – dazu gehören unter anderem Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher – einen gewissen Wert hat. Die Versicherung springt ein, wenn das Hab und Gut beispielsweise durch Feuer oder infolge eines Wasserschadens ruiniert wurde.
- Eine Rechtsschutzversicherung inklusive Mietrechtsschutz deckt die Kosten ab, wenn es zu einem Rechtsstreit mit dem Vermieter oder einem Nachbarn kommt. Führt etwa eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu einem Gerichtsverfahren, übernimmt die Police die Prozess- und Anwaltskosten des Versicherten.
- Eine Risikolebensversicherung gewährleistet finanziellen Schutz für die Angehörigen, damit auch nach dem Tod des Versicherten keine finanzielle Lücke klafft. So können mit der Versicherungssumme fixe Kosten wie die Miete abgedeckt werden.