Wann zahlt eine Risikolebensversicherung?

4 Min Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Schutz im Todesfall. Was bei der Auszahlung zu beachten ist und wann sie nicht greift, lesen Sie hier

19.03.2021
Susann Schlemmer
4 Min

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt mit einem traurigen Ereignis zusammen – dem Tod der versicherten Person. Doch die Police kann ein wichtiger finanzieller Anker für die Hinterbliebenen in dieser Zeit sein. Wann die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird, welche Unterlagen für den Erhalt benötigt werden und unter welchen Umständen eine Auszahlung der Risikolebensversicherung verweigert werden kann – diese und weitere Antworten erhalten Sie hier.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung (Risiko LV) ist eine Unterform der Lebensversicherung. Mit einer Risiko LV sichern Versicherungsnehmer ihre Angehörigen ab. Nach dem Tod des Versicherten wird die individuell festlegbare Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder eine andere im Vertrag genannte Person ausgezahlt. Dadurch sind beispielsweise Familien finanziell abgesichert, wenn der Hauptverdiener verstirbt. Laufende Kosten wie beispielsweise die Miete oder ein Kredit können somit weiterhin gedeckt werden und die Hinterbliebenen geraten nicht in finanzielle Bedrängnis.

Wann wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt?

Eine Risikolebensversicherung wird nach dem Tod des Versicherten an die im Vertrag genannte, bezugsberechtigte Person – häufig Ehepartner, Kinder, aber auch Geschäftspartner  – ausgezahlt. Sobald alle Nachweise zum Todesfall erbracht und der Leistungsfall geprüft wurde, wird die Versicherungssumme überwiesen. Die Zeit bis zur Auszahlung variiert jedoch von Fall zu Fall.

Diese Unterlagen benötigt die Versicherung für die Auszahlung:

  • Versicherungsschein
  • Amtliche Sterbeurkunde
  • Ausweisdokument der Person, die das Geld erhalten soll –  Bezugsberechtigter laut Vertrag
  • Gegebenenfalls eine ärztliche und amtliche Bescheinigung über die Todesursache

Eine genaue Auflistung der benötigten Unterlagen findet sich in den Vertragsunterlagen. Die Versicherung informiert die Bezugsberechtigten aber in der konkreten Situation ebenfalls, welche Dokumente sie – eventuell zusätzlich – benötigen. Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann die Versicherung genau klären, ob sie leistungspflichtig ist. Anschließend zahlt sie die volle Versicherungssumme aus. Damit endet auch der Vertrag für die Risiko LV.

Ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung grundsätzlich steuerfrei?

Die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung ist immer einkommensteuerfrei. Allerdings kann gegebenenfalls Erbschaftsteuer anfallen.

Verstirbt der Versicherte, wird die Versicherungssumme an die im Vertrag angegebene Person ausgezahlt. Wenn das Erbe inklusive der Risikolebensversicherung die gesetzlichen Freibeträge überschreitet, muss Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Tipp:

Mit dem Abschluss „über Kreuz“ lässt sich die Erbschaftsteuer für die Auszahlungssumme der Risikolebensversicherung allerdings umgehen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der gesetzliche Freibetrag der Versicherten Empfänger nicht sehr hoch ist wie beispielsweise bei Geschwistern oder auch Geschäftspartnern.

Bei der Über-Kreuz Versicherung schließt ein Versicherungsnehmer (z.B. die Ehefrau) eine Risikolebensversicherung auf eine andere Person (z.B. den Ehemann) ab. Verstirbt die versicherte Person (in diesem Fall der Ehemann), so erhält der Versicherungsnehmer (in diesem Fall die Ehefrau) die Versicherungssumme. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer auch Beitragszahler ist, so wird keine Erbschaftssteuer fällig.

Unter welchen Umständen kann die Auszahlung verweigert werden?

Grundsätzlich zahlt die Risikolebensversicherung beim Tod der versicherten Person die Versicherungssumme unabhängig von der Todesursache aus. Nur für wenige Fälle gilt eine Ausnahme. Diese sogenannten Ausschlusskriterien sind in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgehalten.

In diesen Fällen zahlt die Risikolebensversicherung nicht:

  • Wenn der Versicherte die Gesundheitsfragen und Fragen zur Lebenssituation vorab nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat. Mitunter gibt es Ausnahmen, wenn etwa die verschwiegene Erkrankung nicht die Todesursache war. Wird die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht jedoch wissentlich verletzt, kann der komplette Versicherungsschutz verloren sein.
  • Wenn sich die versicherte Person innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn vorsätzlich selbst tötet, zahlen die meisten Versicherungen nicht.
  • Beim Tod durch Fremdeinwirkung wartet die Versicherung in der Regel polizeiliche Untersuchungen ab. Sollte der Begünstigte für den gewaltsamen Tod der versicherten Person verantwortlich sein, erhält er die Versicherungssumme nicht.
  • Es gibt noch weitere Szenarien, die die einzelnen Versicherungsunternehmen detailliert im Vertrag beschreiben. Beispielsweise kann der Tod durch kriegerische Ereignisse ausgeschlossen sein oder ein Versterben aufgrund von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen.

An wen wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt?

Die Auszahlung der Versichersicherungssumme erfolgt an den im Vertrag festgelegten Bezugsberechtigten, z.B. den Ehepartner. Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls kann der Begünstigte jederzeit geändert werden. Während der oft Jahrzehnte langen Laufzeit kann sich viel verändern. Im Fall einer Heirat, bei Familiennachwuchs oder beim Kauf einer Immobilie kann die Police individuell auf die aktuelle Lebenssituation angepasst werden.

Sind Versicherter, Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigter änderbar?

Im Vertrag einer Risikolebensversicherung sind drei wichtige Personen genannt: der Versicherungsnehmer (der den Vertrag abschließt und für die Zahlung der Beiträge verantwortlich ist), der Bezugsberechtigte (der im Leistungsfall die Versicherungssumme erhält) und die versicherte Person (deren Leben versichert ist). Grundsätzlich können alle drei nach der Vertragsunterzeichnung noch geändert werden, aber nicht immer ist das sinnvoll.

Bezugsberechtigter: Diese Person bekommt beim Tod des Versicherten die Versicherungssumme ausbezahlt. Bei einer Risikolebensversicherung kann der Begünstigte jederzeit geändert werden – und zwar beliebig oft, bis zum Eintritt des Versicherungsfalls.

Versicherungsnehmer: Häufig sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner der Versicherung, er hat den Vertrag abgeschlossen und ist für die Zahlung der Beiträge verantwortlich. Es ist möglich und in einzelnen Fällen sinnvoll, bei einer Risikolebensversicherung den Versicherungsnehmer zu ändern beziehungsweise den Vertrag auf jemand anderen zu übertragen.

Beispiel:

Sind Sie mit Ihrem Partner „über Kreuz“ versichert und trennen sich später, wollen Sie sich wahrscheinlich nicht mehr gegenseitig absichern. Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist dann problemlos möglich, sodass jeder Ex-Partner seinen eigenen Vertrag mit sich selbst als versicherter Person erhält.

Versicherte Person: Die Änderung der versicherten Person ist deutlich schwieriger und wenig sinnvoll. Da der Tod dieser Person versichert ist, sind für den Vertragsabschluss zahlreiche Angaben notwendig, zum Beispiel zu Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys, ausgeübten Sportarten und weiteren für die Versicherung relevanten Faktoren. Eine nachträgliche Änderung ist daher gleichbedeutend mit einem neuen Vertrag.

Gibt es eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten?

Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene finanziell abzusichern. Daher ist bei einer Risiko LV eine vorzeitige Auszahlung prinzipiell nicht vorgesehen.

Einige Versicherer kommen ihren Kunden allerdings mit Sonderregeln entgegen – beispielsweise beim Auftreten einer unheilbaren Erkrankung. Diagnostiziert ein Arzt aufgrund einer unheilbaren Krankheit eine Lebenserwartung von weniger als zwölf Monaten, zahlen einige Versicherungsunternehmen bereits vor dem Tod die gesamte Versicherungssumme aus. So können wichtige Angelegenheiten noch selbst geregelt werden.

Die konkreten Bedingungen können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. Manche schränken diese Sonderregelung ein oder fügen in speziellen Tarifen weitere Szenarien hinzu, beispielsweise die Pflegebedürftigkeit der versicherten Person.

Hinweis:

Bei einer ärztlich diagnostizierten Lebenserwartung von maximal zwölf Monaten erhalten Sie von der Verti Risikolebensversicherung eine Auszahlung in voller Höhe der Versicherungssumme – ohne weitere Einschränkungen.

Für die Beantragung sind einige Unterlagen, Nachweise und ärztliche Gutachten notwendig. Im Detail listet dies jede Versicherung in ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen auf und informiert den Versicherungsnehmer auch nochmal persönlich, sollte der Fall eintreten.

Wird eine Risikolebensversicherung nach Ablauf des Vertrages ausgezahlt?

Nein, eine Auszahlung nach Ende der Vertragslaufzeit gibt es bei einer Risiko LV nicht. Sie bietet während der Laufzeit finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen, falls der Versicherte plötzlich verstirbt. Endet der Vertrag, endet auch der Schutz. Die Versicherungssumme wird nur im Todesfall ausgezahlt.

Erfolgt eine Auszahlung bei Kündigung der Risikolebensversicherung?

Nein. Sobald die Risikolebensversicherung gekündigt wurde, fallen keine Beiträge mehr an, gleichzeitig entfällt aber auch der vereinbarte Versicherungsschutz. Die bisher eingezahlte Summe wird nicht ausgezahlt, da sie zum Versicherungsschutz herangezogen und nicht angespart wurde. Eine Kündigung ist daher nicht immer sinnvoll. Bei einem finanziellen Engpass kann das Stunden der Beitragszahlungen eine Alternative sein.

Wichtig:

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung kündigen, die der Kreditabsicherung dient, ist der Kredit dann nicht mehr abgesichert. Sofern Sie die Ansprüche aus einer Risiko LV an eine Bank abgetreten haben, muss diese einer Kündigung auch explizit zustimmen. Denn der Bank dient die Risikolebensversicherung als Darlehenssicherheit. Mit der Abtretung besitzt die Bank alle Rechte an dem Vertrag.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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