Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die man Dritten zufügt und für die man verantwortlich ist. Ohne die Versicherung muss man für die Auswirkungen in voller Höhe selbst zahlen. Der Schutz der Privaten Haftpflichtversicherung gilt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für seine Familienmitglieder, falls man sich für einen Familientarif entscheidet. Ab Erhalt der Annahmebestätigung seitens der Versicherung ist man versichert, frühestens jedoch ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Wartezeiten gibt es bei der Privathaftpflicht nicht.
Auf das Kleingedruckte bei der Haftpflicht achten: Vertrag ist nicht gleich Vertrag
Im Basisschutz sind Risiken wie Personenschäden (Verletzungen, Gesundheitsschäden sowie Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum Dritter) sowie Vermögensschäden (Ersatzansprüche bei durch einen selbst verursachten, entgangenen Gewinnen) abgedeckt. Dabei übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht nur die direkten Kosten für Schäden, sondern kommt bei ungerechtfertigten Forderungen für Rechtsstreitigkeiten und alle damit einhergehenden Kosten auf. Bei Missgeschicken kann es sich lohnen, überschaubare Geldbeträge aus der eigenen Tasche zu zahlen. Versicherungen haben bei Kleinigkeiten einen hohen Verwaltungsaufwand, der die eigentliche Schadensumme übersteigt. Wenn man viele, auch kleine Schäden über die Privathaftpflicht abwickeln lässt, kann es passieren, dass der Vertrag seitens des Versicherungsunternehmens gekündigt wird.
Tipp: Bei älteren Verträgen empfiehlt es sich regelmäßig zu überprüfen, ob die eigenen Angaben aktuell sind und der Schutz der Police noch ausreicht. Man muss dazu wissen, dass nicht automatisch alle Schäden von der Privathaftpflicht übernommen werden. Neben „Klassikern“ wie dem Rotweinfleck auf dem Sofa der Freunde, können eine Reihe weiterer Konstellationen eintreten, bei denen es auf das Kleingedruckte im Vertrag ankommt. Damit es im Schadenfall nicht teuer wird, sollte man Folgendes wissen:
Nicht in allen Fällen ist man automatisch durch die Privathaftpflicht versichert – Schadenbeispiele:
Gefälligkeiten: Hilft der nette Nachbar beim Umzug und lässt die teure Stereoanlage aus Versehen fallen, bleibt man auf dem Schaden sitzen. Auch die Haftpflicht des Helfers greift nicht. Denn laut Gesetz ist man für Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen, nicht ersatzpflichtig. Enthält der Versicherungsvertrag jedoch eine Klausel die Gefälligkeitsschäden abdeckt, bekommt man die Stereoanlage ersetzt.
Mietschäden: Fällt der massive Briefbeschwerer aufs Parkett und verursacht einen Schaden, sieht sich die Haftpflicht unter Umständen nicht zuständig, die Reparaturkosten zu übernehmen. Einige Policen schließen Ersatzansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, welche man gemietet, gepachtet oder geliehen hat, grundsätzlich aus. Mietsachschäden gehören deshalb unbedingt in den Haftpflicht-Vertrag. Sie sollten mindestens mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro mitversichert sein.
Tiere: Die Haftpflichtversicherung kommt dafür auf, wenn die Katze in Nachbars Vorhängen ein Lochmuster hinterlassen hat. Schäden kleiner Haustiere sind versichert, dazu zählen u.a. Meerschweinchen und Ziervögel. Für größere Tiere wie Hunde oder Pferde benötigt man jedoch eine spezielle Versicherung für Tierhalter.
Schlüssel: Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist es möglich, den Ersatz von verloren gegangenen Schlüsseln in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Vor allem wenn man neben den Wohnungsschlüsseln auch die Schlüssel zum Büro bei sich hat, kann diese Erweiterung sinnvoll sein. Der notwendige Austausch einer Schließanlage im gesamten Bürogebäude kann nämlich enorme Kosten zur Folge haben, sollte man die Schlüssel nicht auffinden können. Bis zu einem begrenzten Betrag zahlt den Austausch von Schlössern und Schließanlage dann die private Haftpflichtversicherung.
Smartphone: Wird das Handy von Dritten beschädigt oder kaputt gemacht, so ersetzt die Privathaftpflicht des Verursachers den Zeitwert des Telefons. Rutscht einem das eigene Smartphone jedoch aus der Tasche und ist beschädigt, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht