Sturmschäden am Auto richtig melden

2 Min So regulieren Sie den Schaden über Ihre Kfz-Versicherung

03.01.2019
Leonie Kaufmann
2 Min

Die Stürme häufen sich. Kaum vergeht ein Jahr, in dem sich über dem Bundesgebiet nicht mindestens ein schweres Unwetter ereignet. Die Folge sind Schäden von großem Ausmaß, die unter anderem auch Kraftfahrzeuge betreffen. Im heutigen Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Bedingungen zur Regulierung von Sturmschäden am Auto.

Diese Schäden am Auto drohen bei Sturm

Fahrzeuge werden durch Sturm auf unterschiedliche Art und Weise beschädigt. Stürme und Orkane werden häufig von Hagelschauern begleitet. Je nach Größe und Aufprallgeschwindigkeit rufen Hagelkörner erhebliche Schäden am Pkw hervor, oft sind große Teile der Karosserie betroffen. Deren Austausch kann sich auf Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro belaufen.

Noch größere Schäden sind möglich, wenn der Wind schwere Objekte auf Fahrzeuge weht. Manchmal sorgen Sturmböen so für schwere Kollisionen. Die mitunter schlimmste Wirkung haben schwere Äste, die urplötzlich von Bäumen abbrechen und auf Fahrzeuge fallen. Dasselbe gilt auch für Bäume, die vom Sturm entwurzelt werden und auf parkende Autos stürzen. Diese verursachen meistens einen Totalschaden beim Fahrzeug.

Außerdem sind Beschädigungen durch Überschwemmung möglich. Diese Gefahr besteht in erster Linie dann, wenn Fahrzeuge in Senken abgestellt sind, die sich in unmittelbarer Nähe von Gewässern befinden. Wenn beispielsweise ein Fluss über sein Ufer tritt, laufen solche Senken rasch voll und setzen geparkte Fahrzeuge unter Wasser. Auch in solchen Fällen droht ein Totalschaden.

Regulierung von Sturmschäden nur bei Kaskoschutz

Damit die Kfz-Versicherung für Hagel- und Sturmschäden aufkommt, die am eigenen Pkw entstanden sind, muss ein Kaskoschutz bestehen. Ein ausschließlicher Haftpflichtschutz genügt hier nicht. Ob ein Teil- oder Vollkaskoschutz besteht, ist hingegen egal. In beiden Fällen ist eine Regulierung des Schadens über die Versicherung möglich.

Sturmschaden am Auto rechtzeitig melden

Eine weitere Voraussetzung für eine erfolgreiche Schadensregulierung ist eine rechtzeitige Meldung. In der Kfz-Versicherung existiert eine Meldefrist, d.h. der Versicherungsnehmer ist laut Vertrag dazu verpflichtet, einen Schaden innerhalb dieser Frist zu melden. Andernfalls kann der Kfz-Versicherer die Leistung einer Schadensregulierung verweigern. Zwar muss dieser Fall nicht zwingend eintreten, dennoch ist jeder Fahrzeughalter gut damit beraten, jegliche Art von Schaden innerhalb der Frist mitzuteilen.

Die Frist beträgt üblicherweise eine Woche. Sollte sich der Versicherungsnehmer nicht in der Lage befinden, den Schaden zu melden – weil er beispielsweise schwer verletzt ist – ist auch eine spätere Mitteilung zulässig. In solch einem Fall liegt die Beweislast beim Versicherungsnehmer, d.h. er muss nachweisen, dass es ihm nicht möglich war, den Schaden früher zu melden.

Die eigentliche Mitteilung des Schadens hat stets schriftlich zu erfolgen. Allerdings räumen die meisten Kfz-Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit ein, Schäden vorab per Telefon zu melden.

Detailangaben bei der Schadensmeldung

Bei der Meldung eines Sturmschadens ist es entscheidend, den genauen Zeitpunkt, an welchem der Schaden entstanden ist, zu melden, d.h. ergänzend zum Tag ist auch die Uhrzeit anzugeben. Kfz-Versicherer können auf Basis solcher Daten besser nachprüfen, ob zum besagten Zeitpunkt tatsächlich ein Unwetter herrschte.

Außerdem ist es empfehlenswert, ergänzende Beweise zu sammeln. Bei Hagel oder umgestürzten Bäumen bietet es sich beispielsweise an, Fotos zu machen, da sich weder Hagelkörner noch umgestürzte Bäume bis zum Eintreffen des Sachverständigen als Beweismittel aufbewahren lassen. Auch Zeugen, die den Vorgang bestätigen können, sind hilfreich.

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