Autodiebstahl: Was tun, wenn das Auto gestohlen wurde?

5 Min Gut, wenn man mit einer Kaskoversicherung gegen Autodiebstahl abgesichert ist – Lesen Sie hier, was Sie im akuten Fall richtig handeln

02.06.2021
Wibke Bierwald
5 Min

Was für Autofahrer ein Horrorszenario ist, beschäftigt Kfz-Versicherer täglich: Das Auto wurde gewaltsam aufgebrochen und die gesamte teure Elektronik und alles Wertvolle ausräumt. Im schlimmsten Fall klafft sogar dort, wo gestern noch der Wagen stand, eine leere Parklücke. Diagnose: Autodiebstahl – leider keine Seltenheit. Auch wenn die Fallzahlen rückläufig sind, wurden laut Autodiebstahl-Report 2020 des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im vergangenen Jahr 14.229 kaskoversicherte Pkw gestohlen. Für Betroffene beginnt im akuten Fall buchstäblich die Lauferei und viele fragen sich: Wem muss ich den Diebstahl zuerst melden? Welche Versicherung kommt für den Schaden auf? Lesen Sie hier, was bei Autodiebstahl zu tun ist und wie Sie sich mit einer Kfz-Versicherung vor Schaden schützen können.

Richtig reagieren bei Verdacht auf Autodiebstahl

Ein Klassiker, wenn auch nur ein Beispielfall: Da kommt man nichtsahnend aus dem Haus und will wie gewohnt ins Auto steigen und dann der Schreck – Das Auto ist weg! Jetzt gilt es schnell zu überlegen: Wurde es am Vorabend womöglich bloß woanders geparkt? Stand es im absoluten Halteverbot? Könnte der Nachwuchs, die Mitbewohnerin oder der Partner den Wagen genommen haben? Wer all diese Möglichkeiten mit Sicherheit ausschließen kann, muss jetzt schnell handeln.

Was Sie bei Autodiebstahl zuerst tun sollten:

  1. Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung bereithalten
  2. Polizei anrufen: Daten durchgeben und fragen, ob der Wagen nur abgeschleppt wurde
  3. Nein? Dann eigenen Standort durchgeben und fragen, wo die nächste Dienststelle ist
  4. Unverzüglich zur Polizei gehen und schriftlich Strafanzeige erstatten

Wichtig: Warten Sie mit der Strafanzeige bei der Polizei nicht! Schon gar nicht, wenn Sie womöglich eines der Modelle fahren, die unter Autodieben besonders beliebt sind. Schnell sein lohnt sich, wenn zum Beispiel der gestohlene Wagen noch unterwegs zur Grenze ist. Lassen Sie die Chance nicht ungenutzt, ihr Fahrzeug mit etwas Glück wiederzusehen.


Autodiebstahl melden: Wer zahlt bei Diebstahl des Autos?

Nach der Anzeige bei der Polizei ist noch keine Zeit zum Durchschnaufen. Jetzt geht es nämlich in die nächste Runde, um den Schaden zu begrenzen beziehungsweise ersetzt zu bekommen. Zwar müssen die nächsten Schritte nicht am gleichen Tag erfolgen, länger als eine Woche sollten Geschädigte damit jedoch nicht warten.

Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Autoversicherung. Zur Absicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl bedarf es mindestens einer Teilkaskoversicherung. Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat wird entschädigt, denn die Teilkasko ist darin automatisch enthalten.


Merke: Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei Autodiebstahl nicht! Haben Sie lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Das wäre im Fall eines Diebstahls ärgerlich, da diese hier nicht greift. Sie kommt nur für Personen- und Sachschäden anderer auf, die Sie als Fahrer verursacht haben. Abhängig vom Wert des angeschafften Pkw kann ein freiwilliger Kaskoschutz somit sehr sinnvoll sein. Schließlich haben Sie damit einen umfassenden Grundschutz bei Schäden in Folge von Diebstahl/Raub, Glasbruch, Wildunfall, Unwetter, Brand oder Explosion.


 

Niemand mag sich vorstellen, dass der äußerste Fall eines Autodiebstahls mal eintreten könnte. Dennoch ist am besten dafür gewappnet, wer alle Unterlagen und Kontaktnummern, die mit dem Kauf, der Anmeldung, Finanzierung und Versicherung des Fahrzeugs zusammenhängen, gesammelt in einem Ordner aufbewahrt. Das spart in diesem ohnehin schon stressigen Moment Zeit und Nerven.

Was Sie nach der Strafanzeige des Autodiebstahls erledigen müssen:

  1. Bei der Zulassungsstelle den gestohlenen Pkw abmelden
  2. Diebstahl innerhalb von 7 Tagen beim Kfz-Versicherer melden
  3. Bei einem Leasingvertrag die Leasingagentur oder Bank informieren
  4. Fragebogen ausfüllen, den Ihnen der Autoversicherer zuschickt

Für die Schadenregulierung benötigt die Kfz-Versicherung:

  • Den ausgefüllten Fragebogen
  • Sämtliche Autoschlüssel
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle
  • Polizei-Protokoll der Strafanzeige
  • Rechnungen über Autokauf sowie etwaige Reparaturen
  • Falls vorhanden: aktuelle Fotos des gestohlenen Autos

Was das Ausfüllen des Fragebogens angeht: unbedingt ehrlich sein! Die Kfz-Versicherung prüft bei Autodiebstahl die Details genau. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherungsschutz verloren geht. Und wer etwas als gestohlen meldet, womit das Auto gar nicht ausgestattet war, begeht eine Straftat.

Wieviel zahlt die Versicherung bei Autodiebstahl?

Grundsätzlich lassen Kfz-Versicherungen zunächst eine angemessene Zeit verstreichen, bevor sie Schadenersatz leisten. Hier gilt eine Vier-Wochen-Frist, die Versicherer beispielsweise abwarten, ob das als gestohlen gemeldete Fahrzeug nicht doch noch auftaucht.

Ist ein Monat nach Eingang der Schadenmeldung verstrichen und das Auto bleibt verschollen, zahlt die Kfz-Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Handelt es sich bei dem gestohlenen Wagen um ein Gebrauchtfahrzeug, erfolgt je nach gewähltem Tarif eine Kaufpreisentschädigung.

Bei dieser erhalten Versicherte – wie es der Name schon sagt – vom Versicherer den Kaufpreis, den sie für den Erwerb des Fahrzeugs bezahlt haben. Damit lässt sich problemlos wieder ein vergleichbares Model kaufen, obwohl der Wagen eventuell schon bis zu 18 Monate gefahren wurde. Der hieraus entstandene Wertverlust geht somit völlig am Versicherten vorbei – ein echter Vorteil!


Regelung bei Neuwagen: Wurde ein neues, erst ein bis zwei Jahre altes Auto gestohlen, bekommen Versicherte den Neupreis in voller Höhe ersetzt – vorausgesetzt, sie sind Erstbesitzer des Fahrzeugs. Bei Verti beispielsweise erhalten Sie im Kasko Premium-Tarif bis 24 Monate nach Autokauf, im Klassik-Tarif bis 18 Monate und im Basis-Tarif bis 12 Monate eine Neupreisentschädigung – Ein lohnender Schutz, wenn man bedenkt, dass gerade Neuwagen in den ersten Monaten nach der Erstzulassung rapide an Wert verlieren.


Auto gestohlen: Versicherungen prüfen Schadenfälle genau

Der gesamte Prozess der Schadenregulierung kann sich unter Umständen je nach Einzelfall einige Monate in die Länge ziehen. Ist die Sachlage eindeutig und lassen die Angaben keine Zweifel offen, steht einer raschen Regulierung des Schadens nichts im Wege.

Da es jedoch teils, insbesondere bei Diebstahl von Neuwagen, um sehr hohe Summen geht, prüfen Kfz-Versicherer Schadenfälle genau, um ein etwaiges Betrugsrisiko oder Fahrlässigkeit auszuschließen. Hierzu können seitens der Versicherung weitere Rückfragen kommen, die den Hergang und die Umstände des Autodiebstahls betreffen.

Wird übrigens ein gestohlener Pkw innerhalb der zumeist – so jedenfalls bei Verti – geltenden Monats-Frist wiedergefunden, muss der Besitzer es zurücknehmen. Von der Versicherung gibt es in diesem Fall folglich auch kein Geld. Sollte das Fahrzeug hingegen erst nach Ablauf der Frist und nach Zahlung des Schadenersatzes auftauchen, geht es in das Eigentum der Versicherung über.


Auch bei Rückfragen der Versicherung gilt: Sie sind vertraglich verpflichtet, zu einer lückenlosen Aufklärung des Tatbestands beizutragen und alle dafür erforderlichen Auskünfte zu geben. Machen Sie deshalb stets wahrheitsgemäße Angaben und verschweigen Sie keine relevanten Details – nur so wird Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet.


 

Auto aufgebrochen: Was die Kaskoversicherung zahlt

Für den Schaden, den die Diebe angerichtet haben, kommt also die Teilkasko auf. Im Rahmen des Schutzpaketes werden dann beispielsweise beschädigte Türen und Scheiben, geklaute fest verbaute Autoteile oder integrierte Geräte wie beispielsweise das Navi finanziell ersetzt – die Höhe hängt vom gewählten Tarif ab.

Lagen hingegen eine teure Designertasche, ein Smartphone oder andere Wertsachen im Auto, wäre dieser Schaden kein Fall für die Kasko, sondern für die Hausratversicherung. Um dem jedoch vorzubeugen, gilt: wertvolle Gegenstände am besten gar nicht erst im Auto liegenlassen!

Tipp: Heben Sie unbedingt die Quittungen auf, wenn Sie Ihr Auto technisch nachrüsten. Auch für ein geklautes Radio, das Sie fest eingebaut hatten, ersetzt Ihnen die Teilkasko im Falle eines Diebstahls grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert. Je nach gewähltem Tarif können allerdings Summenbegrenzungen gelten.

Gründe, warum die Versicherung bei Autodiebstahl nicht zahlt

Wer eine Versicherung abschließt, zahlt die fälligen Prämien und erwartet damit finanziellen Schutz im Fall der Fälle. So ist der Deal. Zahlt die Versicherung dann im eingetretenen Schadenfall nicht, reagieren Versicherungsnehmer verständlicher Weise erst mal mit Unverständnis und Ärger.

Kommt eine Versicherung für die Schadenregulierung nicht auf und verweigert die Leistung, kann dies verschiedene Gründe haben. Häufig wird als Grund für den Leistungsausschluss angegeben, dass eine Verletzung einer Vertragspflicht durch den Versicherungsnehmer vorliegt – oder in der Versicherungssprache: eine sogenannte Obliegenheitsverletzung.

An welche Verhaltenspflichten Versicherte sich bei Vertragsabschluss und im Schadenfall halten müssen, regeln sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung. Wird eine dieser Pflichten verletzt, können Versicherer je nach dem Grad des Verschuldens die Leistung im Schadenfall ganz oder teilweise verweigern.

Mögliche Gründe, weshalb die Versicherung die Zahlung im Schadenfall ganz oder teilweise verweigert:

  • Nicht wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss
  • Ausstehende Zahlung der Erstprämie
  • Verzug mit einer Folgeprämie
  • Verstoß gegen die Pflicht zur unverzüglichen Schadenmeldung (i. d. R. gilt eine 7-Tage-Frist)
  • Verstoß gegen Auskunfts- und Aufklärungspflichten im Schadenfall

Tipp: Sie wollen gar nicht erst in eine solche Situation geraten? Dann informieren Sie sich schon vor Vertragsabschluss – und im Hinblick auf Ihre Pflichten im Schadenfall ggf. erneut bei eingetretenem Versicherungsfall – anhand der für Ihren Vertrag geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung“ (AKB) über Ihre Verhaltenspflichten. Ja, das „Kleingedruckte“ zu lesen nervt. Aber: Sollte es nach einem Schadenfall darüber zum Streit kommen, bedeutet dies für Versicherte weitaus mehr Schlamassel und Aufwand – nicht zuletzt finanziell, da ein Streitfall ohne anwaltlichen Beistand kaum erfolgversprechend ist. Nehmen Sie sich also rechtzeitig Zeit für die Lektüre. Das kann Ihnen später viel Ärger, Frust und Geldverlust ersparen.


Fazit: Bei Autodiebstahl gut mit einer Kaskoversicherung abgesichert

Kein Auto ist zu hundert Prozent davor sicher, aufgebrochen und gestohlen zu werden. Somit ist der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung der beste Schutz, um nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben. Wenn Sie übrigens wissen wollen, welche Sicherungsvorkehrungen es Langfingern unmöglich machen oder zumindest enorm erschweren, sich an Ihrem Fahrzeug zu bedienen, lesen Sie unseren Blogartikel „Autodiebstahl Schutztipps“.

Verti bietet Ihnen flexible und günstige Tarife, passend zu jedem Fahrzeug, Anspruch und Geldbeutel. Berechnen Sie Ihren persönlichen Tarif gleich hier bequem mit unserem Onlinerechner oder kontaktieren Sie uns bei individuellen Fragen unter 030 – 890 003 003 – unsere Kundenservice-Mitarbeiter beraten Sie gern persönlich.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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