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Autoversicherung Zusatzoption

GAP-Schutz

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Optional als Ergänzung zur Kfz-Vollkasko

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Für geleaste oder kreditfinanzierte Pkw, Lieferwagen oder Wohnmobile

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Deckt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust

Lückenlos versichert mit dem GAP-Schutz von Verti

Der GAP-Schutz bzw. die GAP-Deckung ist eine spezielle Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkasko, die Sie bei der Finanzierung oder als Besitzer eines Leasingfahrzeugs abschließen können. Sie deckt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust die Lücke (engl. gap) zwischen der sich aus dem Leasing- oder Kreditvertrag ergebenden Restforderung ohne Zinsen und dem Wiederbeschaffungswert ab.

Wie berechnet sich der GAP-Schutz konkret?

Ein Beispiel: Sie haben vor gut anderthalb Jahren einen Leasing- oder Finanzierungsvertrag inkl. Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung (500 Euro) für einen Kompaktwagen mit einem Neuwert in Höhe von 30.000 Euro abgeschlossen. Nach einem Unfall heißt die Diagnose des Sachverständigen: Totalschaden. 

Das zahlt die Kaskoversicherung: 

Wiederbeschaffungswert

19.000 Euro

Restwert (erzielte Verkaufssumme für Schrottwagen)

– 4.000 Euro

Selbstbehalt

– 500 Euro

Summer der Leistungen aus der Kaskoversicherung

14.500 Euro

Das zahlt die GAP-Versicherung:

Restleasingwert/Restforderung Finanzierung

22.000 Euro

Wiederbeschaffungswert

– 19.000 Euro

Summe der Leistungen aus der GAP

3.000 Euro

Sie erhalten also insgesamt 17.500 Euro Versicherungsleistungen (Kasko + GAP). Mit den 4.000 Euro Erlös aus dem Verkauf des Schrottwagens und Ihrer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung von 500 Euro sind damit die Restforderungen des Leasinggebers bzw. des Finanzinstituts komplett abgedeckt.

 

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Welche Fahrzeuge können über den GAP-Schutz abgesichert werden?

Geeignet ist diese Zusatzoption für geleaste oder kreditfinanzierte Pkw, Lieferwagen oder Wohnmobile. Dabei müssen die Fahrzeuge weder Neuwagen sein noch muss der Versicherungsnehmer Erstbesitzer sein.

Ändert sich die Schadenfreiheitsklasse, wenn der GAP-Schutz in Anspruch genommen wird?

Nein, die Inanspruchnahme der Zusatzdeckung hat keine negativen Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse. Der GAP-Schutz kann optional als Ergänzung der Vollkasko abgeschlossen werden. Wenn bei einem Vollkaskoschaden zusätzlich die Leistungen aus dem GAP-Schutz in Anspruch genommen werden, hat dies weder eine Veränderung der Schadenfreiheitsklasse noch eine Anrechnung der Selbstbeteiligung zur Folge.

GAP-Deckung – für Leasing-Fahrzeuge eine unerlässliche Leistung

Achten Sie bei Ihrer Autoversicherung für ein Leasingfahrzeug auf die GAP-Deckung. Meistens ist sie sogar Voraussetzung für den Vertragsabschluss bei Leasing.

Wann lohnt sich eine GAP-Deckung?

Eine GAP-Deckung lohnt sich vor allem für Fahrzeuge der gehobenen Mittelklasse oder Oberklasse, die geleast oder finanziert werden, da der Wertverlust relativ hoch ist. Der Wiederbeschaffungswert sinkt in den ersten Jahren deutlich schneller als die im Leasingvertrag oder Finanzierungsvertrag vereinbarte Restforderung. Die GAP-Deckung ist meist Voraussetzung für den Vertragsabschluss bei Leasing.

Wie lange ist die GAP-Deckung sinnvoll?

Eine Deckung mit GAP ist bis zu dem Zeitpunkt sinnvoll, an dem der Restwert aus dem Leasingvertrag den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt.

Was ist der Unterschied zwischen einer GAP-Deckung und einer Neuwertentschädigung?

Die Neuwertentschädigung ist eine Zusatzklausel der Kaskoversicherung. Bei der Neuwertentschädigung bekommt der Versicherungsnehmer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – mindestens zwölf Monate – im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls den Neupreis erstattet.
Wie lange die Vollkasko tatsächlich den Neuwert abdeckt hängt vom Tarif ab. Üblich sind sechs, zwölf oder 24 Monate. Sollte das Fahrzeug nach dieser Zeit entwendet oder zerstört werden, bekommt der Versicherungsnehmer nur noch den Wiederbeschaffungswert des Autos, der allerdings bei einem neueren Fahrzeug sehr schnell viel niedriger ist, als der tatsächliche Kaufpreis. Um diese finanzielle Lücke schließen wird der GAP-Schutz empfohlen.

Das ist immer abhängig vom Fahrzeugmodell. Haben Sie Interesse am umfangreichen GAP-Schutz von Verti. Dann melden Sie sich bei uns, wir berechnen Ihnen gern ein individuelles Angebot.