Zum Führen eines motorisierten Fahrzeugs benötigt man eine Fahrerlaubnis der jeweiligen Führerscheinklasse. In Deutschland gibt es für die verschiedenen Fahrzeugtypen insgesamt 17 Führerscheinklassen. Warum gibt es überhaupt unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen und wie werden sie unterschieden? Hier finden Sie alle Führerscheinklassen auf einen Blick – mit Schlüsselzahlen für Auflagen oder Einschränkungen beim Führerschein.
Führerscheinklassen: Übersicht und Voraussetzungen
Führerscheinklassen haben unter anderem unterschiedliche Altersvoraussetzungen. Generell gilt, je jünger der Fahrer oder die Fahrerin, desto geringer sollte das Gewicht des Fahrzeugs und dessen mögliche Höchstgeschwindigkeit sein. Je schwerer und schneller das Fahrzeug, desto höher auch die Verantwortung, die der oder die Fahrende übernehmen. Höhere Führerscheinklassen sind deswegen oft mit einem höheren Mindestalter versehen. Welche Führerscheinklassen es gibt, sehen Sie in der folgenden Übersicht.
Führerscheinklasse B
Die Führerscheinklasse B ist der „Autoführerschein“. Er berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen, die ein Gewicht von maximal 3,5 Tonnen nicht überschreiten und mindestes drei Räder haben. Auch das Fahren von Trikes oder Autos mit Anhängern ist erlaubt.
Eine Einschränkung gibt es in der Führerscheinklasse B bei der Personenzahl. Wer diesen Führerschein hat, darf nicht mehr als acht Personen gleichzeitig transportieren. Für eine höhere Anzahl ist ein Personenbeförderungsschein notwendig.
Tipp: Die Führerscheinklasse B gilt auch für Lieferwagen wie Transporter und Sprinter. Beachten Sie allerdings, dass zulässige Gesamtgewicht von 3,5 t nicht zu überschreiten.
Kleine Motorräder mit Führerscheinklasse B
Seit Januar 2020 ist es auch erlaubt, Motorrad mit Autoführerschein zu fahren. Vormals war hierfür noch ein Führerschein der Klasse A1 oder A notwendig. Wer diese kleineren Motorräder fahren möchte, muss mit Führerscheinklasse B heute keinen weiteren Führerschein mehr machen. Trotzdem bedarf es einer Erweiterung des Führerscheins, für die ein paar Voraussetzungen gelten. Dazu zählt zum Beispiel eine Fahrerschulung, die einige praktische Fahrten umfasst, sowie ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Führerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren. Im Vergleich zu einer regulären Führerscheinprüfung sind die Voraussetzung bei der erweiterten Fahrerlaubnis deutlich herabgesetzt, so dass Kosten eingespart werden.
Führerscheinklasse A, AM, A1 und A2
Diese Führerscheinklassen beziehen sich auf zweirädrige Krafträder. Die höchste Klasse in diesem Bereich ist die Führerscheinklasse A, welche oft auch „der große Motorradführerschein“ genannt wird. Die Führerscheinklasse AM hingegen gilt als Einsteigerklasse. Sie bezieht sich auf Leichtkraftfahrzeuge, Mopeds und Mofas.
Die Tabelle zeigt, welche A-Klasse für welche Fahrzeuge geeignet ist.
Führerscheinklasse | Fahrzeugart | Beschränkungen |
AM | Moped, Roller, Leichtkraftfahrzeuge | Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung |
A1 | Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge | Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung, dreirädrige Fahrzeuge bis 15 kW |
A2 | Krafträder | Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. 70 kW möglich |
A | Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge | Mehr als 50 cm³ Hubraum, mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung |
Etwas komplexer gestalten sich die Regelung für das Mindestalter der jeweiligen A-Führerscheinklassen. Wer schon in den kleineren Klassen Fahrerfahrung gesammelt hat, darf früher und meistens mit einer verkürzten Prüfung in eine höhere Klasse aufsteigen als ein Fahranfänger. Früh anfangen lohnt sich also und kann sich im Zweifel sogar positiv auf die Führerscheinkosten auswirken.
Hier eine Übersicht über das jeweilige Mindestalter für die A-Führerscheine:
Führerscheinklasse | Mindestalter | Mindestalter mit Voraussetzungen |
AM | 15 Jahre | Für das Fahren im Ausland gelten 16 Jahre Mindestalter |
A1 | 16 Jahre | – |
A2 | 18 Jahre | – |
A | 24 Jahre | 20 Jahre, wenn vorher A2 erworben wurde |
Der Moped-Führerschein ist der Führerschein, den man als Erstes erwerben kann und verspricht Jugendlichen viel Flexibilität im Alltag.
Führerscheinklasse C
Die Führerscheinklasse C gilt für kleinere Lastkraftwagen und ist zum Beispiel der richtige Führerschein für Lieferwagen. Wer diesen Führerschein hat, der besitzt bereits einen Führerschein der Klasse B und darf mit Klasse C nun zusätzlich deutlich schwerere Fahrzeuge mit Anhängern fahren. Das bedeutet, die zulässige Gesamtmasse mit oder ohne Anhänger darf 3,5 Tonnen überschreiten. Außerdem dürfen bis zu acht Personen transportiert werden, wobei der Fahrer nicht mitgerechnet wird.
Ist das Fahrzeug für den Personenverkehr gebaut und somit kein Lastkraftfahrzeug, reicht der Führerschein der Klasse C allein nicht mehr aus und es muss zusätzlich ein Personenbeförderungsschein erworben werden.
Unter die Führerscheinklasse C fallen auch C1, C1E und CE. Sie regeln – je nach Führerschein – die Gewichte von Fahrzeugen und Anhängern.
Führerscheinklasse C mit Anhänger
Während für das Zugfahrzeug in Klasse C kein Höchstgewicht vorgegeben ist, gilt jedoch für den Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg. Soll mehr als das mit dem Zugfahrzeug gezogen werden, ist ein Führerschein der Klasse CE notwendig.
Führerscheinklasse C und Gewichte
Führerscheinklasse | Gewicht Zugfahrzeug | Gewicht Anhänger | Gesamtgewicht |
C | Nicht geregelt | ||
C1 | Nicht mehr als 7,5 t | Zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg | – |
C1E | Nicht mehr als 7,5 t | Max. 750 kg | 8,25 t |
CE | Über 750 kg Gesamtgewicht |
Übrigens: Die Führerscheine der Klasse C sind befristet. Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung machen. In manchen Fällen gibt es ein zulässiges Höchstalter für Fahrende.
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Führerscheinklasse D
Die Führerscheinklasse D ist der Busführerschein. Er berechtigt zum Führen von Fahrzeugen, die mehr als 8 Personen neben dem Busfahrer oder der Busfahrerin befördern. Das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins der Klasse D liegt bei 24 Jahren.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert hat und nur im Linienverkehr mit einer maximalen Streckenlänge von 50 km fährt, der darf die Führerscheinklasse D schon mit 18 erwerben. Voraussetzung sind hier außerdem, dass die betreffende Person den Führerschein der Klasse B schon mindestens ein Jahr hat und erfolgreich eine MPU absolviert hat.
Führerscheinklasse T und L
Diese Führerscheinklassen gelten ausschließlich für Traktoren und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge. In der Regel können sie beide mit dem 16. Lebensjahr erworben werden. Bis zum 18 Lebensjahr gilt dabei aber eine Begrenzung der Größe und Geschwindigkeit des Fahrzeuges.
Zudem darf nicht jeder automatisch diese Führerscheinklassen machen. Eine Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich muss nachgewiesen werden.
Fahrzeuge, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen
Für manche Fahrzeuge ist kein Führerschein notwendig, dafür aber eine Fahrerlaubnis. Zu diesen Fahrzeugen zählen zum Beispiel Mofas und gedrosselte Motorroller mit maximal 25 km/h. Voraussetzung ist dennoch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Anders als bei einem Führerschein, gibt es keine praktische Prüfung und zum Beispiel auch keine Pflicht zum Erste-Hilfe-Kurs. Pflicht sind lediglich sechs Doppelstunden á 90 Minuten Theorieunterricht, sowie eine Doppelstunde Praxisunterricht, um sich mit dem entsprechenden Gefährt vertraut zu machen.
Zusatzqualifikationen für den Führerschein
Für manche Aufgaben im Straßenverkehr ist eine zusätzliche Qualifikation notwendig. Dazu gehört zum Beispiel die berufliche oder private Beförderung von Personen oder das gewerbliche Führen von Lastkraftfahrzeugen.
Personenbeförderungsschein
Der Schein ist Pflicht für alle, die gewerblich Personen transportieren. Dazu zählen:
- Taxifahrende
- Busfahrer
- Fahrer und Fahrerinnen von Krankenwagen
- Fahrer von Limousinen und Mietwagen
- Personen, die Menschen mit Behinderung transportieren
- Personen, die Schüler und Schülerinnen transportieren
Berufskraftfahrerqualifikation
- Diese Qualifikation müssen alle haben, die gewerbliche Fahrten mit Lastkraftfahrzeugen machen. Auch Aushilfsfahrende.
- Busfahrer brauchen diese Qualifikation ebenfalls.
- Die Qualifikation ist – wie der Führerschein – befristet und muss alle 5 Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt werden.
- Ziel ist es, das verantwortungsvolle Fahrverhalten sicherzustellen und zu erhalten.
- Es soll eine einheitliche Ausbildung bundes- und landesweit damit sichergestellt werden.
- Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder für Fahrende und Unternehmer.
Führerscheinklassen: Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Mit welcher Führerscheinklasse darf ich Auto fahren?
Für das Fahren eines Autos ist ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung.
Was darf ich mit einem Führerschein der Klasse B fahren?
Autos mit oder ohne Anhänger. Anhänger dürfen dabei mit Ladung nicht mehr als 750 kg wiegen und Autos maximal 3,5 t. Außerdem berechtigt der Führerschein Klasse B zum Fahren von Trike, Quad und einigen kleineren Krafträdern. Manchmal ist dann eine zusätzliche Prüfbescheinigung Voraussetzung.
Was bedeutet Führerscheinklasse C?
Diese Klasse ist für Berufskraftfahrer gedacht oder Menschen, die regelmäßig Fahrzeuge bewegen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen.
Was bedeutet ein A im Autoführerschein?
Das A bedeutet, dass zusätzlich eine Erlaubnis zum Fahren von Motorrädern besteht.
Darf ich mit dem Autoführerschein Motorrad fahren?
Seit 2020 ist es möglich, mit einer zusätzlichen Prüfbescheinigung und einem Führerschein Klasse B, Motorräder mit bis zu 125 ccm Hubraum zu fahren. Voraussetzung ist dabei auch, dass man schon seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.
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