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Motorrad mit Autoführerschein fahren – was man beachten muss

6 Min Seit 2020 dürfen Autofahrer dank der B196-Erweiterung auch Motorräder der Klasse A1 fahren – Wie das geht, lesen Sie hier.

Motorrad fahren mit Autoführerschein: Ein Fahrschüler auf dem Motorrad bei einer Fahrübung

Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren. Lesen Sie hier, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie den B196-Führerschein erhalten, welche Arten von Motorrädern Sie fahren dürfen und was Sie beachten sollten, bevor Sie sich auf den Sattel schwingen.

Motorrad mit Autoführerschein fahren: B196-Führerschein Voraussetzungen

Im Januar 2020 führte das Bundesverkehrsministerium in Deutschland den B196-Führerschein ein. Genau genommen handelt es sich dabei um eine Fahrerlaubnis-Erweiterung des Autoführerscheins, die es erfahrenen Autofahrerinnen und Autofahrern erlaubt, Leichtkrafträder der Klasse 1, also mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm zu führen.

Besitzerinnen und Besitzer des Pkw-Führerscheins der Klasse B können den B196-Erweiterung unter folgenden Voraussetzungen erwerben – dazu müssen sie:

  • mindestens 25 Jahre alt sein
  • seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen
  • eine Fahrerschulung absolvieren: 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten zu je 90 Minuten
  • sich die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen lassen

Motorräder der Klasse A1 ohne Prüfung führen: So geht’s

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, die zusätzliche Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen zu erwerben, sucht sich eine Fahrschule des Vertrauens und meldet sich für die Schulung an. Hierbei darauf achten, dass gemäß Paragraf 17 des Fahrlehrergesetzes nur Fahrschulen eine B196-Schulung anbieten dürfen, deren Inhaberin oder Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung werden die Grundlagen des Motorradfahrens in mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten) vermittelt. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenfahren, Ausweichen oder richtiges Bremsen. Das Ablegen einer Fahrprüfung ist jedoch nicht erforderlich.

InformationKeine Festpreise für Fahrerschulungen

Die Kosten für die B196-Fahrerschulung können je nach Fahrschule sehr unterschiedlich ausfallen. Buchen Sie deshalb nicht gleich bei der erst besten, sondern vergleichen Sie unbedingt Preise der verschiedenen in Frage kommenden Fahrschulen, um kostbares Geld zu sparen.

Motorrad mit Autoführerschein ohne Prüfung

Für die B196-Erweiterung genügt eine Fahrerschulung bei der Fahrschule ohne Prüfung

Wurde die Fahrerschulung absolviert, erstellt die Fahrschule einen schriftlichen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Mit diesem in der Tasche geht es dann zur Fahrerlaubnisbehörde des eigenen Wohnorts – Identitätsnachweis und aktuelles biometrisches Lichtbild nicht vergessen.

Dort wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung im Führerschein hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen – weshalb sie umgangssprachlich auch als B196-Führerschein bezeichnet wird.

InformationHier gibt es zweierlei zu beachten:

Zum einen darf zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen. Zum anderen können Sie die Eintragung nicht in einer beliebigen Stadt vornehmen lassen, sondern müssen sich unbedingt an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes wenden.

Welche Motorräder darf ich mit dem B196-Führerschein fahren?

Die Erweiterung des B-Führerscheins berechtigt zum Führen leichter Motorräder der Klasse A1. Laut Paragraf 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung, der die Führerscheinerweiterung B196 regelt, handelt es sich dabei um Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (15 PS) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 Kilowatt.

Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen. Das bedeutet, dass das Motorrad nicht schwerer als 110 Kilogramm sein darf.

So betrachtet, entspricht dies genau den gleichen Kraftfahrzeugen, die auch mit der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein” geführt werden dürfen – und dennoch sind die Erweiterung B196 und die Fahrerlaubnisklasse A1 einander nicht gleichgestellt.

InformationUnbedingt beachten:

B196 ist nur eine Erweiterung Ihrer bereits existierenden Klasse B und stellt keine neue Fahrerlaubnisklasse, bzw. keinen Motorradführerschein dar. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 erwerben Sie folglich keine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Das heißt, Sie können B196 nicht auf A2 oder gar auf A erweitern, sofern Sie später mal auf ein schwereres Motorrad umsteigen wollen.

Eine Motorradversicherung, die sich lohnt

Autoführerschein erweitern für 125er-Motorräder: Kosten

Die Gesamtkosten für die B196-Erweiterung des Autoführerscheins hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Fahrschule, der finalen Anzahl der Unterrichtsstunden sowie der Gebührenhöhe für die Eintragung – diese variiert je nach örtlicher Führerscheinstelle. Im Schnitt sollten Interessenten mit folgenden Kosten rechnen:

  • B196-Fahrerschulung: zwischen 500 und 1.000 Euro
  • Eintragung der Schlüsselzahl 196: zwischen 24 und 40 Euro

Im Vergleich zum Motorradführerschein der Klasse A, der mit Anmeldegebühr, Fahrstunden, Erste-Hilfe-Kurs sowie Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung mit ungefähr 1.800 bis 3.400 Euro zu Buche schlagen kann, fällt die B196-Erweiterung deutlich günstiger aus.

Die Ausgabe lohnt sich jedoch nur, sofern man später – vom Geschwindigkeitsrausch gepackt – nicht doch noch die Klasse A erwerben will. Deshalb ist es ratsam, vorher abzuschätzen, wie groß die Leidenschaft fürs Motorradfahren ist und ob einem der 125er-Führerschein reichen wird.

Ist der B196-Führerschein auch im Ausland zugelassen?

Nein, aktuell ist die erst 2020 eingeführte Führerscheinklasse B196 eine exklusive deutsche Besonderheit. Jedoch stehen die Chancen gut für die Anerkennung der B196-Erweiterung im europäischen Ausland, da dieser Punkt einer der Vorschläge der EU-Kommission für die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2023 ist. Ob und wann die europaweite Zulassung durchgesetzt wird, ist allerdings noch offen.

Sämtliche Vorschläge der EU-Kommission zur Aktualisierung der Führerscheinreform müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und dann in nationales Recht umgesetzt werden. Es kann also noch einige Zeit ins Land gehen, bis die neuen Regeln in Kraft treten.

Davon abgesehen ist die Einbindung des A1-Führerscheins für 125er-Maschinen – deshalb auch 125er-Führerschein genannt – in den Autoführerschein in verschiedenen europäischen Ländern schon gang und gäbe. Allerdings gilt diese Regelung nur für Inhaber von Führerscheinen des jeweiligen Landes.

Wer somit beispielsweise in der italienischen Toskana mit einem 125er-Motorrad entlang der mit Zypressen gesäumten Landstraßen fährt, fährt auf Risiko. Gerät man nämlich in eine Polizeikontrolle, kann man sich als Inhaber einer deutschen B196-Erweiterung nicht auf die italienische Regelung berufen – und darf sich nicht wundern, wenn unter Umständen ein Bußgeld droht.

Welche Vorteile und Nachteile hat die B196-Erweiterung?

Genauso wie jede Medaille zwei Seiten hat, bietet auch die B196-Erweiterung sowohl Vorteile als auch Nachteile gegenüber der regulären Fahrerausbildung für den Motorradführerschein der Klasse A – hier eine Schnellübersicht:

Vorteile des B196 Führerscheins:

  • Sie sparen Zeit und Geld, da Sie keine vollständige Ausbildung absolvieren müssen
  • Sie können ohne Prüfungsstress Motorrad fahren lernen
  • Sie können Ihre durch das Autofahren bereits vorhandenen Fahrkenntnisse anwenden

Nachteile des B196 Führerscheins:

  • Gilt nur in Deutschland und wird im Ausland (noch) nicht anerkannt
  • Ist nicht erweiterbar auf die höheren Motorradklassen A2 oder A
  • Vermittelt in der kurzen Lernzeit womöglich nicht alle wichtigen Fähigkeiten und Kenntnisse für sicheres Motorradfahren

 

Gut versichert, auch auf zwei Rädern

125er-Motorräder gibt es viele – So versichern Sie Ihr neues Bike richtig

Der Markt bietet viele verschiedene Modelle von 125er-Motorrädern, die sich in Stil, Ausstattung und Preis unterscheiden – hier ist zwischen etwa 3.500 und 5.500 Euro für jede Vorliebe etwas dabei. Ob Sie dabei lieber einen sportlichen Flitzer, einen klassischen Chopper im Retro-Look oder eine kleine Cross-Maschine bevorzugen, hängt von Ihrem persönlichen Geschmack und Budget ab.

Ganz gleich, auf welches Motorradmodell die Entscheidung letztlich fällt: Bevor Sie damit die Straßen erobern und sich den Fahrtwind um die Ohren wehen lassen, steht die Wahl der passenden Motorradversicherung an.

Motorrad mit Autoführerschein

Bevor Sie mit dem Motorrad die Straßen erobern, steht die Wahl der Motorradversicherung an

Welche Motorradversicherung eignet sich für eine 125er-Maschine?

Welche Motorradversicherung sich für eine 125er-Maschine am besten eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Motorrads, der jährlichen Fahrleistung, der Regionalklasse (Wohnort) des Versicherungsnehmers, der Abstellmöglichkeit und natürlich der gewünschten Versicherungsart.

Unverzichtbar ist auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und für selbstverursachte Schäden gegenüber Dritten eintritt. Um hingegen Schäden am eigenen Motorrad abzusichern, wird empfohlen, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen.

Die Verti Motorradversicherung bietet besonders günstige Tarife – schon ab 3,77 Euro im Monat* – für eine leistungsstarke Teilkaskoversicherung, bei der drei Produktlinien zur Wahl stehen. Entscheiden Sie sich für die Premium-Produktlinie, sind für wenig Geld auch Schäden an Helm und Bekleidung bis 1.000 Euro abgesichert. Sie fahren bereits ein Auto? Dann können Sie mit dem Zweitfahrzeug-Tarif noch mehr sparen.

Berechnen Sie doch gleich hier mit unserem Online-Rechner Ihr individuelles Versicherungsangebot. Sie bevorzugen lieber persönlichen Kontakt? Auch dann stehen wir an Ihrer Seite und beraten Sie von Mensch zu Mensch.

*Erklärung

*Rechenbeispiel für: HARLEY-DAVIDSON XL 1200C (HSN: 1008, TSN: AAN),  eigenfinanziert, Erstzulassung 2019, Kaufjahr 2019, Zulassung in PLZ: 26871 (Papenburg), Fahrleistung: 3.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Geb. 23.02.1967/Führerschein seit 38 Jahren), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Private Garage, verheiratet, SF-Klasse KH/TK: SF37,  Selbstbeteiligung TK: 150 €,  Zahlweise: Jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 16.02.2023, Tarif inkl. Teilkasko, Produktlinie Klassik, Die Ausweisung der 3,77 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 45,20 € welche auf 12 Monate heruntergebrochen wurde. Stand: 2023

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