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Bußgeldkatalog 2023: Alle Infos im Überblick

4 Min Zu schnell gefahren, falsch geparkt, Rettungsgasse nicht gebildet – das sind die Strafen für Verstöße im Straßenverkehr laut Bußgeldkatalog 2023.

Seit 9. November 2021 ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Seitdem müssen Autofahrer für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung deutlich tiefer in die Tasche greifen. Die Buß- und Verwarngelder wurden zum Teil mehr als verdoppelt, zum Beispiel, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird. Hier könnten Sie die aktuell geltenden Regeln aus dem Bußgeldkatalog 2023 nachlesen.

Seit wann ist der neue Bußgeldkatalog gültig?

Schon seit dem 9. November 2021 gelten höhere Bußgelder. Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 die Änderungen des Bußgeldkatalogs beschlossen und am 19. Oktober die Aktualisierungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Wochen später traten diese Änderungen in Kraft.

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Bußgeldkatalog 2023: Diese Regelungen gelten

Ein zu forscher Fahrstil kann seit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs richtig teuer werden. Auch Versäumnisse beim Bilden von Rettungsgassen sowie im Zusammenhang mit Rechtsabbiegemanövern von Lkw werden seitdem strenger geahndet. Diese Regeln gelten:

  • Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften haben sich die Strafen verdoppelt, wenn die gültige Höchstgeschwindigkeit übertreten wird. Das gilt für Überschreitungen bis zu 20 km/h. So kosten bis zu 20 km/h mehr innerorts jetzt 70 Euro, außerorts 60 Euro – vorher waren es 35 bzw. 30 Euro. Wer die Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um bis zu 30 km/h überschreitet, muss statt bisher 80 Euro, nun 150 Euro zahlen.
  • Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird ein Bußgeld von 240 Euro fällig. Wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, sind es 300 Euro. Außerdem gibt es einen Monat Fahrverbot.
  • Lkw dürfen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Wird dagegen verstoßen, ist ein Bußgeld von 70 Euro fällig.
  • Bußgelder für fehlerhafte Abbiegevorgänge wurden verdoppelt. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kommt ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.
  • Das Befahren von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro geahndet. Autofahrer, die die Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen verletzen, müssen ebenfalls mit einer Verdopplung des Bußgelds rechnen.
  • Die Strafe für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren, sogenanntes Auto-Posing, wurde von maximal 20 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Aktueller Bußgeldkatalog: Regeln für das Halten und Parken

Um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu erhöhen, wurden die Buß- und Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße im aktuellen Bußgeldkatalog deutlich verschärft.

  • Die Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen, Halten auf dem Schutzstreifen sowie das Halten und Parken in zweiter Reihe wurden auf bis zu 110 Euro angehoben.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wurde von 35 Euro auf 55 Euro erhöht.
  • Für das Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen werden nun bis zu 100 Euro Bußgeld fällig.
  • Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen im Bereich einer scharfen Kurve kostet jetzt bis zu 55 Euro.
  • Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro belangt.
  • Das Bußgeld für Parken im Schienenraum wurde auf bis zu 70 Euro erhöht. Zudem wurde der Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ in den Bußgeldkatalog eingeführt – ein Verstoß, der mit 80 Euro geahndet wird.
  • Halt- oder Parkverstöße auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich wurden von maximal 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.
  • (..) Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge wird mit einem Verwarngeld von 55 Euro sanktioniert.

Unterschied von Buß- und Verwarngeld im Bußgeldkatalog: Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde verwarnen und ein Verwarngeld von 5 bis 55 Euro erheben. Ab 60 Euro wird von Bußgeld gesprochen. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarngeld erteilt werden.

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Ab wann droht ein Fahrverbot laut aktuellem Bußgeldkatalog?

Fahrverbote können für verschiedene Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt werden. In der Regel sind mit dem Fahrverbot auch ein Bußgeld und/oder Punkte in Flensburg verbunden.

  • Grundsätzlich wird Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss – die Promillegrenze beträgt 0,5 – mit einem Fahrverbot belegt. Mit einem ein bis drei Monate dauernden Entzug der Fahrerlaubnis müssen Autofahrer in diesem Fall rechnen. Das galt bereits im bisherigen Bußgeldkatalog.
  • Für Geschwindigkeitsübertretungen von 41 km/h und mehr nach Abzug der Toleranz außerorts und ab 31 km/h innerorts ist mindestens ein Monat Fahrverbot fällig.
  • Noch höhere Übertretungen des Tempolimits können mit zwei bis drei Monaten Fahrverbot geahndet werden. Zudem wird das Punktekonto in Flensburg um zwei erhöht.
  • Wer eine rote Ampel überfährt und damit Sachbeschädigung oder eine Gefährdung des Verkehrs verursacht, wird ebenfalls mit einem Monat Fahrverbot bestraft.
  • Darüber hinaus kann die Teilnahme an illegalen Autorennen laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet werden.
Übersicht Punkte und Verstöße Fahreignungsregister in Flensburg

Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen

Haben Punkte in Flensburg Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?

Einige Autoversicherer erfragen im Rahmen der Antragsprüfung den Punktestand im Flensburger Fahreignungsregister – umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt. Damit können Rückschlüsse auf das Risikoprofil des jeweiligen Fahrers gezogen werden. Bei einem entsprechend hohen Punktestand ist es möglich, dass sich einzelne Anbieter für eine Teilablehnung aussprechen, etwa keine Vollkaskoversicherung anbieten bzw. die Versicherungsprämie anheben. Die Ablehnung einer Kfz-Haftpflicht ist aus diesem Grund aber nicht möglich.

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InformationÜbrigens:

Eine Untersuchung der Technischen Hochschule Köln aus dem Jahr 2017 ergab, dass mehr als 60 Prozent der Befragten es als gerecht empfinden, wenn das Punktekonto in Flensburg Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge hat.

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