Die häufigsten Fragen und Antworten rund ums Fahrverbot

2 Min Ob und für wie lange Sie im Zuge eines Fahrverbotes Ihren Führerschein abgeben müssen, hängt von mehreren Faktoren ab.

24.03.2020
Stephan Hertz
2 Min

Einmal zu schnell gefahren und geblitzt worden? Das ist natürlich sehr ärgerlich. Umso mehr, wenn Sie wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung Ihren Führerschein abgeben müssen. Bei einem drohenden Fahrverbot tauchen viele Fragen auf: Wann muss man das Verbot antreten? Lässt es sich eventuell verschieben? Oder ganz umgehen?

In welchem Zeitraum muss man den Führerschein abgeben?

Wenn Sie ab Erhalt des Bußgeldbescheids innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch einlegen, wird dieser rechtskräftig und vollstreckbar. Sie haben dann in der Regel vier Monate Zeit, Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung zu übergeben. Das Fahrverbot wird ab dem Zeitpunkt der Führerscheinabgabe wirksam.

Nach Ablauf des Fahrverbotes erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück.

Wie lange hat man Zeit, ein Fahrverbot anzutreten?

Ersttäter können den Zeitpunkt, zu dem Sie das Verbot antreten, in manchen Fällen verschieben lassen. Der Zeitpunkt soll aber innerhalb eines viermonatigen Intervalls ab Erhalt des Bußgeldbescheids liegen.

Als Wiederholungstäter müssen Sie das Fahrverbot in der Regel direkt nach Erhalt des Bescheids antreten. Für den offiziellen Zeitraum des Fahrverbotes ist dabei der Tag der Führerscheinabgabe ausschlaggebend und nicht etwa die Rechtskraft des Bußgeldbescheides.

Wie lange ist man Wiederholungstäter?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, wann Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden. Dies geschieht, wenn Sie innerhalb eines Jahres mindestens zweimal bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt werden. Die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit muss dabei jeweils mehr als 25 km/h betragen.

“Ein Jahr” meint dabei nicht das Kalenderjahr, sondern einen Zeitraum von 12 Monaten. Wenn Sie also zum Beispiel am 13. März und im darauffolgenden Jahr am 10. März geblitzt wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter in Sachen Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Ablauf dieser Zeit werden Sie wieder als Ersttäter eingestuft.

Als Wiederholungstäter müssen Sie bei Verkehrsverstößen übrigens auch mit grundsätzlich härteren Strafen rechnen als Ersttäter.

Ist das Umgehen des Fahrverbots eine Option?

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine reine Geldstrafe umzuwandeln, sodass Sie Ihren Führerschein nicht abgeben müssen. Am besten lassen Sie sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese – je nach Leistungsumfang – die anfallenden Kosten einer Rechtsberatung sowie eines Rechtsstreits.

Kann ein Fahrverbot aufgeteilt werden?

Sollte Ihnen ein Fahrverbot drohen, muss dieses unabhängig von dessen Länge an einem Stück abgegolten werden. Es ist nicht möglich, den Zeitraum aufzusplitten. Selbst, wenn Sie aus privaten oder beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen sind, müssen Sie auf den Ablauf des gesamten Verbotes warten.

Unter Umständen können Sie in so einem Fall auf eine Mitfahrgelegenheit setzen oder für den Zeitraum des Führerscheinentzuges im Home-Office arbeiten.

Bei einem Bußgeldbescheid über ein Fahrverbot gilt generell: Wenn Sie die Möglichkeit haben, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, sollten Sie das tun. Häufig lässt sich so eine Führerscheinabgabe vermeiden beziehungsweise das Bußgeld in eine reine Geldstrafe umwandeln. Sollten Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Tarif bei Verti.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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