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Welche Steuern drohen bei Auszahlung der Lebensversicherung?

3 Min Abgeltungsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer: Welche Steuern bei der Auszahlung der (Risiko-)Lebensversicherung auf Sie zukommen können, lesen Sie hier

Steuer auf Lebensversicherung bei Auszahlung
Susann Schlemmer
19.03.2021
3 Min

Knapp 83 Millionen Lebensversicherungsverträge haben die Deutschen. Sie dienen als Altersversorge, springen bei Invalidität ein oder sichern Angehörige im Todesfall finanziell ab. 84,5 Milliarden Euro wurden nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 2019 in Deutschland als Leistungen aus Lebensversicherungen ausgezahlt. Doch was ist eigentlich mit der Besteuerung, wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird? Sind immer Einkommen- oder Erbschaftsteuer fällig? In welchen Fällen Steuern bei der Auszahlung vermieden werden können, erfahren Sie hier.

Welchen Zweck erfüllt eine Lebensversicherung?

Grundsätzlich sichert eine Lebensversicherung die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten ab. Sie gewährleistet, dass der Partner oder die Familie im Ernstfall keine finanziellen Sorgen haben. Zudem gibt es kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen oder bei Invalidität einspringen. Für die Absicherung der Angehörigen ist eine Risikolebensversicherung die erste Wahl.

Quelle: Statista.de

Wann müssen Steuern auf die Auszahlung der Lebensversicherung gezahlt werden?

Eine Auszahlung der Lebensversicherung zu Lebzeiten des Versicherten ist nur bei einigen Modellen möglich. Dies gilt beispielsweise für kapitalbildende Lebensversicherungen, die als ein Baustein der Altersvorsorge genutzt werden können. Ob und wieviel Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom Datum des Vertrags ab.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt das sogenannte Alterseinkünftegesetz. Es regelt, wie die Beiträge für die Altersvorsoge in der Einkommensteuer angesetzt und wie die Einkünfte im Ruhestand versteuert werden. Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2005 ist der enthaltene Ertrag – die Differenz aus der Auszahlungssumme und den eingezahlten Beiträgen – grundsätzlich voll steuerpflichtig.

Nur wenn ALLE folgenden Punkte erfüllt sind, wird der Ertrag lediglich zur Hälfte versteuert, die andere Hälfte wäre steuerfrei:

  • Der komplette Betrag wird auf einmal ausgezahlt
  • Der Vertrag hat mindestens 12 Jahre lang Bestand
  • Versicherte sind bei der Auszahlung 60 Jahre alt oder älter, für ab dem 1. Januar 2012 geschlossene Verträge mindestens 62 Jahre
  • Der Todesfallschutz macht mindestens die Hälfte der Beitragssumme aus. Das gilt für Verträge, die ab 1. April 2009 geschlossen wurden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Hälfte des Ertrages mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Versicherten versteuert. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden Steuern auf die vollen Erträge fällig.

Konkret sind das die Abgeltungsteuer (25 Prozent), der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (zwischen 8 und 9 Prozent, je nach Bundesland).

Hinweis:
Seit dem 1. Januar 2021 ist der Solidaritätszuschlag (fast) Geschichte. Doch einige Steuerzahler müssen weiterhin den Soli löhnen. Das gilt auch für alle Kapitalanleger, deren Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterliegen.

Im Todesfall entfällt die Einkommens-Steuerlast jedoch. Wenn Versicherte versterben, wird die vereinbarte Summe ausgezahlt, und zwar komplett einkommensteuerfrei. Allerdings muss dann gegebenenfalls Erbschaftsteuer auf die Summe gezahlt werden.

Welchen Steuervorteil hat eine Risikolebensversicherung?

Diese Form der Lebensversicherung greift grundsätzlich erst im Todesfall. Wenn der Versicherte verstirbt, zahlt der Versicherer den Hinterbliebenen – Partner, Kinder, aber beispielsweise auch Geschäftspartnern – die in der Police vereinbarte Versicherungssumme aus.

Unabhängig von der Vertragslaufzeit ist die Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung einkommensteuerfrei. Allerdings kann gegebenenfalls Erbschaftsteuer anfallen.

Verstirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme an die im Vertrag angegebene Person ausgezahlt – das gilt sowohl für eine Lebensversicherung als auch für eine Risikolebensversicherung. Wenn das Erbe inklusive der Risikolebensversicherung die gesetzlichen Freibeträge überschreitet, muss Erbschaftsteuer gezahlt werden.

Tipp:
Mit dem Abschluss „über Kreuz“ lässt sich die Erbschaftsteuer für die Auszahlungssumme der Risikolebensversicherung allerdings vermeiden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn der gesetzliche Freibetrag der Empfänger der Zahlung nicht sehr hoch ist wie beispielsweise bei Geschwistern oder auch Geschäftspartnern.

Bei der Über-Kreuz Versicherung schließt ein Versicherungsnehmer (z.B. die Ehefrau) eine Risikolebensversicherung auf eine andere Person (z.B. den Ehemann) ab. Verstirbt die versicherte Person (in diesem Fall der Ehemann), so erhält der Versicherungsnehmer (in diesem Fall die Ehefrau) die Versicherungssumme. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer auch Beitragszahler ist, so wird keine Erbschaftsteuer fällig.

FAMILIENVERHÄLTNISSTEUERFREIBETRAG für die Erbschaftsteuer
Ehe- und eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder, Stief- und Adoptivkinder400.000 Euro
Enkelkinder200.000 Euro
Eltern, Großeltern100.000 Euro
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern20.000 Euro
nicht verwandte oder „entfernt“ verwandte Erben, z. B. Geschäftspartner20.000 Euro

Tipp:
Die genauen Steuerfolgen hängen stets von Ihrer persönlichen Situation ab. Informationen und konkrete Auskünfte erhalten Sie entweder bei Ihrem Steuerberater oder den Verbraucherzentralen.

Kann eine Risikolebensversicherung während der Vertragslaufzeit von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich ja. Die gezahlten Beiträge der Risikolebensversicherung sind steuerrechtlich eine Sonderausgabe. Sie können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Beleg gilt die jährliche Beitragsbescheinigung der Versicherung.

Aber: Die Risiko LV ist nur steuerlich absetzbar, wenn der Maximalbetrag für alle Vorsorgeaufwendungen noch nicht erreicht wurde. Als Vorsorgeaufwand gelten auch Kranken- und Pflegeversicherung, daher kann der maximale Betrag schnell ausgeschöpft sein. Die Grenze liegt für sozialversicherungspflichtige Beitragszahler derzeit bei 1900 Euro, Freiberufler und Selbstständige können bis zu 2800 Euro absetzen. Sind Paare gemeinsam veranlagt, verdoppeln sich die Höchstbeträge

Fazit: Ob und in welcher Höhe die Auszahlung einer Lebensversicherung versteuert werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise dem Vertragsbeginn, der Laufzeit und dem Alter des Versicherten. Eine Risiko LV ist immer einkommensteuerfrei und durch einen Vertragsschluss „über Kreuz“ kann sogar die Erbschaftteuer wegfallen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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