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Fahrgemeinschaften: das sind die Vor- und Nachteile

2 Min Argumente für und gegen das Miteinanderfahren

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Leonie Kaufmann
15.08.2018
2 Min

Das Bilden von Fahrgemeinschaften ist keine neue Idee. Schon lange vor der Erfindung des Automobils teilten sich Menschen beispielsweise Kutschen. Allerdings hat sich seither eine Menge getan. Heute gestaltet es sich wesentlich leichter, Fahrgemeinschaften zu bilden oder auch Mitfahrgelegenheiten zu finden. Das Internet leistet vor allem durch diverse Mitfahrzentralen. große Unterstützung beim Knüpfen der richtigen Kontakte.

Gute Gründe für das Bilden von Fahrgemeinschaften

Die Idee einer Fahrgemeinschaft besteht darin, dass sich mehrere Personen ein Fahrzeug teilen, um gemeinsam ein bestimmtes Ziel anzusteuern. Anstatt jeweils für sich zu fahren, reist man zusammen. Der maßgeblichste Vorteil ist sicherlich das Sinken der Benzin-Kosten. Außerdem ist es üblich, dass sich die Beteiligten beim Fahren abwechseln, indem beispielsweise von Tag zu Tag oder von Woche zu Woche eine andere Person fährt. Der Fahrer stellt üblicherweise sein eigenes Fahrzeug bereit.

Bei der Nutzung von Mitfahrgelegenheiten ist die Situation ähnlich. Einer der wesentlichen Unterschiede ist beim zeitlichen Charakter festzustellen. Fahrgemeinschaften sind mittel- oder langfristig ausgelegt, während Mitfahrgelegenheiten auch genutzt werden, um Strecken einmalig zurückzulegen. Ebenso wenig ist es bei Mitfahrgelegenheiten vorgesehen, dass sich die Mitfahrenden eines Tages selbst als Fahrer anbieten.

Die Vorteile von Fahrgemeinschaften im Überblick

Geld sparen: Nie zuvor gab es in Deutschland so viele Berufspendler. Teilweise werden beachtliche Distanzen zurückgelegt, was nicht ohne finanzielle Folgen bleibt. Besonders die Kraftstoffkosten können sich in der Haushaltskasse bemerkbar machen. Durch das Bilden von Fahrgemeinschaften lassen sich diese Kosten auf mehrere Personen umlegen und dadurch erheblich senken.

Zeitersparnis: Besonders Eltern wissen nur zu gut, wie viel Zeit das Autofahren kosten kann. Wer regelmäßig seine Kinder zur Schule oder zum Sportverein fährt, verbringt viel Zeit im Auto. Eltern befreundeter Kinder schließen deshalb gerne Fahrgemeinschaften, damit letztlich nur die Eltern eines Kindes fahren müssen, während die restlichen Eltern ihre Zeit anderweitig nutzen können.

Entspannung: Das Pendeln zwischen Arbeitsplatz und Zuhause kann anstrengend sein. Mitglieder einer Fahrgemeinschaft, die augenblicklich nicht selbst fahren, profitieren hiervon enorm. Sie kommen entspannter an ihr Ziel, weil sie sich nicht unmittelbar auf den Verkehr konzentrieren müssen.

Umwelt- und Klimaschutz: Ein beachtenswert hoher Anteil der Berufspendler fährt alleine im Auto. Das hohe Verkehrsaufkommen stellt jedoch eine nicht unerhebliche Belastung für die Umwelt dar. Fahrgemeinschaften tragen dazu bei, das Verkehrsaufkommen zu verringern und leisten so einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz.

Nachteile des gemeinsamen Fahrens

Neben den genannten Vorteilen von Fahrgemeinschaften existieren auch einige Nachteile. Leider sind diese nicht immer unerheblich, weshalb sich viele dann doch bewusst gegen das eigentlich sehr attraktive Mobilitätskonzept entscheiden.

Abhängigkeit und Verpflichtung: Wer nicht selbst fährt, ist zwangsläufig von anderen Personen abhängig. Angenommen der Fahrer sagt kurzfristig ab, so kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Gleichzeitig gibt es Fahrer, auf denen ein enormer psychischer Druck lastet. Sie können sich zum Fahren verpflichtet fühlen, weil ihre Mitfahrer auf sie zählen.

Fehlende Flexibilität: Ob Fahrgemeinschaft oder Mitfahrgelegenheit, im Vergleich zu Einzelfahrern sind alle Beteiligten weniger flexibel. Es gilt sich nach vereinbarten Zeiten zu richten, ansonsten drohen Schwierigkeiten.

Ungewissheit: Mitfahrgelegenheiten sind dank Internet schnell gefunden. Allerdings wissen die Beteiligten im Regelfall nicht, was sie erwartet. Es ist unklar, ob man sich mit den anderen Personen versteht und ob man ihnen vertrauen kann. Eine gewisse Portion Ungewissheit bleibt immer.

Informationen zum Versicherungsschutz

Ähnlich wie beim Carsharing gilt: Solange für das genutzte Fahrzeug ein Versicherungsschutz besteht (worauf u.a. ein Kennzeichen mit gültiger Zulassungsplakette schließen lässt), sind alle Insassen versichert. Angenommen es kommt zum Unfall und die Insassen erleiden Personenschäden, so sind die damit verbundenen Kosten über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Dies gilt für Fahrgemeinschaften und Mitfahrgelegenheiten gleichermaßen.

Berufspendler können zusätzlich sogar den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Versicherungsschutz nur gilt, sofern Sie auf direktem Wege zwischen Arbeitsplatz und Zuhause pendeln.

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