Rettungsgasse bilden – so verhalten Sie sich richtig im Stau auf der Autobahn

2 Min Was gibt es bei der Rettungsgasse zu beachten und was sagt der Gesetzgeber zur Thematik

07.05.2019
Leonie Kaufmann
2 Min

Trotz Stauscannern, Infotainment-Navigationssystemen und Verkehrsmeldungen im Radio – die Gefahr, bei der nächsten Autofahrt über die Autobahn in einen Stau zu geraten, ist nie ganz ausgeschlossen. Spätestens dann sollten Sie die neuen Rettungsgasse Regeln kennen – und auch anwenden.

Wissenswertes zur Rettungsgasse

Schon wenn der fließende Verkehr ins Stocken gerät, muss nach aktueller Gesetzgebung eine Rettungsgasse gebildet werden. Jeder Autofahrer ist verpflichtet, hier mitzuwirken. Dabei muss der Weg stets zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen frei gemacht werden. Allerdings sollten Sie damit nicht warten, bis bereits die Einsatzkräfte mit Martinshorn und Blaulicht im Rückspiegel zu sehen sind. Dann ist es häufig zu spät, weil das Ausweichen aufgrund von Platzmangel gar nicht mehr möglich ist.

Rettungsgasse bilden – StVO-Regeln

Laut aktueller Gesetzgebung muss zwischen dem äußerst linken sowie dem unmittelbar rechts davon liegenden Fahrstreifen die Rettungsgasse gebildet werden. Wer sich gerade auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn befindet, sollte demnach nach links ausweichen. Sind Sie auf einem der anderen Fahrstreifen unterwegs, steuern Sie den Wagen nach rechts. Diese Regelung ist unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen.

Auf dreispurigen Autobahnen in einer Richtung sollte zwischen der Überholspur sowie der mittleren Spur ein Freiraum geschaffen werden. Bei einer Autobahn mit vier Spuren muss die Rettungsgasse mit Blick auf die neuen StVO-Regeln nicht mehr zwangsläufig in der Mitte gebildet werden. Vielmehr sollte der Bereich zwischen den Fahrzeugen auf der linken sowie auf der rechts daneben liegenden Spur freigehalten werden.

Der Paragraf 11 Abs. 2 StVO besagt Folgendes:

Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Sogar dann, wenn es gar keine Notfallsituation gibt. „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren, oder wenn sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen sie für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Wer darf die Rettungsgasse nutzen?

Ausschließlich Polizei- und Rettungsfahrzeuge sind befugt, die Rettungsgasse zu befahren. Dazu gehören Arzt- und Krankenwagen sowie Feuerwehr- und Abschleppfahrzeuge. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Rettungsgasse nicht benutzen. Es ist überdies nicht gestattet, den Standstreifen zu befahren. Dieser ist laut StVO grundsätzlich freizuhalten. Aber es gibt Ausnahmen:

  • im Notfall
  • nach Aufforderung durch die Polizei
  • sofern aufgrund von Platzmangel keine Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne dass der Standstreifen mit benutzt wird

Wer auf einem motorisierten Zweirad über die Autobahn fährt, darf ebenfalls weder die Rettungsgasse, noch den Standstreifen benutzen.

Es drohen hohe Bußgelder

Bei Nichtbeachtung der neuen Rettungsgasse Regeln drohen eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg. Wer überdies den Verkehr behindert, zahlt 240 Euro und bekommt zusätzlich 2 Punkte. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Liegt sogar eine Verkehrsgefährdung vor, sind 280 Euro Bußgeld zu zahlen. Hinzu kommen 2 Punkte und der einmonatige Führerscheinentzug.

Richtlinien zur Rettungsgasse im Ausland:

In anderen Ländern müssen Sie noch tiefer in die Tasche greifen, wenn Sie die geltenden Rettungsgasse-Richtlinien nicht befolgen. Im Nachbarland Österreich beispielsweise wird ein solches Vergehen mit rund 700 Euro geahndet. Und falls Polizei und Hilfskräfte an der Durchfahrt gehindert werden, weil Autofahrer die Rettungsgasse blockieren, wird im Ausland ein Strafgeld in Höhe von rund 2.200 Euro Strafe fällig.

Hilfe leisten mit vorausschauendem Handeln

Beobachten Sie den Verkehr aufmerksam und achten Sie durch vorausschauendes Handeln darauf, dass in Not geratene Personen schnellstmöglich Hilfe von den nahenden Rettungskräften erhalten können.

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