Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland rückt näher. Mitte April hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier vorgestellt, das den Anbau und die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken unter bestimmten Bedingungen erlauben soll. Doch was genau beinhalten die neuen Pläne? Was gilt in puncto Cannabis-Legalisierung beim Autofahren? Welche Strafen und Bußgelder drohen für das Fahren unter Einfluss von Cannabis? Lesen Sie hier Antworten auf diese und weitere Fragen.
Cannabis-Legalisierung: Welche Pläne hat die Bundesregierung?
Das neue Eckpunktepapier ist ein Update einer ersten Version, die im Oktober 2022 veröffentlicht und der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt wurde. Gemeinsam wurde beraten, ob die Legalisierungspläne der Bundesregierung mit dem Europarecht vereinbar sind. Vermutlich aufgrund einschlägiger Kritik wurden die ursprünglichen Pläne überarbeitet und teilweise angepasst.
Das Ergebnis: Mit dem neuen Eckpunktepapier vom April 2023 sind die vollständige Legalisierung von Cannabis sowie der generelle Verkauf im Geschäft passé. Die aktuelle Version sieht nun vor, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Deutschland in einem Zwei-Säulen-Modell CARe („Club Anbau & Regional-Modell“) zu ermöglichen.
Die erste Säule „Club Anbau und Eigenanbau“ beinhaltet, nicht-gewinnorientierten Vereinen und Clubs den Anbau von Cannabis zu ermöglichen. Die Abgabe des geernteten Cannabis wird dabei ausschließlich an volljährige Mitglieder erlaubt. Im Einzelnen soll die Erlaubnis folgende Punkte umfassen:
- Cannabis-Abgabe von maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat
- Cannabis-Abgabe an Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) von maximal 30 Gramm pro Monat
- Abgabe von maximal 7 Samen und 5 Stecklingen pro Monat für den privaten Eigenanbau
- Erwerb und Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum werden straffrei
- Privater Eigenanbau soll für Volljährige legal werden – begrenzt auf 3 Pflanzen pro Person
Die zweite Säule „Regionaler Modellversuch“ sieht vor, den Verkauf von Cannabis in ausgewählten Modellregionen für fünf Jahre wissenschaftlich begleitet und evaluiert zu testen. Dabei wird lizenzierten Fachgeschäften die Produktion, der Vertrieb sowie die Abgabe von Genusscannabis ermöglicht.
Mit der Reform ihrer Cannabispolitik will die Bundesregierung den Gesundheits- und Jugendschutz verbessern, mehr Sicherheit im Cannabis-Konsum gewährleisten und den Schwarzmarkt zurückdrängen.

Hier ist Geduld gefragt. Das Eckpunktepapier dient als Grundlage für einen künftigen Gesetzentwurf. Zunächst bedarf es noch der erneuten rechtlichen Vorprüfung durch die EU-Kommission. Sofern die geplanten Maßnahmen zur kontrollierten Cannabis-Abgabe EU-rechtlich umsetzbar sind, wird der Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser benötigt, nach Abstimmung in der Regierung und einem Kabinettsbeschluss, noch die Zustimmung vom Bundestag und Bundesrat. Kurz: Es kann noch etwas dauern, bis das Vorhaben umgesetzt wird.

Kiffen am Steuer bleibt auch nach der Cannabis-Legalisierung verboten
Günstige Autoversicherung gesucht?
Cannabis am Steuer: Darf man bald mit THC im Blut Auto fahren?
Die Antwort ist klar: Nein. Auch wenn Cannabis legalisiert wird, bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin verboten. Dieses Verbot ist im § 24 a, Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz geregelt.
Dieser Paragraph besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“
Zu den Rauschmitteln gehört auch Tetrahydrocannabinol, kurz THC genannt, der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Der Grenzwert dafür liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer mit einem höheren THC-Wert im Blut erwischt wird, begeht neben einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz.
Fahren unter Cannabiseinfluss: Strafen und Bußgelder
Wie schon erwähnt, liegt der Grenzwert für THC im Blut bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer unter Einfluss von Cannabis Auto fährt und bei einer Verkehrskontrolle auffällig wird, kann mit aufs Revier genommen werden. Wird dann bei einer Blutprobe ein höherer Wert gemessen, drohen folgende Strafen:
- Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
- Zweitverstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
- Drittverstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
Wer unter Drogeneinfluss durch Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen den Straßenverkehr gefährdet, begeht eine Straftat und riskiert zwei bis drei Punkte ins Fahreignungsregister in Flensburg sowie zusätzlich ein Strafverfahren.
Das gerichtlich festgelegte Strafmaß kann – je nachdem, ob eine Gefährdung des Verkehrs vorliegt oder nicht – zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren liegen. Ein Führerscheinentzug für mindestens zehn Monate kommt bei Vorliegen einer Straftat noch obendrauf.

Die Konsequenzen gelten im Übrigen auch für Fahrradfahrer, die bekifft unterwegs sind. Sie können nicht nur zu einem Bußgeld verdonnert werden, sondern auch Ihren Führerschein verlieren, wenn die Verwaltungsbehörde davon ausgeht, dass Sie aufgrund von Drogen nicht mehr geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Wichtig: Für die Eintragung der Punkte in Flensburg ist es irrelevant, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht.
Cannabis-Legalisierung: Was gilt beim Autofahren?
Das neue Eckpunktepapier sieht vor, den derzeitigen THC-Grenzwert für den Verkehr auch nach der Cannabis-Legalisierung nicht zu erhöhen. Fachleute und Experten streiten jedoch schon lange darüber, ob der THC-Grenzwert für das Fahren unter Cannabiseinfluss angemessen oder zu niedrig ist.
Zuletzt wurde vom Verkehrsgerichtstag 2022 in Goslar, einem der wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland, die Anhebung des aktuellen Grenzwertes empfohlen. Der Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei zu niedrig, da er nur einen Cannabiskonsum nachweist, jedoch nichts über die tatsächliche Fahrtauglichkeit aussage.
THC könne nämlich noch lange nach dem Konsum im Blut nachgewiesen werden, auch wenn die berauschende Wirkung längst abgeklungen ist. Das heißt, dass man auch am nächsten Tag noch mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann, wenn man am Abend zuvor THC konsumiert hat. Experten fordern daher eine Anhebung des Grenzwerts oder eine individuelle Beurteilung der Fahreignung.
Bis es jedoch so weit ist, sollte man kein Risiko eingehen und nach dem Konsum von Cannabis lieber auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Denn auch, wenn Cannabis bald legal sein wird, gilt: Sicherheit geht vor. Schließlich gilt grundsätzlich, dass jeder, der am Straßenverkehr teilnehmen will, selbst sicherstellen muss, dass er dazu in der Lage ist und niemanden gefährdet.
Diese Regel ergibt sich aus § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV): „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet (…).“

Fahrtauglichkeits-Regel nach § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Trotz Legalisierung – so beeinflusst THC-Konsum die Fahrtüchtigkeit
Wer sich jetzt schon freut, dass die Drogenpolitik bald gelockert werden könnte, sollte eines nicht vergessen: Setzt man sich nach dem Kiffen ans Steuer, ist die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt. Dabei können die Effekte je nach Konsumhäufigkeit, Dosis, individueller Toleranz und Kombination mit anderen Substanzen variieren.
Zu den möglichen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit durch THC-Konsum gehören:
- verminderte Reaktionsfähigkeit
- eingeschränkte Wahrnehmung
- verändertes Zeitgefühl
- gestörte Aufmerksamkeit
- erhöhte Risikobereitschaft
- verminderte Koordination
- Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses
Cannabis am Steuer: Was passiert in der Probezeit?
Wer als Fahranfänger in der Probezeit unter Drogeneinfluss fährt, begeht einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – einen sogenannten A-Verstoß. Darunter fallen auch Vergehen wie beispielsweise Vorfahrtverletzung, Geschwindigkeitsübertretung oder Alkohol am Steuer.
- Beim Erstverstoß verlängert sich Ihre Probezeit auf vier Jahre und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
- Beim zweiten A-Verstoß erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
- Beim dritten A-Verstoß sind Sie Ihre Fahrerlaubnis los.
Medizinisches Cannabis: Welche Ausnahme gilt für Cannabis-Patienten?
Die gute Nachricht ist: Patienten, die Cannabis als Arzneimittel – sogenanntes Medizinalcannabis – aufgrund einer medizinischen Indikation ärztlich verschrieben bekommen haben, dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ihre Fahrtüchtigkeit aufgrund der Medikation nicht eingeschränkt ist und sie außerdem in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen.
Grundlage dafür ist eine Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes (§ 24a StVG), wonach keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Wer dagegen ein cannabishaltiges Medikament missbräuchlich einnimmt, dem droht die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis.
Diese wichtigen Punkte sollten Cannabis-Patienten beachten, wenn sie Auto fahren wollen:
- Ihre Fahrtüchtigkeit kann in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein. Verzichten Sie deshalb in dieser Zeit auf das Autofahren oder lassen Sie sich von einer anderen fahrenden Person begleiten.
- Ihre Fahrtüchtigkeit kann auch von anderen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Dosis, der Therapiephase, der Grunderkrankung oder anderen Arzneimitteln. Fragen Sie daher immer Ihren Arzt oder Apotheker um Rat, bevor Sie sich ans Steuer setzen.
- Es gibt keinen Grenzwert für den THC-Gehalt im Blutserum, der eine Strafbarkeit nach § 315c Absatz 1 StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder § 316 Absatz 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) ausschließt. Das heißt konkret, wenn Sie als Cannabis-Patient aufgrund der Cannabis-Wirkung Ausfallerscheinungen zeigen, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, können Sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr belangt werden.
- Führen Sie als Cannabis-Patient beim Autofahren eine Rezeptkopie oder eine ärztliche Bescheinigung mit, um im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, dass Sie Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen.
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Erwischt: Hat Cannabis am Steuer Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung?
Ja! Wer unter Cannabiseinfluss Auto fährt, riskiert nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch Ärger mit der Kfz-Versicherung. Denn wer sich berauscht ans Steuer setzt, handelt grob fahrlässig und verletzt damit seine Sorgfaltspflicht.
Dies kann erhebliche Konsequenzen für die Kaskoversicherung haben, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Der Versicherer kann die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn die Fahrerin oder der Fahrer nachweislich unter Drogeneinfluss stand und dadurch einen Unfall verursacht hat.
Auch die Haftpflichtversicherung kann Regress fordern, wenn ein Unfall oder Schaden grob fahrlässig, zum Beispiel unter Cannabiseinfluss, herbeigeführt wurde. Das bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro von der unfallverursachenden, fahrenden Person zurückfordern kann.
Verantwortungsvolles Verhalten sollte für alle, die sich mit einem Fahrzeug in den Straßenverkehr begeben, eine Selbstverständlichkeit sein – nicht nur der eigenen Gesundheit zuliebe, sondern auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Das Unfallrisiko auf der Straße ist an sich bereits hoch genug, deshalb fährt es sich nüchtern und mit klaren Sinnen am sichersten.
Um sich gegen mögliche Risiken abzusichern, ist eine Autoversicherung das A & O. Wenn Sie zuverlässigen und fairen Schutz suchen, sind Sie bei der Verti Autoversicherung genau richtig. Mit unserem Online-Rechner können Sie Ihren Beitrag bequem von zu Hause berechnen und Ihre Kfz-Versicherung mit wenigen Klicks abschließen. Wir sind digital und bleiben dabei persönlich. Sollten Sie also Fragen haben, erhalten Sie bei uns persönliche Beratung von Mensch zu Mensch. Mit unserem Serviceteam können Sie Ihr Anliegen entweder telefonisch unter 030 – 890 003 003 sowie online per Kontaktformular oder E-Mail klären.

Information der Bundesregierung zur geplanten Cannabis-Gesetzgebung
bussgeldkatalog.org: Alle Infos zum Thema „Kiffen & Autofahren“