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Cannabis-Legalisierung: Das gilt beim Autofahren

6 Min Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis wurde angepasst: Was bedeutet das für Autofahrende? Wieviel THC im Blut ist künftig hinterm Steuer erlaubt?

Cannabis-Legalisierung – Das gilt beim Autofahren
Wibke Bierwald
22.06.2024
6 Min

Seit 1. April 2024 ist das neue Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft. Nun hat die Bundesregierung das umstrittene Gesetz am 6. Juni nachgebessert: Was genau regelt das neue Gesetz? Welche THC-Grenzwerte gelten aktuell und in Zukunft in puncto Cannabis-Legalisierung beim Autofahren? Welche Strafen und Bußgelder drohen für das Fahren unter Einfluss von Cannabis? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Bundestag beschließt höheren THC-Wert von 3,5 Nanogramm für Autofahrende

Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken hat der Bundestag das Gesetz am 6. Juni 2024 noch einmal angepasst. Damit folgte die Bundesregierung der Empfehlung einer Expertenkommission, die sich schon lange für einen höheren Grenzwert ausgesprochen hatte.

Bisher gilt noch der alte Grenzwert des Wirkstoffs THC von 1 Nanogramm je Milliliter Blut. Nach erfolgreicher Anpassung des Gesetzes soll künftig für Cannabis am Steuer ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm gelten – dies entspricht vergleichsweise einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille.

In Kraft getreten ist die Gesetzesänderung jedoch noch nicht. Die beschlossenen Cannabisregeln für Autofahrerinnen und Autofahrer gehen voraussichtlich am 5. Juli abschließend in den Bundesrat und bedürfen zunächst dessen Zustimmung.

Für unter 21-Jährige sowie in der zweijährigen Führerschein-Probezeit gilt im Übrigen ein völliges Cannabisverbot – der künftige erhöhte Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut greift hier nicht.

Cannabiskonsum am Steuer

Kiffen am Steuer bleibt auch nach der Freigabe von Cannabis verboten

Cannabis-Legalisierung: Was beinhaltet das Cannabisgesetz?

Die inhaltlichen Grundlagen des neuen Cannabisgesetzes (kurz: CanG) wurden im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 in einem 2-Säulen-Modell zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.

Säule 1 ermöglicht Erwachsenen den Besitz und privaten Eigenanbau zum Eigenkonsum von Cannabis – Das Gesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Zudem wird der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen erlaubt – diese Regelungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Straffrei erlaubt ist Erwachsenen seit dem 1. April 2024 somit:

  • der Besitz von max. 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit zum Eigenkonsum
  • der private Eigenanbau von max. 3 weiblichen blühenden Pflanzen

Ab 1. Juli 2024 gelten zudem folgende Regelungen:

  • Cannabis-Abgabe an erwachsene Mitglieder: max. 25 Gramm pro Tag / 50 Gramm pro Monat
  • Cannabis-Abgabe an Heranwachsende (18 bis 21 Jahre): max. 30 Gramm pro Monat / max. zulässiger THC-Gehalt von 10 Prozent

Davon abgesehen ist der Konsum von Cannabis in einer Schutzzone von 200 m Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten bis 20 Uhr verboten.

Die zweite Säule sieht vor, den Verkauf von Cannabis in ausgewählten Modellregionen für fünf Jahre wissenschaftlich begleitet und evaluiert zu testen. Dabei wird lizenzierten Fachgeschäften die Produktion, der Vertrieb sowie die Abgabe von Genusscannabis ermöglicht.

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Cannabis am Steuer: Darf man jetzt mit THC im Blut Auto fahren?

Zum aktuellen Zeitpunkt: Nein. Das Verbot von Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis ist in § 24 a, Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz geregelt. Dieser Paragraph besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“

Zu diesen in der Anlage ausdrücklich genannten Rauschmitteln gehört auch Tetrahydrocannabinol, kurz THC genannt, der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Jedoch fand man die Nennung der kritischen Grenzwerte im Gesetz bislang nicht. Dies soll sich mit der Gesetzesanpassung ändern.

Bis diese in Kraft tritt, gilt noch der alte Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer mit einem höheren THC-Wert im Blut erwischt wird, begeht neben einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.

Fahren unter Cannabiseinfluss: Strafen und Bußgelder

Wer unter Einfluss von Cannabis Auto fährt und bei einer Verkehrskontrolle auffällig wird, kann mit aufs Revier genommen werden. Wird dann bei einer Blutprobe ein höherer THC-Wert im Blut gemessen als nach aktueller Gesetzeslage erlaubt, drohen derzeit folgende Strafen:

  • Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • Zweitverstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
  • Drittverstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot

Wer unter Drogeneinfluss durch Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen den Straßenverkehr gefährdet, begeht eine Straftat und riskiert zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie zusätzlich ein Strafverfahren.

Das gerichtlich festgelegte Strafmaß kann – je nachdem, ob eine Gefährdung des Verkehrs vorliegt oder nicht – zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren liegen. Ein Führerscheinentzug für mindestens zehn Monate kommt bei Vorliegen einer Straftat noch obendrauf.

Wird die Gesetzesanpassung umgesetzt, kann Autofahrerenden, die mehr Cannabis konsumiert haben, als das neue Gesetz erlaubt, künftig ein höheres Bußgeld drohen:

  • Bei mehr als 3,5 Nanogramm im Blut: 500 Euro Bußgeld
  • Bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol: mindestens 1.000 Euro Bußgeld
  • Im Wiederholungsfall: bis zu 3.500 Euro Bußgeld

Die Fragen, wie viele Punkte in Flensburg und wie viele Monate Fahrverbot es geben wird, werden noch diskutiert und konkret geregelt.

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Fahrradfahrer aufgepasst!

Die Konsequenzen gelten im Übrigen auch für Fahrradfahrer, die bekifft unterwegs sind. Sie können nicht nur zu einem Bußgeld verdonnert werden, sondern auch Ihren Führerschein verlieren, wenn die Verwaltungsbehörde davon ausgeht, dass Sie aufgrund von Drogen nicht mehr geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Wichtig: Für die Eintragung der Punkte in Flensburg ist es irrelevant, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht.

Fahrerlaubnisverordnung

Fahrtauglichkeits-Regel nach § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

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Trotz Legalisierung – so beeinflusst THC-Konsum die Fahrtüchtigkeit

Wer sich darüber freut, dass die Drogenpolitik gelockert wurde, sollte eines nicht vergessen: Setzt man sich nach dem Kiffen ans Steuer, ist die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigt. Dabei können die Effekte je nach Konsumhäufigkeit, Dosis, individueller Toleranz und Kombination mit anderen Substanzen variieren.

Zu den möglichen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit durch THC-Konsum gehören:

  • verminderte Reaktionsfähigkeit
  • eingeschränkte Wahrnehmung
  • verändertes Zeitgefühl
  • gestörte Aufmerksamkeit
  • erhöhte Risikobereitschaft
  • verminderte Koordination
  • Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses

Cannabis am Steuer: Was passiert in der Probezeit?

Wer als Fahranfänger in der Probezeit unter Drogeneinfluss fährt, begeht einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – einen sogenannten A-Verstoß. Darunter fallen auch Vergehen wie beispielsweise Vorfahrtverletzung, Geschwindigkeitsübertretung oder Alkohol am Steuer.

  • Beim Erstverstoß verlängert sich Ihre Probezeit auf vier Jahre und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
  • Beim zweiten A-Verstoß erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
  • Beim dritten A-Verstoß sind Sie Ihre Fahrerlaubnis los.

 

Auch nach der Anpassung des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung gilt: Fahranfänger in der Probezeit sowie Personen unter 21 Jahren dürfen kein Cannabis konsumieren. Bei Verstoß soll ein Bußgeld von 250 Euro gelten.

Medizinisches Cannabis: Welche Ausnahme gilt für Cannabis-Patienten?

Die gute Nachricht ist: Patienten, die Cannabis als Arzneimittel – sogenanntes Medizinalcannabis – aufgrund einer medizinischen Indikation ärztlich verschrieben bekommen haben, dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ihre Fahrtüchtigkeit aufgrund der Medikation nicht eingeschränkt ist und sie außerdem in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen.

Grundlage dafür ist eine Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes (§ 24a StVG), wonach keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Wer dagegen ein cannabishaltiges Medikament missbräuchlich einnimmt, dem droht die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis.

Diese wichtigen Punkte sollten Cannabis-Patienten beachten, wenn sie Auto fahren wollen:

  • Ihre Fahrtüchtigkeit kann in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein. Verzichten Sie deshalb in dieser Zeit auf das Autofahren oder lassen Sie sich von einer anderen fahrenden Person begleiten.
  • Ihre Fahrtüchtigkeit kann auch von anderen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Dosis, der Therapiephase, der Grunderkrankung oder anderen Arzneimitteln. Fragen Sie daher immer Ihren Arzt oder Apotheker um Rat, bevor Sie sich ans Steuer setzen.
  • Es gibt keinen Grenzwert für den THC-Gehalt im Blutserum, der eine Strafbarkeit nach § 315c Absatz 1 StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder § 316 Absatz 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) ausschließt. Das heißt konkret, wenn Sie als Cannabis-Patient aufgrund der Cannabis-Wirkung Ausfallerscheinungen zeigen, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, können Sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr belangt werden.
  • Führen Sie als Cannabis-Patient beim Autofahren eine Rezeptkopie oder eine ärztliche Bescheinigung mit, um im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, dass Sie Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen.

Erwischt: Hat Cannabis am Steuer Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung?

Ja! Wer unter Cannabiseinfluss Auto fährt, riskiert nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch Ärger mit der Kfz-Versicherung. Denn wer sich berauscht ans Steuer setzt, handelt grob fahrlässig und verletzt damit seine Sorgfaltspflicht.

Dies kann erhebliche Konsequenzen für die Kaskoversicherung haben, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Der Versicherer kann die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn die Fahrerin oder der Fahrer nachweislich unter Drogeneinfluss stand und dadurch einen Unfall verursacht hat.

Auch die Haftpflichtversicherung kann Regress fordern, wenn ein Unfall oder Schaden grob fahrlässig, zum Beispiel unter Cannabiseinfluss, herbeigeführt wurde. Das bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro von der unfallverursachenden, fahrenden Person zurückfordern kann.

Verantwortungsvolles Verhalten sollte für alle, die sich mit einem Fahrzeug in den Straßenverkehr begeben, eine Selbstverständlichkeit sein – nicht nur der eigenen Gesundheit zuliebe, sondern auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Das Unfallrisiko auf der Straße ist an sich bereits hoch genug, deshalb fährt es sich nüchtern und mit klaren Sinnen am sichersten.

Wenn Sie zuverlässigen und fairen Schutz suchen, sind Sie bei der Verti Autoversicherung genau richtig. Mit unserem Online-Rechner können Sie Ihren Beitrag bequem von zu Hause berechnen und Ihre Kfz-Versicherung mit wenigen Klicks abschließen. Wir sind digital und bleiben dabei persönlich. Sollten Sie also Fragen haben, erhalten Sie bei uns persönliche Beratung von Mensch zu Mensch.

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