Cannabis-Legalisierung: Das gilt beim Autofahren

7 Min Der Deutsche Bundestag hat die Legalisierung von Cannabis beschlossen: Was bedeutet das für Autofahrer? Ist Kiffen am Steuer bald erlaubt?

09.03.2024
Wibke Bierwald
7 Min

Die Cannabis-Legalisierung kommt. Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag das neue Cannabisgesetz beschlossen, womit der Eigenanbau und die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Was genau regelt das neue Gesetz? Wann tritt es in Kraft? Was gilt eigentlich in puncto Cannabis-Legalisierung beim Autofahren? Welche Strafen und Bußgelder drohen für das Fahren unter Einfluss von Cannabis? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.

Cannabis-Legalisierung: Was beinhaltet das neue Cannabisgesetz?

Die inhaltlichen Grundlagen des neuen Cannabisgesetzes (kurz: CanG) sind im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten. Die Bundesregierung sieht ein Zwei-Säulen-Modell vor.

Säule 1 ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften. Da der Schutz von Kindern und Jugendlichen ein zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens ist, wird die Cannabis-Abgabe ausschließlich an volljährige Mitglieder erlaubt.

Zu den wesentlichen Regelungen zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Der Besitz von max. 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum ist künftig straffrei
  • Cannabis-Abgabe an erwachsene Mitglieder: max. 25 Gramm pro Tag / 50 Gramm pro Monat
  • Cannabis-Abgabe an Heranwachsende (18 bis 21 Jahre): max. 30 Gramm pro Monat / max. zulässiger THC-Gehalt von 10 Prozent
  • Erwachsenen ist der private Eigenanbau – begrenzt auf 3 Pflanzen – erlaubt

Zudem ist der Konsum von Cannabis in einer Schutzzone von 200 m Abstand zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten.

Die Säule 2 sieht vor, den Verkauf von Cannabis in ausgewählten Modellregionen für fünf Jahre wissenschaftlich begleitet und evaluiert zu testen. Dabei wird lizenzierten Fachgeschäften die Produktion, der Vertrieb sowie die Abgabe von Genusscannabis ermöglicht.

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Wann kommt die Cannabis-Legalisierung?

Der Gesetzesentwurf zur ersten Säule wurde vom Deutschen Bundestag bereits am 23. Februar 2024 beschlossen. Das Gesetz dazu soll am 1. April 2024 in Kraft treten, während die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen ab Juli 2024 gelten sollen.

Parallel zur Umsetzung der Säule 1 bereitet die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zu Säule 2 vor. Dieser muss zunächst zur EU-Kommission zur rechtlichen Vorprüfung, dann zur Abstimmung der Regierung und bedarf schließlich noch der Zustimmung im Bundestag. Bis Säule 2 rechtskräftig wird, kann es somit noch einige Monate dauern.

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Cannabis am Steuer: Darf man bald mit THC im Blut Auto fahren?

Die Antwort ist klar: Nein. Auch wenn das Cannabisgesetz in Kraft tritt und der Konsum unter den genannten Bedingungen legal wird, bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin verboten. Dieses Verbot ist im § 24 a, Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz geregelt.

Dieser Paragraph besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.“

Zu den Rauschmitteln gehört auch Tetrahydrocannabinol, kurz THC genannt, der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis. Der Grenzwert dafür liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer mit einem höheren THC-Wert im Blut erwischt wird, begeht neben einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz.

Cannabiskonsum am Steuer

Kiffen am Steuer bleibt auch nach der Freigabe von Cannabis verboten

Fahren unter Cannabiseinfluss: Strafen und Bußgelder

Wie schon erwähnt, liegt der Grenzwert für THC im Blut bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer unter Einfluss von Cannabis Auto fährt und bei einer Verkehrskontrolle auffällig wird, kann mit aufs Revier genommen werden. Wird dann bei einer Blutprobe ein höherer Wert gemessen, drohen folgende Strafen:

  • Erstverstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • Zweitverstoß: 1.000 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot
  • Drittverstoß: 1.500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot

Wer unter Drogeneinfluss durch Fahrauffälligkeiten und Ausfallerscheinungen den Straßenverkehr gefährdet, begeht eine Straftat und riskiert zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie zusätzlich ein Strafverfahren.

Das gerichtlich festgelegte Strafmaß kann – je nachdem, ob eine Gefährdung des Verkehrs vorliegt oder nicht – zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren liegen. Ein Führerscheinentzug für mindestens zehn Monate kommt bei Vorliegen einer Straftat noch obendrauf.

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Fahrradfahrer aufgepasst!

Die Konsequenzen gelten im Übrigen auch für Fahrradfahrer, die bekifft unterwegs sind. Sie können nicht nur zu einem Bußgeld verdonnert werden, sondern auch Ihren Führerschein verlieren, wenn die Verwaltungsbehörde davon ausgeht, dass Sie aufgrund von Drogen nicht mehr geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Wichtig: Für die Eintragung der Punkte in Flensburg ist es irrelevant, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht.

Cannabis-Legalisierung: Was gilt beim Autofahren?

Aktuell ist nicht vorgesehen, den derzeitigen THC-Grenzwert für den Verkehr nach der Cannabis-Legalisierung zu erhöhen. Fachleute und Experten streiten jedoch schon lange darüber, ob der THC-Grenzwert für das Fahren unter Cannabiseinfluss angemessen oder zu niedrig ist.

Zuletzt wurde vom Verkehrsgerichtstag 2022 in Goslar, einem der wichtigsten Treffen von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland, die Anhebung des aktuellen Grenzwertes empfohlen. Der Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei zu niedrig, da er nur einen Cannabiskonsum nachweist, jedoch nichts über die tatsächliche Fahrtauglichkeit aussage.

THC könne nämlich noch lange nach dem Konsum im Blut nachgewiesen werden, auch wenn die berauschende Wirkung längst abgeklungen ist. Das heißt, dass man auch am nächsten Tag noch mit dem Gesetz in Konflikt geraten kann, wenn man am Abend zuvor THC konsumiert hat. Experten fordern daher eine Anhebung des Grenzwerts oder eine individuelle Beurteilung der Fahreignung.

Bis es jedoch so weit ist, sollte man kein Risiko eingehen und nach dem Konsum von Cannabis lieber auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Denn auch, wenn Cannabis bald legal sein wird, gilt: Sicherheit geht vor. Schließlich gilt grundsätzlich, dass jeder, der am Straßenverkehr teilnehmen will, selbst sicherstellen muss, dass er dazu in der Lage ist und niemanden gefährdet.

Diese Regel ergibt sich aus § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV): „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet (…).“

Fahrerlaubnisverordnung

Fahrtauglichkeits-Regel nach § 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

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Trotz Legalisierung – so beeinflusst THC-Konsum die Fahrtüchtigkeit

Wer sich jetzt schon freut, dass die Drogenpolitik bald gelockert wird, sollte eines nicht vergessen: Setzt man sich nach dem Kiffen ans Steuer, ist die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt. Dabei können die Effekte je nach Konsumhäufigkeit, Dosis, individueller Toleranz und Kombination mit anderen Substanzen variieren.

Zu den möglichen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit durch THC-Konsum gehören:

  • verminderte Reaktionsfähigkeit
  • eingeschränkte Wahrnehmung
  • verändertes Zeitgefühl
  • gestörte Aufmerksamkeit
  • erhöhte Risikobereitschaft
  • verminderte Koordination
  • Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses

Cannabis am Steuer: Was passiert in der Probezeit?

Wer als Fahranfänger in der Probezeit unter Drogeneinfluss fährt, begeht einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung – einen sogenannten A-Verstoß. Darunter fallen auch Vergehen wie beispielsweise Vorfahrtverletzung, Geschwindigkeitsübertretung oder Alkohol am Steuer.

  • Beim Erstverstoß verlängert sich Ihre Probezeit auf vier Jahre und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.
  • Beim zweiten A-Verstoß erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
  • Beim dritten A-Verstoß sind Sie Ihre Fahrerlaubnis los.

Medizinisches Cannabis: Welche Ausnahme gilt für Cannabis-Patienten?

Die gute Nachricht ist: Patienten, die Cannabis als Arzneimittel – sogenanntes Medizinalcannabis – aufgrund einer medizinischen Indikation ärztlich verschrieben bekommen haben, dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ihre Fahrtüchtigkeit aufgrund der Medikation nicht eingeschränkt ist und sie außerdem in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen.

Grundlage dafür ist eine Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes (§ 24a StVG), wonach keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Wer dagegen ein cannabishaltiges Medikament missbräuchlich einnimmt, dem droht die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis.

Diese wichtigen Punkte sollten Cannabis-Patienten beachten, wenn sie Auto fahren wollen:

  • Ihre Fahrtüchtigkeit kann in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein. Verzichten Sie deshalb in dieser Zeit auf das Autofahren oder lassen Sie sich von einer anderen fahrenden Person begleiten.
  • Ihre Fahrtüchtigkeit kann auch von anderen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Dosis, der Therapiephase, der Grunderkrankung oder anderen Arzneimitteln. Fragen Sie daher immer Ihren Arzt oder Apotheker um Rat, bevor Sie sich ans Steuer setzen.
  • Es gibt keinen Grenzwert für den THC-Gehalt im Blutserum, der eine Strafbarkeit nach § 315c Absatz 1 StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder § 316 Absatz 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) ausschließt. Das heißt konkret, wenn Sie als Cannabis-Patient aufgrund der Cannabis-Wirkung Ausfallerscheinungen zeigen, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, können Sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr belangt werden.
  • Führen Sie als Cannabis-Patient beim Autofahren eine Rezeptkopie oder eine ärztliche Bescheinigung mit, um im Falle einer Kontrolle nachweisen zu können, dass Sie Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen.

Erwischt: Hat Cannabis am Steuer Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung?

Ja! Wer unter Cannabiseinfluss Auto fährt, riskiert nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch Ärger mit der Kfz-Versicherung. Denn wer sich berauscht ans Steuer setzt, handelt grob fahrlässig und verletzt damit seine Sorgfaltspflicht.

Dies kann erhebliche Konsequenzen für die Kaskoversicherung haben, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Der Versicherer kann die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn die Fahrerin oder der Fahrer nachweislich unter Drogeneinfluss stand und dadurch einen Unfall verursacht hat.

Auch die Haftpflichtversicherung kann Regress fordern, wenn ein Unfall oder Schaden grob fahrlässig, zum Beispiel unter Cannabiseinfluss, herbeigeführt wurde. Das bedeutet, dass die Versicherung bis zu 5.000 Euro von der unfallverursachenden, fahrenden Person zurückfordern kann.

Verantwortungsvolles Verhalten sollte für alle, die sich mit einem Fahrzeug in den Straßenverkehr begeben, eine Selbstverständlichkeit sein – nicht nur der eigenen Gesundheit zuliebe, sondern auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Das Unfallrisiko auf der Straße ist an sich bereits hoch genug, deshalb fährt es sich nüchtern und mit klaren Sinnen am sichersten.

Wenn Sie zuverlässigen und fairen Schutz suchen, sind Sie bei der Verti Autoversicherung genau richtig. Mit unserem Online-Rechner können Sie Ihren Beitrag bequem von zu Hause berechnen und Ihre Kfz-Versicherung mit wenigen Klicks abschließen. Wir sind digital und bleiben dabei persönlich. Sollten Sie also Fragen haben, erhalten Sie bei uns persönliche Beratung von Mensch zu Mensch. Mit unserem Serviceteam können Sie Ihr Anliegen entweder telefonisch unter 030-890 003 003 sowie online per Kontaktformular oder E-Mail klären.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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