Alkohol am Steuer

5 Min Wer fährt, sollte nicht trinken – das ist klar. Tut man es doch und wird mit Alkohol am Steuer erwischt, drohen ernste Konsequenzen.

25.08.2022
Michelle Enners
5 Min

Es gibt viele Situationen im Leben, in denen Alkohol gereicht und gemeinsam angestoßen wird: Beim sommerlichen Grillfest, dem Spaziergang über den Weihnachtsmarkt oder bei Geburtstagsfeiern. Die Erkenntnis, dass man mit dem Auto zum Event gefahren war, kommt dann vielleicht zu spät. Jetzt noch selbst fahren oder doch lieber ein Taxi rufen? Die Antwort ist eigentlich klar, denn Alkohol am Steuer ist nie eine gute Idee. Doch ab wie viel Promille ist man den Führerschein los und wann droht die Entziehung der Fahrerlaubnis? Die Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir für Sie zusammengestellt.

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Promillegrenze: Ab wann ist der Führerschein weg?

Befindet sich der Blutalkoholwert im Bereich zwischen 0,3 und 1,09 Promille, kann der Führerschein bei auffälligem Fahrverhalten für mindestens sechs Monate entzogen werden. Wird man mit einem Wert innerhalb dieser Promillegrenzen in einen Unfall verwickelt, kann man mit mindestens neun Monaten ohne Führerschein und damit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.

Keine gute Kombination: Alkohol und Auto fahren – das verträgt sich nicht. Ganze 32.453 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss zählte man laut Statista im Jahr 2021. Ein Bericht von Destatis über die Unfallzahlen 2020 zeigt zudem: Zwei Drittel der Unfälle ereigneten sich in Ortschaften und in mehr als der Hälfte der Unfälle verlor der alkoholisierte Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug. Interessant ist dabei, dass ein Unfall mit Alkohol am Steuer öfter auf freier Strecke als an Kreuzungen oder Einmündungen passiert. Grund dafür ist die Selbstüberschätzung auf freier Strecke und besondere Vorsicht an bekannten Gefahrenstellen.

Mindestens sechs Monate bis maximal fünf Jahre ohne Führerschein drohen, wenn die Promillegrenze von 1,1 überschritten ist – selbst ohne auffälliges Fahrverhalten. Kommt es mit einem solch hohen Alkoholwert zum Unfall, muss man mit mindestens 12 Monaten Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Neben der Abgabe des Führerscheins wegen eines Fahrverbots oder dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen zudem weitere Strafen wie Punkte in Flensburg, Geldstrafen, Aufbautrainings oder sogar Freiheitsstrafen hinzu.

Feiner Unterschied: Der Entzug der Fahrerlaubnis sowie das Fahrverbot sind zwei Varianten, einem Fahrer das Führen von Fahrzeugen zu verbieten. Das Fahrverbot dauert in der Regel ein bis drei Monate und wird aufgrund eines Verstoßes im Straßenverkehr verhängt, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, dem Überfahren einer roten Ampel oder dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Auch als Nebenstrafe für andere Delikte wie Diebstahl oder Sachbeschädigung kann ein Fahrverbot erfolgen.

Eine deutlich längere und härtere Maßnahme ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, bei welcher der Führerschein eingezogen wird und die Fahrerlaubnis erlischt. Gründe für diese Maßnahme sind körperliche, geistige oder charakterliche Mängel, die Maximalanzahl von acht Punkten in Flensburg oder auch der Einsatz als Nebenstrafe. Nach einer Sperrfrist von maximal fünf Jahren kann man einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und muss dafür ein ärztliches Gutachten oder eine MPU zur Prüfung vorlegen.

Alkohol am Steuer: Diese Strafen gelten in Deutschland

In den letzten Jahrzehnten wurden die Promillegrenzen heruntergesetzt und die Strafen für das Fahren unter Alkoholeinfluss im Bußgeldkatalog erhöht. Bei Trunkenheit am Steuer wird die Strafe je nach Verstoß verhängt: Man unterscheidet zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat sowie zwischen erstmaligem oder wiederholtem Alkoholverstoß.

Als Ordnungswidrigkeit gilt hierbei alkoholisiertes Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille ohne auffälliges Fahrverhalten. Eine Straftat liegt bei Trunkenheit am Steuer mit 0,3 bis 1,09 Promille und Ausfallerscheinungen, beziehungsweise einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille vor. Letzteres beschreibt die absolute Fahruntüchtigkeit.

Promillegrenze im Auto: Für alle, die über 21 Jahre alt sind und die Probezeit hinter sich haben, gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Solange man mit diesem Wert ohne Auffälligkeiten fährt und nicht in einen Unfall verwickelt wird, ist man straffrei mit dem Fahrzeug unterwegs. Doch diese Grenze ist kein Freifahrtschein für Alkohol am Steuer – die Strafe im Fall eines Unfalls beispielsweise hat es in sich.

Die konkreten Bußgelder und Konsequenzen für alkoholisiertes Fahren hängen von verschiedenen Faktoren ab. Folgende Beispiele geben einen groben Überblick darüber, wie Trunkenheit am Steuer geahndet wird:

  • Zwischen 0,0 und 0,49 Promille in der Probezeit/unter 21 Jahren: 250 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre, Aufbauseminar
  • Ab 0,5 Promille in der Probezeit/unter 21 Jahren: mindestens 500 Euro Bußgeld, 1 bis 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg, Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre, Aufbauseminar
  • Erstmalig auffälliges Fahrverhalten mit 0,5 und mehr Promille: 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg
  • Zweiter Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze:000 Euro Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg
  • Dritter Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze:500 Euro, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg
  • Ab 0,3 bis 1,09 Promille
    Fahren mit Ausfallerscheinung: mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg, Geldstrafe ab 30 Tagessätzen

    Unfall unter Alkoholeinfluss: mindestens 9 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg, Geldstrafe ab 45 Tagessätzen, Freiheitsstrafe möglich

  • Ab 1,1 Promille
    Mit oder ohne Ausfallerscheinung: mindestens 9 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg, Geldstrafe ab 40 Tagessätze, Medizinisch-Psychologisches Gutachten

    Unfall unter Alkoholeinfluss: mindestens 12 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg, Geldstrafe ab 50 Tagessätzen, Freiheitsstrafe möglich, Medizinisch-Psychologisches Gutachten

Zu Ausfallerscheinungen gehören das Fahren in Schlangenlinien, leichtsinniges Fahrverhalten, Lallen, gerötete oder glasige Augen oder auch das Torkeln.

Ist Alkohol am Steuer unter 21 verboten?

Ja, für Autofahrer unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Regel. Wer mit Alkohol am Steuer unter 21 Jahren erwischt wird, kann mit ernstzunehmenden Konsequenzen rechnen. In beiden Fällen drohen folgende Strafen:

  • Bußgeld von 250 Euro
  • 1 Punkt in Flensburg
  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
  • Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

Alkohol in der Probezeit: Was ist erlaubt?

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte erst recht die Finger vom Glas Alkohol lassen: Auch hier gilt die Null-Promille-Regel. Wird man angehalten und mit Alkohol im Blut erwischt, drohen nicht nur ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und auch die Verlängerung der Probezeit – im schlimmsten Fall kann zudem der Entzug der Fahrerlaubnis folgen. Letzteres ist vor allem für Wiederholungstäter mit Verkehrsgefährdung eine mögliche Konsequenz. Auch Geld- und Freiheitsstrafen sind in besonders schweren Fällen nicht ausgeschlossen.

Fahren unter Alkohol: Deshalb sollte man es vermeiden

In erster Linie gefährdet das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Kein Glas Alkohol ist das erhöhte Unfallrisiko wert. Auch die Selbsteinschätzung ist beim alkoholisierten Fahren eine ernstzunehmende Gefahr – zumal sich zeitgleich eine verzögerte Reaktionsfähigkeit einstellt. Somit können auch gut bekannte Fahrtwege zu gefährlichen Strecken werden.

Gekürzter Versicherungsschutz: Neben den Strafen für alkoholisiertes Fahren, kann auch der veränderte Versicherungsschutz teuer werden. Wird man im Rausch in einen Unfall verwickelt, beeinflusst dies den Schutz der Kfz-Versicherung. Sind Sie mitverantwortlich für den entstandenen Schaden oder haben Sie gar grob fahrlässig gehandelt, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Versicherung die Leistungen kürzt oder der Schutz gänzlich erlischt.

Andere offensichtliche Gründe, die gegen alkoholisiertes Fahren sprechen, sind das Fahrverbot sowie der potenzielle Verlust des Führerscheins, hohe Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall – dem wiederholten alkoholisiertem Fahren sowie der Verwicklung in einen Unfall – droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Führt man sich die Gefahren und Folgen von Alkohol am Steuer vor Augen, greift man bei der nächsten Party vielleicht direkt zum alkoholfreien Cocktail oder alternativen Drinks. Entscheidet man sich doch für den Konsum von Alkohol, sollte man sich rechtzeitig um eine Mitfahrgelegenheit kümmern oder sich alternativ für eine Übernachtung vor Ort oder die Heimfahrt mit dem Taxi entscheiden. In den meisten Fällen sind diese Alternativen nicht nur sicherer, sondern zudem günstiger als Geldbußen oder ein Fahrverbot.

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