Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – lässt sich die Sperrfrist verkürzen?

2 Min Wann wird eine Fahrprüfung vorausgesetzt?

14.01.2019
Leonie Kaufmann
2 Min

Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr birgt zahlreiche Risiken, bei falschem Verhalten droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Betroffene stellt dies zumeist einen erheblichen Einschnitt dar – umso größer ist das Interesse, möglichst bald wieder fahren zu dürfen. Doch die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist streng geregelt. Im heutigen Beitrag befassen wir uns mit den wesentlichen Aspekten dieses Themas.

Unterscheidung zwischen gänzlichem Entzug und Fahrverbot

Zunächst ist zwischen einem gänzlichen Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot zu unterscheiden. Das Fahrverbot stellt eine verkehrserzieherische Maßnahme dar, die auf maximal drei Monate begrenzt ist. Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss nicht beantragt werden, am Ende des Verbotszeitraums händigen die Behörden den Führerschein von selbst aus.

Anders verhält es sich bei einem gänzlichen Entzug der Fahrerlaubnis. Ist der Führerschein weg, bleibt er es auch. Möchten Betroffene wieder eine Fahrerlaubnis erlangen, müssen sie diese beantragen.

Das Spektrum an Gründen, die zu solch einem Fahrerlaubnisentzug führen können, ist breit gefächert. Wer auf seinem Konto der Flensburger Verkehrssünderkartei acht oder mehr Punkte gesammelt hat, verliert seine Fahrerlaubnis. Dieselbe Konsequenz droht bei verschiedenen Straftaten, wie u.a. Fahren unter Drogeneinfluss oder Fahrerflucht.

Bedeutung der Sperrfrist bei Führerscheinentzug

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis beginnt eine Sperrfrist. Vor Ende dieser Frist ist es nicht möglich, in den Besitz einer neuen Fahrerlaubnis zu gelangen. Die Länge der Frist hängt vom jeweiligen Vergehen ab und beträgt mindestens sechs Monate, jedoch maximal fünf Jahre. Die Festsetzung erfolgt individuell und wird vor Gericht entschieden.

Früher zur Autofahrt – lässt sich die Sperrfrist verkürzen?

Es gibt Menschen, die auf ihren Führerschein zwingend angewiesen sind, beispielsweise um mit dem Pkw an den Arbeitsplatz zu gelangen und so den Lebensunterhalt für sich und die Familie zu bestreiten. In solchen Fällen kann man versuchen, eine Verkürzung der Sperrfrist zu erreichen. Allerdings besteht hierauf kein Anspruch, man kann lediglich vor Gericht darum bitten.

Sofern das Gericht seine Zustimmung erteilt, hat der Betroffene einen Beitrag zu leisten. Dies geschieht per Teilnahme an einer Nachschulung, wie sie z.B. von Fahrschulen oder dem TÜV angeboten werden.

Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug

Nach Verstreichen der Sperrfrist wird der Führerschein nicht automatisch wiedererteilt. Wer erneut am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss seinen Führerschein zunächst beantragen. Wer dies nicht beachtet und dennoch fährt, ist während jeder Autofahrt ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

Der Antrag auf Wiedererteilung kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Ob dem Antrag zugestimmt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Es kann die Notwendigkeit bestehen, sich zunächst einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Fahrerlaubnis aufgrund eines Drogendelikts entzogen wurde.

Die erneute Teilnahme an theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung ist hingegen nicht erforderlich. Zwar existierte einst solch eine Regelung, doch im Jahr 2008 wurde sie abgeschafft. Das erneute Ablegen der Führerscheinprüfungen ist nur erforderlich, wenn erhebliche Zweifel an den fahrtechnischen Fähigkeiten und Kenntnissen bestehen.

Nach zehn Jahren den Führerschein ohne MPU zurückerhalten

Einige Betroffene fürchten die MPU gleich doppelt, zum einen, weil sie womöglich nicht bestehen, zum anderen wegen der Kosten. Deshalb wird manchmal in Erwägung gezogen, noch länger zu warten und damit auf Verjährung zu spielen. Im Internet ist oft zu lesen, dass dies nach zehn Jahren möglich sei. Diese Möglichkeit existiert in der Tat, sofern inzwischen keine weiteren Verkehrsdelikte festgestellt wurden. Allerdings ist zu bedenken, dass die Verjährung ab Ende der Sperrfrist beginnt. Daher kann es je nach Sperrfrist bis zu 15 Jahre lang dauern, bis man die Fahrerlaubnis ohne MPU beantragen kann.

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