Wo verbringen wir unter der Woche viele Stunden am Tag? Ach ja, richtig: im Job. Und da weht ein anderer Wind als im Privatleben – auch, wenn mal was kaputt geht oder jemand zu Schaden kommt. Denn wenn Sie z. B. Ihrem Arbeitskollegen in der Kantine das Mittagsmenü auf den neuen Anzug kippen oder am Arbeitsplatz den Hammer auf den Fuß fallen lassen, ist das kein Fall für Ihre Privathaftpflicht. Die kümmert sich nämlich ausschließlich um Ihre Freizeit.
Privathaftpflicht oder Berufshaftpflicht?
Zunächst das Wichtigste: Ihre Privathaftpflicht sichert ausschließlich Gefahren des Alltags von Privatpersonen. Ausgenommen sind daher auch Gefahren während
- Ihrer Tätigkeit in einem Betrieb oder Beruf
- des Dienstes als Angestellter im öffentlichen Dienst bzw. als Beamter – auch als Ehrenamtlicher
- Tätigkeiten in Vereinigungen
- Tätigkeiten, die zu einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung gehören. Dies ist dann regelmäßig der Fall, wenn der sogenannte „durchschnittlich verständige und geschickte Laie“ nicht mehr in der Lage ist, diese Beschäftigung auszuführen. Wer also sein Gartenhaus unterkellern will und dazu einen kleinen Bagger in Eigenregie bedient, riskiert seinen Versicherungsschutz, wenn er dabei Schaden anrichtet, z. B. wenn er den öffentlichen Abwasserkanal beschädigt.
Privathaftpflicht „Beruf“ gibt es so leider nicht
Für Ihre Absicherung gegen Schadenersatzansprüche im Berufsleben gelten andere Regeln – entscheidend ist hier Ihre Funktion bzw. Ihr Berufstand:
- Arbeitgeber: Hier schützt die sogenannte Betriebshaftpflicht, wenn Angestellte fahrlässig Schaden verursachen.
- Arbeitnehmer: Für Schäden, die durch Sie an Ihrem Arbeitsplatz entstehen, greift die Haftpflicht Ihres Arbeitgebers – ausgenommen sind natürlich vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Achtung: Sind Sie Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, und Sie handeln grob fahrlässig, nimmt Ihr Arbeitgeber Sie in Regress – Sie benötigen daher dringend eine weitere, sogenannte Diensthaftpflicht .
- Freiberufler oder Selbstständiger: Hier müssen Sie – sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben wie z. B. bei Steuerberatern oder Ärzten – selbst für eine entsprechende gesonderte Berufshaftpflicht Sorge tragen.
Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht – die Unterschiede
Die Betriebshaftpflicht schützt ein Unternehmen bzw. eine Firma – die Berufshaftpflicht schützt Sie als Person. Die Berufshaftpflicht ist gedacht für Personen bestimmter Berufsgruppen, die ein erhöhtes Risiko für Fehlberatungen und daraus entstehende Vermögensschäden aufweisen wie:
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Architekten
- Ingenieure
- Ärzte
- Versicherungsmakler
- Wirtschaftsprüfer und weitere
Für diese Berufe ist die Berufshaftpflicht sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Diese Verpflichtung leuchtet auch schnell ein: Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn ein Rechtsanwalt für einen Mandanten eine wichtige Frist versäumt, eine Architekt einen Konstruktionsfehler in seinen Bauplänen hat oder eine Unternehmensberater eine fehlerhafte Marktanalyse erstellt. Die Berufshaftpflicht sichert dann den Versicherten ab, indem sie die Schadenkosten für den Geschädigten übernimmt und eventuellen Schadenersatz zahlt.