Kfz-Versicherung für Firmenwagen: Ratgeber für Unternehmer

6 Min Wichtige Fakten, Regelungen und Tipps: Was Unternehmen zum Kfz-Schutz von Dienstwagen wissen und beachten sollten.

26.12.2023
Wibke Bierwald
6 Min

Laut Statista wurden im Jahr 2020 über 5,2 Millionen der in Deutschland gemeldeten Pkw gewerblich genutzt. Das entspricht rund 11 Prozent des gesamten Pkw-Bestandes. Interessant ist der Trend hinsichtlich der Neuzulassungen nach Halter. So wurden in den letzten Jahren jeweils erstmals mehr Pkw durch gewerbliche Halter neu angemeldet als durch private. Gehören auch Sie zu den Unternehmern, die beispielsweise ihren leitenden Angestellten, Vertrieblern, Technikern oder anderen Außendienstmitarbeitern einen Dienstwagen stellen? Lesen Sie hier die wichtigsten Fakten, Tipps und Sparmöglichkeiten, die Sie zur Firmenwagenversicherung kennen sollten.

Teil- oder Vollkasko? Welche Kfz-Versicherung für Firmenwagen sinnvoll ist

Eines sollten Arbeitgeber grundsätzlich wissen: Ganz egal, ob Angestellte ein Firmenauto beruflich oder auch privat nutzen, die Kosten der Autoversicherung eines Firmenwagens trägt in der Regel der Halter, also der Unternehmer.

Gesetzlich vorgeschrieben für Firmenfahrzeuge ist mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese sichert gegen Personen- und Sachschäden ab, die Fahrende eines Dienstwagens anderen zufügen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob wahlweise eine freiwillige Teilkasko– oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden sollte.

Im Gegensatz zur Haftpflicht haftet die Teilkasko bei Schäden, auf die Fahrer selbst keinen Einfluss haben. Dazu zählen beispielsweise Schäden, die durch Wettereinflüsse wie Blitz- oder Hagelschlag, Wildunfall oder Diebstahl entstehen. Für einen selbstverursachten Unfall mit dem Firmenwagen bietet nur eine Vollkasko ausreichenden Schutz. Da diese auch alle Teilkaskoleistungen enthält, ist sie für Firmenwagen also eine weise Entscheidung.

Für eine gewerbliche Kfz-Versicherung können sich Extras, wie beispielsweise die Fahrerschutzversicherung, der Schutzbrief oder der bereits erwähnte GAP-Schutz lohnen. Je nach Bedarf und Branchenart ist es ratsam, diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen mit dem Versicherungsanbieter zu besprechen und auf das Unternehmen anzupassen.

InformationGut zu wissen bei Leasing oder Finanzierung:

Sollten Sie als Unternehmer einen oder mehrere Firmenwagen leasen oder finanzieren, haben Sie ohnehin keine Wahl: In diesem Fall ist eine Vollkasko in aller Regel vertraglich vorgeschrieben. Darüber hinaus könnte hier der sogenannte GAP-Schutz für Sie interessant sein. Diese Zusatzversicherung deckt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestbetrag beziehungsweise der Restforderung bei einer Finanzierung ab. Für Sie als Unternehmer ist das somit eine zusätzliche finanzielle Absicherung.

3 Statistik-Fakten über Firmenwagen

Rund 5,5 Mio. Firmenwagen gibt es in Deutschland

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Firmenwagenversicherung: Rechte und Pflichten des Firmenwagenfahrers

Das Wichtigste, bevor Arbeitnehmer vom Unternehmen einen Dienstwagen erhalten, ist ein sogenannter Dienstwagenüberlassungsvertrag. Neben den beiden Vertragsparteien und der genauen Bezeichnung des Fahrzeugs wie Typ, Marke, Kennzeichen und Fahrgestellnummer gehören auch sämtliche Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers in den Vertrag.

Grundsätzlich sollte darin stehen, dass das Fahrzeug in erster Linie für Dienstfahrten zu nutzen und pfleglich zu behandeln ist. Für weitere Regeln wie beispielsweise zur privaten Nutzung gilt außerdem: Je detaillierter und klarer formuliert, desto weniger Missverständnisse und Ärger gibt es später.

Hier einige beispielhafte Fragen, deren Antworten geregelt werden sollten:

  • Darf der Dienstwagen auch privat genutzt werden und wenn ja, in welchem Umfang?
  • Wer übernimmt die Haftung bei privater Nutzung (ggf. Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers)?
  • Dürfen auch andere Personen mit dem Firmenwagen fahren darf und wenn ja, wer?
  • Muss ein Fahrtenbuch geführt werden?
  • Wer zahlt die Tankrechnung bei Privatfahrten, das Unternehmen oder der Fahrer?
  • Wer ist für die regelmäßige Wartung und Pflege, beispielsweise von Licht, Bremsen, etc., zuständig?
  • Sind private Urlaubs- und Auslandsfahrten gesondert geregelt?

 

Firmenautoversicherung: Wer darf fahren?

Auch, wer den Dienstwagen fahren darf, wird vor der Übergabe des Fahrzeugs vertraglich festgelegt. Oftmals sind bei der Dienstwagenversicherung neben den Angestellten auch deren Ehegatten oder Lebenspartner als erlaubte Fahrer aufgeführt. Das Firmenauto an Dritte zu verleihen, die nicht als Zusatznutzer in der Versicherung aufgeführt sind, kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

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Suchen Sie für mehrere Firmenfahrzeuge eine günstige Kfz-Versicherung? Ganz gleich, ob Pkw, Lieferwagen oder Motorrad – mit unserem Zweitfahrzeug-Tarif fahren Sie besonders günstig. Firmen können sparen, indem sie sich für ihren Fuhrpark dieselbe Schadenfreiheitsklasse anrechnen lassen wie bei ihrem Erstfahrzeug. Ihr Vorteil: Firmen können diesen von uns für bis zu 10 Fahrzeuge erhalten!

Unfall mit dem Firmenwagen – welche Versicherung zahlt den Schaden?

Selbst routinierte und erfahrene Vielfahrer, die schon seit Jahren mit Dienstwagen unterwegs sind, können leicht in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Nicht zuletzt, da andere Verkehrsteilnehmer unberechenbar sind. Schnell ist ein Blechschaden die Folge oder schlimmstenfalls auch ein Personenschaden.

Und wer haftet, wenn es gekracht hat? Bei der Klärung dieser Frage kommt es unter anderem darauf an, wer den Unfall verursacht hat und ob es sich um eine Dienstfahrt oder eine private Fahrt handelt. Grundsätzlich tritt bei einem Unfall mit dem Dienstwagen die Kfz-Versicherung des Arbeitgebers für entstandene Schäden ein. Gut zu wissen: Im Schadenfall wird – egal, ob es sich um eine dienstliche oder private Fahrt handelt – der hinterlegte Schadenfreiheitsrabatt belastet. Möchte man sich vor einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse schützen, kann man dies durch einen Rabattschutz, den viele Versicherer anbieten.

Passierte der Unfall, während der Wagen privat genutzt wurde, ist es unter Umständen möglich, den Mitarbeiter die Selbstbeteiligung zahlen zu lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Haftung bei privater Nutzung vorher schriftlich auch genau geregelt wurde.

Da die Rechtsprechung hier nicht immer ganz eindeutig ist, sollten Arbeitgeber unbedingt auf Nummer sicher gehen. Deshalb wird empfohlen, auch die Haftung bei privater Nutzung schriftlich in der Nutzungsvereinbarung zu regeln. Am besten ist es, sich dazu juristischen Rat einzuholen, um mögliche Rechtsstreitigkeiten mit Angestellten von vorneherein zu vermeiden.

Hier noch ein Tipp:

Ein Schaden umfasst möglicherweise nicht nur Reparaturkosten. Je nach Schwere des Unfalls können auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld des Fahrers beziehungsweise Beifahrers oder anderer Unfallbeteiligter hinzukommen. Wenn es also um die Kfz-Versicherung Ihrer Firmenwagen geht, sollten Sie sich deshalb immer einen Expertenrat mit einholen. Ein erweiterter Versicherungsschutz wie zum Beispiel mit einer Fahrerunfallversicherung kann Ihnen noch mehr finanzielle Absicherung bieten.

Firmenwagen und Versicherung

Rund 11 Prozent des gesamten Pkw-Bestandes in Deutschland werden gewerblich genutzt

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Einfache bis grobe Fahrlässigkeit – was im Schadenfall zu beachten ist

Aufwendiger wird es, falls Mitarbeiter einen Unfall mit dem Firmenfahrzeug selbst verursachen sollten. Inwiefern diese im Einzelfall den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen, also ob komplett oder nur zu Teilen, hängt unter anderem vom Grad der Fahrlässigkeit ab.

Dieser spielt insbesondere beim Kaskoschutz für die Schadenregulierung eine wichtige Rolle. Sollte grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein, kann das ein Fall für einen Gutachter werden – denn in diesem Fall ist der Versicherer zur Leistungskürzung berechtigt, falls dies nicht anders in der Police geregelt ist. Doch mittlerweile ist der „Ausschluss der groben Fahrlässigkeit“ in den Policen vieler Kfz-Versicherungsverträge inkludiert – somit werden auch Kaskoschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, von der Kaskoversicherung vollumfänglich reguliert. Zu den wenigen Ausnahmen gehören beispielsweise Fahrten unter Alkoholeinfluss oder Drogen. Deshalb sollte bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass der gewählte Tarif den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ ausschließt.

Mit welchen Medikamenten darf man kein Auto fahren? Das beschreiben wir in unserem Artikel über Medikamente und Autofahren. Was es zum Thema Cannabis und Autofahren zu beachten gilt, können Sie ebenfalls in unserem Ratgeber lesen.

Um grobe Fahrlässigkeit handelt es sich allerdings bei Alkohol am Steuer. Fährt der Mitarbeiter den Firmenwagen beispielsweise im Rausch gegen einen Baum, kann das teuer für ihn werden.

In den meisten Fällen gilt allerdings eine Einschränkung der Haftung des Angestellten. Und zwar dann, wenn zwischen dem Schadenrisiko und dem Einkommen ein eklatantes Missverhältnis besteht. Wäre durch eine volle Zahlung die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Person bedroht, so haftet diese nur anteilig.

InformationBeispiele für grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr

Umgangssprachlich ist Fahrlässigkeit eine Unachtsamkeit oder auch leichtsinniges Verhalten. Juristen nennen es „Außerachtlassen der gebotenen Sorgfaltspflichten“. Zu fahrlässigem Fahrverhalten zählen zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Handy am Steuer nutzen, rote Ampel überfahren oder zu dichtes Auffahren, auch wenn es nicht zwangsläufig zum Unfall führt. Aufschluss gibt hier die Straßenverkehrsordnung und ggf. für Strafen auch der Bußgeldkatalog.

Günstige Autoversicherung von Verti

Ganz gleich, ob Sie eine Mini- oder Kleinflotte an Firmenwagen haben: Um sich gegen finanzielle Folgen abzusichern, ist eine optimale und zuverlässige Autoversicherung das A und O. Mit Verti, dem zweitgrößten Kfz-Direktversicherer Deutschlands, haben Sie nicht nur einen starken, sondern auch einen günstigen Versicherer an Ihrer Seite.

Die Verti Autoversicherung können Sie jederzeit bequem online abschließen. Ihren Beitrag können Sie mit unserem Online-Rechner ermitteln – und dabei Ihren Kfz-Schutz mit unseren Zusatzleistungen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Noch Fragen? Von unseren Experten erhalten Sie schnell und unkompliziert Antworten und Beratung – wahlweise über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch unter 030-890 003 003.

Mehr Informationen im WWWWeitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Anzahl der Firmenwagen in Deutschland im Jahr 2020

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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