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Autoversicherung Zusatzoption

Fahrerschutz
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Die individuelle Kfz-Unfallversicherung

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Kostenübernahme für den Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall

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Für Pkw, Lieferwagen und Wohnmobile buchbar

Die Fahrerschutz-Versicherung von Verti – damit jeder im Fahrzeug optimal abgesichert ist

Nach einem Unfall mit Personenschäden richten die Mitfahrer ihre Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers. Der Fahrer dagegen geht leer aus, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat. Wir lösen das Problem: Unsere Fahrerschutz-Versicherung erstattet bei einem selbstverschuldeten Unfall, z. B. den Verdienstausfall, die Folgekosten oder das Schmerzensgeld. Neben diesen Leistungen kümmern wir uns auch um die Versorgung von Kindern und mitgeführten Haustieren. So können Sie sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren.

Für wen ist der Fahrerschutz besonders sinnvoll?

Eine Fahrerschutz-Versicherung lohnt sich prinzipiell für jeden, zumal die Kosten für diese Zusatzleistung in der Regel relativ niedrig sind. Empfehlenswert ist sie aber vor allem für Personen, die keine sonstige Absicherung haben. Wer dagegen schon eine Unfallversicherung hat, sollte sich die jeweiligen Vertragsbedingungen im Detail anschauen und sich eingehend beraten lassen. Haben Sie weitere Fragen zum Fahrerschutz? Dann melden Sie sich bei uns, wir erstellen Ihnen ein Angebot und beraten Sie gern.

Wann kann der Fahrerschutz in Anspruch genommen werden?

Der Fahrerschutz tritt ein, wenn der berechtigte Fahrer durch einen Unfall Schaden nimmt, wenn dieser beim Lenken des Fahrzeuges entstanden ist. Verti bietet diese Deckung bei Pkw, Lieferwagen und Wohnmobilen an.

Welche Leistungen sind in der Fahrerschutz-Versicherung versichert:

  • Deckungssummen: 15 Mio. pro Versicherungsfall bei ununterbrochenem Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen Dauer innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall
  • Verdienstausfall: Ja
  • Haushaltshilfen: Ja
  • Schmerzensgeld: Ja
  • Behindertengerechter Umbau: Ja
  • Hinterbliebenenrente: Ja
  • Pflegekosten: bis maximal 5000,00 Euro monatlich
  • Sonstiges: Ist im Schadenfall ein Dritter dem berechtigten Fahrer gegenüber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zur Leistung verpflichtet (z. B. Unfallgegner, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber), gehen diese Ansprüche unseren Leistungsverpflichtungen vor, wenn und soweit sie für ihn in zumutbarer Weise durchsetzbar sind.

Sie wünschen weitere Extras?
Entdecken Sie unsere individuellen Zusatzoptionen.

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Noch Fragen?

Persönlich für Sie da.

... ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital. Im direkten Kontakt mit unseren Experten können Sie schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche klären.

Unser Kundenservice steht Ihnen persönlich für eine Beratung zur Verfügung:

Mo-Fr: 8-19 Uhr

Kontaktmöglichkeiten

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Wer ist mit dem Fahrerschutz versichert?

Neben den Leistungen für den Versicherungsnehmer, kümmern wir uns auch um die Versorgung von Kindern und mitgeführten Haustieren. So können Sie sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren.

Leistungen für mitgeführte Haustiere

  • die durch einen Unfall mit dem mitversicherten Fahrzeug verletzt wurden
  • bei freier Tierarztwahl zahlen wir bis 1000 Euro Behandlungskosten für Folgen des Unfalles
  • als versicherte Haustiere gelten Hunde, Katzen und sonstige gezähmte Kleintiere, nicht aber bspw. Pferde
  • bei Verletzung des Tierhalters wird die Unterbringung in einer Tierpension für maximal 14 Tage in Höhe von 25 Euro pro Tag übernommen.

Leistungen für geschädigte minderjährige Kinder

  • Kosten für Unterbringung im Familienzimmer des Krankenhauses in Höhe von bis zu 100 Euro pro Tag für maximal 14 Tage
  • Nachhilfeunterricht: Kostenzuschuss von maximal 500 Euro je Kind während der vollstationären Behandlung eines schulpflichtigen Kindes
  • Für jede versicherte Person in vollstationärer Behandlung als Folge des Unfalles wird ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 Euro gezahlt, längstens für einen Zeitraum von 14 Tagen.

Wie viel kostet der Fahrerschutz?

Die Fahrerschutz-Versicherung gibt es bei uns bereits ab 24,80 Euro pro Jahr. Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bei uns. Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Hat der Fahrerschutz Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt?

Nein, der Fahrerschutz ist eine Zusatzoption, die grundsätzlich nicht an den Schadenfreiheitsrabatt gekoppelt ist.

Kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenschäden auf?

Ja, aber nur für Personenschäden der Insassen des eigenen Fahrzeugs und natürlich bei Personenschäden des Unfallgegners. Nicht jedoch für Personenschäden des Fahrers. Dieser kann sich aber durch den zusätzlichen Fahrerschutz optimal absichern.