Als Fahranfänger eine günstige Autoversicherung?

3 Min Auf was Fahranfänger achten sollten, um sich zu einem guten Preis zu versichern

05.01.2017
Leonie Kaufmann
3 Min

Endlich ist es geschafft: Sie haben Ihre Fahrprüfung bestanden und den nagelneuen Führerschein in der Tasche. Vorbei sind die Zeiten, in denen man als Beifahrer maximal den Radiosender einstellen durfte. Jetzt sitzt man selbst am Lenkrad und bestimmt Strecke und Geschwindigkeit. Je nachdem, ob Sie gerade erst das Abitur gemacht haben oder nun nach dreißig Jahren als Co-Pilot beschlossen haben, den Führerschein zu machen: in den meisten Fällen dauert es nicht lange, bis man sich ein eigenes Auto zulegt. Gekauft, geerbt, geleast oder monatlich abbezahlt – Sie brauchen jetzt eine Autoversicherung. Ohne die bekommen Sie keine Zulassung für Ihren fahrbaren Untersatz. Bei der ersten Recherche werden Sie schnell feststellen, dass Fahranfänger meist hohe Beiträge zahlen müssen. Das liegt daran, dass Führerscheinneulinge keine Fahr-Erfahrung haben und statistisch gesehen viel häufiger Unfälle verursachen. Entsprechend werden Sie in die besonders niedrige Schadenfreiheitsklassen SF-0 eingestuft, in der teilweise ein Versicherungsbeitrag von bis zu 240 Prozent fällig wird. Das kann schnell einen Jahresbeitrag von 1.000 Euro ausmachen. Der Weg in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse dauert dagegen mehrere Jahre, vorausgesetzt Sie fahren unfallfrei. Doch hohe Beitrage können in vielen Fällen vermieden und die Wartezeit auf eine akzeptable Schadenfreiheitsklasse verkürzt werden.

Wir stellen hier drei Möglichkeiten für Fahranfänger vor, wie sich die Beiträge von Beginn an durch eine günstigere Einstufung reduzieren lassen – von der Familienversicherung über die Zweitwagenregelung bis hin zur Übernahme von Rabatten. Worauf Sie bei Ihrer Autoversicherung außerdem achten sollten, ist die Wahl des Auto-Typs. Ein altes Auto ist für die ersten Jahre finanziell gesehen günstiger in der Unterhaltung als ein Sportwagen.

1. Gute Wahl für den Fahranfänger: über die Familienversicherung einsteigen

Fahranfänger stehen oftmals vor der Entscheidung, eine eigene Autoversicherung abzuschließen und sich gleich selbst zu versichern. Eine unproblematische Lösung ist die Familienversicherung. Viele Versicherungen kommen Ihnen entgegen, wenn Sie Ihre erste eigene Kfz-Versicherung beim gleichen Unternehmen wie Ihre Familienmitglieder abschließen. Sie kommen damit von Anfang an in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und sind selbst der Versicherungsnehmer. Die neu hinzugewonnen Stufen durch unfallfreies Fahren werden Ihnen direkt angerechnet. Eine nachträgliche Übertragung wird dadurch überflüssig. Meist starten Sie in dieser Variante mit Schadenfreiheitsklasse 1/2. Das hängt in diesem Fall maßgeblich vom Fahrverhalten Ihrer Familienmitglieder und der Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge ab.

2. Über eine andere Autoversicherung mit der Zweitwagenregelung

Wer einen guten Draht zu seinen Eltern oder Großeltern hat oder einen Partner mit eigenem Auto hat, ist mit der Zweitwagenregelung klar im Vorteil. Denn an dieser Stelle können Sie die Hilfe von Familie und Freunden in Anspruch nehmen. Als junger Erwachsener haben Sie die Möglichkeit, das erste eigene Auto als Zweitwagen über die Kfz-Versicherung der Eltern zu versichern. Alternativ kommen auch Oma und Opa, Tante und Onkel oder Ihr Partner infrage – je nachdem, wer sich bereit erklärt, das Auto als Zweitwagen mitzuversichern. Dafür muss der Verwandte bzw. Partner sein Einverständnis geben und Sie als Fahrer in der Police vermerken lassen. Dies ist ein komfortabler und günstiger Weg, um eine schlechte Einstufung zu umgehen. Ein direkter Nachteil für die großzügigen Familienmitglieder entsteht nicht. Die Anmeldung eines Zweitwagens beeinflusst die Prämie des Erstwagens kaum. Für Sie als Fahranfänger bedeutet es jedoch eine mindestens dreistellige Ersparnis pro Jahr. Als Zweitwagen wird das eigene Auto mindestens in der Schadenfreiheitsklasse SF-1/2 eingeordnet. Oft stellen Versicherer sogar höhere Schadenfreiheitsklassen in Aussicht. Hin und wieder wird sogar die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens für den Zweitwagen veranschlagt, wenn dieser auch von den Erstwagen-Fahrern genutzt wird.

3. Schadenfreiheitsklassen auf den Fahranfänger übertragen lassen

Neben der Familienversicherung und der Zweitwagenregelung gibt es eine dritte Möglichkeit, eine bezahlbare Autoversicherung zu ergattern. Lassen Sie sich dazu Rabatte von anderen Personen übertragen. Wenn Sie Ihr Auto als Zweitwagen über ein Familienmitglied angemeldet haben, können Sie sich die gewonnenen Schadenfreiheitsklassen übertragen lassen. Dazu bedarf es der schriftlichen Einwilligung der Erstwagen-Fahrer. Ein anderer Weg ist der, sich von Familienmitgliedern, Verwandten oder dem Partner deren unfallfreien Jahre „schenken“ zu lassen. Oft ist es so, dass Personen, die in absehbarer Zeit keine Verwendung mehr für ihre Rabatte haben, diese Vergünstigungen übertragen. Auch möglich: die Mitnahme der SF-Klasse von einem Fahrzeug, das vor Jahren einmal versichert war. Das kann das alte Auto des Vaters sein. Nachteil: der Rabattgeber verliert durch den Übertrag an den neuen Versicherungsnehmer seine Vorteile und müsste bei einer erneuten Autoversicherung wieder mit SF-0 starten. Zudem kann der Fahranfänger nur die Jahre übernehmen, die er auch tatsächlich im Besitz eines Führerscheins ist.

Als Auto-Starter bezahlen Sie grundsätzlich für die gesetzlich vorgeschrieben Haftpflicht mehr als Autofahrer mit mehreren Jahren Fahrpraxis. Eine zusätzliche Kaskoversicherung ist noch teurer. Checken Sie also ab, ob eine Kaskoversicherung überhaupt notwendig ist. Autos, die schon mehrere Jahre auf dem Buckel haben, müssen nicht extra vor Extra-Schäden und Diebstahl geschützt werden. Das gilt auch für extrem preisgünstige Neuwagen. Wenn Sie sich dennoch für eine Kaskoversicherung entscheiden, haben Sie die Wahl zwischen Voll- und Teilkasko. Eine Vollkasko ist in den ersten vier bis fünf Jahren für Neuwagen zu empfehlen. Danach reicht in der Regel die Teilkasko aus.

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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