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Autounfall im Ausland – was man beachten muss

2 Min Wie Sie auf Ärger während der schönsten Zeit im Jahr verzichten können

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Leonie Kaufmann
16.02.2017
2 Min

Ärger während der schönsten Zeit im Jahr? Darauf kann man gut verzichten! Im Urlaub ist es doppelt lästig, wenn es kracht. Kaum hat man die Grenze hinter sich gelassen oder ist auf Sightseeing-Tour, und schon ist es passiert. Entweder man hat nicht aufgepasst oder ein anderer Autofahrer ist aufgefahren. In Deutschland wüsste man, was in diesem Fall zu tun ist. Aber was ist bei einem Unfall im Ausland zu tun?

Insbesondere bei einem Kfz-Crash ist es wichtig, dass alles schnell und reibungslos geklärt werden kann, um den restlichen Urlaub genießen zu können. Auch ein Unfall mit einem Mietwagen im Ausland ist nicht zu unterschätzen. Gute Vorbereitung zahlt sich aus. Deshalb möchten wir im Verti-Blog die wichtigsten Punkte zusammenfassen, die man unbedingt beachten sollte, wenn man in einen Autounfall im Ausland gerät. Generell kann man sich bereits im Vorfeld über die Verkehrsregeln, Geschwindigkeitslimits und sonstige Bestimmungen bei der Straßennutzung des jeweiligen Landes informieren.

Urlaub gut vorbereiten: Grüne Karte und europäischen Unfallbericht nicht vergessen

Wer mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt oder sich vor Ort einen Mietwagen leihen möchte, sollte sich vorbereiten. So muss in vielen Ländern die Grüne Versicherungskarte dabei sein, die man bei einem möglichen Unfall vorzulegen hat. Innerhalb der EU ist sie nicht zwingend notwendig. Trotzdem ist es ratsam, die Karte im Portmonee zu haben, weil auf ihr alle wichtigen Daten wie die Versicherungsnummer und die Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens vermerkt sind. Die Grüne Karte bekommt man von der Versicherung, bei der man eine Autoversicherung abgeschlossen hat. Wer auf Nummer sicher gehen will, der kann einen europäischen Unfallbericht – in der eigenen Muttersprache sowie der Sprache des Reiselandes – für den Fall der Fälle ins Handschuhfach legen. Diesen kann man sich ebenfalls von seiner Kfz-Versicherungsgesellschaft aushändigen lassen oder im Internet suchen und sich das Dokument ausdrucken. Die international einheitliche Vorlage erleichtert die Schadenaufnahme erheblich.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine Mallorca Police für die EU bzw. eine Traveller Police für das außereuropäische Ausland abzuschließen. Hintergrund: In vielen Ländern werden Schäden manchmal nur bis zu einer Höhe von 100.000 Euro reguliert. Mit einer Zusatz-Versicherung erhöht sich die deutsche Deckungssumme auf bis zu 100 Millionen Euro.

Wichtige Maßnahmen bei einem Unfall im Ausland

Sollte es trotz Vorbereitung und aufmerksamen Verhalten doch gekracht haben, trifft man die Vorsichtsmaßnahmen, die man auch aus Deutschland kennt. Es versteht sich von selbst, die Unfallstelle abzusichern, die Warnblinker einzuschalten, ein Warndreieck zu postieren und die leuchtende Warnweste überzuziehen. Wenn ein Sachschaden vorliegt, verständigt man sicherheitshalber die örtliche Polizei, da der Austausch von Kontaktdaten und die sprachliche Verständigung nicht immer reibungslos funktionieren. Falls Personen verletzt worden sind, wählt man die international anerkannte Notrufnummer 112 um die Rettungskräfte zu alarmieren. Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss bei einem Auslandsunfall immer die Polizei informieren, da diese Vorgabe oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Autovermieter festgelegt ist.

  • Bei einem kleinen Blechschaden muss die Polizei nicht zwingend gerufen werden. Wichtig ist es jedoch, den Schaden zu protokollieren und die Kontaktdaten des Unfallgegners zu notieren.
  • Es empfiehlt sich, immer Fotos von den beschädigten Autos zu machen (Kennzeichen, Sachschäden).
  • Im Idealfall lässt man sich das Protokoll von beiden Unfallbeteiligten unterschreiben.

Unfall im Ausland: Nicht in jedem Tarif der Autoversicherung sind alle Schäden abgedeckt

Wenn man den Schaden selbst verursacht hat, liegt es am Tarif der Autoversicherung, welche Schäden man ersetzt bekommt. Verpflichtend ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der aber ausschließlich Schäden an anderen Autos abgedeckt sind. Auf den Kosten für die Reparatur des eigenen Autos bleibt man bei dieser Police sitzen. Bei einer Vollkaskoversicherung dagegen ist das Auto komplett abgesichert.

Im nichteuropäischen Ausland ist die Übernahme der Schäden durch die eigene Autoversicherung nicht immer gegeben. Hier sollte man sich vor der Reise genau erkundigen und gegebenenfalls eine Zusatz-Versicherung abschließen. Diese übernimmt den entstandenen Schaden am Auto wie eine Haftpflichtversicherung in Deutschland und ist dann angeraten, wenn man für längere Zeit außerhalb der Europäischen Union mit dem Auto unterwegs ist.

Falls eine Teilschuld vorliegt oder die Schuld beim Gegner liegt, ist im europäischen Raum die Versicherungsgesellschaft des Gegners verpflichtet, den Kontakt zur eigenen Versicherung herzustellen.

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