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Was ist die Hinterbliebenenrente?

4 Min Die Deutsche Rentenversicherung ist außer für die gesetzliche Altersvorsorge noch für weitere Renten zuständig. So zahlt sie ebenfalls eine Hinterbliebenenrente.

16.09.2019
Stephan Hertz
4 Min

Die Deutsche Rentenversicherung ist außer für die gesetzliche Altersvorsorge noch für weitere Renten zuständig. Sie zahlt ebenfalls eine Hinterbliebenenrente.

Laut Definition soll diese dazu dienen, Hinterbliebene finanziell abzusichern. Diese zusätzliche Rente soll das wegfallende Einkommen des Verstorbenen etwas kompensieren. Die genaue Höhe der Hinterbliebenenrente wird jeweils individuell berechnet, denn sie ergibt sich aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen.

Was ist Hinterbliebenenrente genau, und für wen besteht die Möglichkeit, Hinterbliebenenrente zu beantragen?

Hinterbliebenenrente: Wer hat Anspruch darauf?

Die Grundvoraussetzung dafür, dass Sie überhaupt Hinterbliebenenrente erhalten können, ist, dass der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat beziehungsweise vorzeitig einen Rentenanspruch erlangt hat. (Zum Beispiel, weil er einen Arbeitsunfall hatte.) Zudem kommt es darauf an, in welchem Verhältnis Sie zum Verstorbenen standen (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, leibliche Kinder). Daraus ergibt sich, welche Art von Hinterbliebenenrente Sie erhalten können – denn es existieren verschiedene Arten.

Witwenrente

Verstirbt der Ehegatte oder die Lebenspartnerin, gerät das gesamte Leben durcheinander. Entsprechend groß sind die Veränderungen für den Hinterbliebenen – nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht. Denn ein kompletter Verdienst fällt plötzlich weg, während die Ausgaben nicht in gleichem Maße sinken. Die Witwenrente (bzw. Witwerrente) hilft dabei, die finanzielle Lücke zumindest teilweise zu schließen und Notlagen abzuwenden. Voraussetzung ist, dass Ihre Lebenspartnerschaft oder Ehe mindestens ein Jahr lang bestand. In Ausnahmefällen haben Sie sogar Anspruch auf Witwer- oder Witwenrente von Ihrem früheren Ehepartner, wenn Sie nach ihrem Tod wieder geheiratet haben und diese Ehe nun aufgelöst oder aufgehoben wird.

Bei der Witwenrente gibt es ein altes und ein neues Recht. Welche Regelungen für den Hinterbliebenen gelten, hängt unter anderem vom Hochzeitsdatum und den Geburtsdaten der Ehepartner ab:

  • Altes Recht: Hierunter fallen Sie, wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder er nach dem 31. Dezember 2001 verstarb, Sie aber vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und Sie oder Ihr Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurden.
  • Neues Recht: Die neuen Regeln gelten für Sie, wenn Sie nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben oder wenn Sie – bei einer früheren Heirat – beide nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.

Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente, aber fragen sich, wie hoch Ihre Witwenrente ausfällt? Dies hängt nicht nur davon ab, unter welches Recht Sie fallen, sondern auch davon, ob Sie die kleine oder große Witwenrente erhalten:

  • Große Witwenrente: Der hinterbliebene Partner hat die Altersgrenze erreicht oder erzieht noch ein minderjähriges Kind – dann erhält er eine Witwen- oder Witwerrente in Höhe von 60 bzw. 55 (neues Recht) Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen.
  • Kleine Witwenrente: Für alle, die unter der Altersgrenze liegen, besteht ein Anspruch auf ein Viertel der Rente des Verstorbenen – wobei die kleine Witwenrente nach neuem Recht auf 24 Monate befristet ist. Sobald das Mindestalter erreicht ist, wird aus der kleinen automatisch die große Witwenrente.

Die Höhe der Altersgrenze für die große Witwenrente ändert sich monatlich. Denn seit 2012 steigt die Altersgrenze von 45 Jahren stetig an, bis sie im Jahr 2029 bei 47 Jahren liegt – siehe auch Sozialgesetzbuch (SGB) § 46 Witwenrente und Witwerrente.

Waisenrente

Verstirbt ein Elternteil, sollen zurückbleibende minderjährige Kinderund Jugendliche ebenfalls Unterstützung erhalten. Bis zum 18. Geburtstag haben Waisen beim Tod eines Elternteils Anspruch auf Waisenrente. Die Halbwaisenrente hat einen Umfang von zehn Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Sollten beide Elternteile versterben, beträgt die Vollwaisenrente 20 Prozent des Rentenanspruchs der Verstorbenen. Die Zahlung kann über das 18. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden. Unter folgenden Voraussetzungen zahlt die Deutsche Rentenversicherung bis zum 27. Geburtstag die Waisenrente weiter: bei Absolvierung einer Ausbildung, des Bundesfreiwilligendienstes oder einem Freiwilligem Sozialen Jahr sowie bei einer Behinderung.

Erziehungsrente

Auch nach einer Scheidung können Sie Hinterbliebenenrente beziehen. Ein Anspruch besteht dann, wenn gemeinsame, minderjährige Kinder vorhanden sind. Verstirbt ein Ex-Ehepartner und erzieht der hinterbliebene Partner die Kinder, kann dieser eine Erziehungsrente beantragen. Die Rente erhält der Hinterbliebene bis zum 18. Geburtstag der Kinder oder sogar auf unbegrenzte Zeit, wenn das Kind eine Behinderung hat. Haben Sie neben der Erziehungsrente weitere Einkünfte oder erhalten Familienleistungen wie Kinderzuschlag, Kindergeld oder Elterngeld, rechnet die Deutsche Rentenversicherung diese oberhalb eines bestimmten Freibetrags auf Ihre Rente an.

 


 

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, Kinder bis maximal 27 Jahren sowie unter bestimmten Umständen auch geschiedene Partner.

 


Beantragung der Hinterbliebenenrente

Wenn Sie Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, sollten Sie den Antrag zeitnah stellen. Da der Antrag komplex ist, können Sie sich beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung Hilfe und Beratung über die Leistungen holen. Witwer und Witwen erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todeszeitpunkt des Partners (Sterbevierteljahr) dessen volle Rente ausgezahlt. Erst danach wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Sie sind dringend auf jeden Euro angewiesen, beispielsweise, weil es kaum Rücklagen für die Beerdigung gibt? Dann können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Versterben des Partners einen Vorschuss beantragen. Sie erhalten dann drei Monatsrenten auf einmal, und zwar so schnell wie möglich.

Die Auswirkungen des Rentensplittings

Ehepaare können unter bestimmten Umständen entscheiden, ob im Alter jeder nur die Rente ausgezahlt bekommt, die er sich selbst erarbeitet hat, oder ob sich beide Partner ihre Rentenansprüche teilen wollen. Beim Rentensplitting rechnet die Deutsche Rentenversicherung die Ansprüche beider Partner zusammen und zahlt jedem genau die Hälfte aus. Derjenige, der mehr verdient hat, gibt von seiner höheren Rente also etwas ab. Wichtig zu wissen: Sobald Sie sich als Paar für das Rentensplitting entschieden haben, können Sie diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Außerdem geben Sie mit der Entscheidung für das Rentensplitting Ihre Ansprüche auf eine Hinterbliebenenrente auf. Auch nach dem Tod des Partners erhält der Hinterbliebene seine Rente in derselben Höhe weiter, wie sie sich aus dem Rentensplitting ergeben hat.

Hinterbliebenenrente und finanzielle Absicherung beim Tod des Partners

Eine Hinterbliebenenrente bedeutet nach dem Tod des Partners oder eines Elternteils eine finanzielle Entlastung. Je nach Lebenssituation ist es jedoch durchaus ratsam, sich nicht nur auf die Hinterbliebenenrente als finanzielle Stütze im Todesfall zu verlassen. Stattdessen sollten Sie frühzeitig eine Antwort auf die Frage „Was ist neben der Hinterbliebenenrente als Absicherung möglich?“ finden.

Zu den weiteren Vorsorgemöglichkeiten zählt beispielsweise die Risikolebensversicherung. Sie stellt in vielen Fällen einen empfehlenswerten finanziellen Schutz dar:

  • Unverheiratete Paare haben beispielsweise keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Mit einer Risikolebensversicherung können sie sich jedoch absichern.
  • Bei einer gemeinsamen Immobilienfinanzierung ist eine RLV als finanzielle Sicherheit teilweise von manchen Banken vorgeschrieben. Eine Hinterbliebenenrente allein könnte derart hohe Kosten nicht decken.
  • Ein weiterer Vorteil der Risikolebensversicherung als Absicherung: Anders als die Hinterbliebenenrente ist sie nicht an ein Mindestalter gebunden.

Die Hinterbliebenenrente ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, gerade im höheren Alter. Doch wenn Sie für einen früheren Todesfall vorsorgen möchten, sollten Sie sich auch über Alternativen informieren.

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