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Wohnwagen versichern: Antworten auf die häufigsten Fragen

7 Min Wer mit dem Wohnwagen verreisen will, braucht eine gute Absicherung – Was es dabei alles zu beachten gilt, erfahren Sie hier

Wohnwagenurlaub
Wibke Bierwald
09.08.2022
7 Min

Es soll Menschen geben, die glauben, Campingurlaub sei altbacken und mit dem verstaubten Charme der 80er behaftet; dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Camping wird immer beliebter. Das belegt die steigende Anzahl an Personen in Deutschland, die einen Wohnwagen oder Caravan besitzen. Allein von 2017 bis 2021 stieg diese von 1,44 Millionen auf rund 1,96 Millionen an. Einen Grund dafür bot zuletzt die Corona-Pandemie, in der das Reisen im Wohnwagen als sicherer galt. Falls auch Sie die Leidenschaft für naturnahe und flexible Ferien gepackt hat und Sie sich einen Wohnwagen angeschafft haben, dann ist eines für Ihren sorgenfreien Campingurlaub ganz wichtig: eine Wohnwagenversicherung. In diesem Beitrag finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wohnwagen versichern: Was Camper zur Kfz-Versicherung wissen sollten

Wohnwagen sind antriebslose, mit einer Wohnungseinrichtung ausgestattete Anhänger für Kraftfahrzeuge. Das klingt recht sachlich, wenn man bedenkt, dass tausende deutsche Familien jedes Jahr ihre Ferien leidenschaftlich gern on tour mit dem mobilen Mini-Zuhause auf Rädern verbringen.
Erfahrene Camper wissen natürlich, was es in puncto Kfz-Versicherung für Wohnwagen zu beachten gibt. Frischgebackene Wohnwagenhalter hingegen sollten vor allem eines wissen, bevor es in den gemütlichen Campingurlaub geht: Wie alle Anhänger brauchen auch Wohnwagen seit 2002 eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, das heißt zusätzlich zur Haftpflicht des Zugfahrzeugs.

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Im Schadenfall trägt die Kfz-Haftpflicht der unfallverursachenden Person die entstandenen Kosten, die betroffene Dritte geltend machen. Wer einen Wohnwagen zulassen möchte, ist folglich zumindest zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet.

Zur Absicherung von Schäden am eigenen Wohnwagen dient eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Leistungen sind dabei grundsätzlich vergleichbar mit denen der Autoversicherung.

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Kaskoschutz in Kürze:

Eine Teilkasko leistet Ersatz für Schäden am eigenen Wohnwagen, die zum Beispiel durch Diebstahl, Brand, Unwetterschäden, Tierbiss oder Kollision mit Tieren entstehen. Eine Vollkasko enthält sämtliche Teilkaskoleistungen und leistet zudem auch bei Vandalismus sowie selbstverschuldeten Schäden.

Welche Schäden deckt die Wohnwagen-Haftpflichtversicherung ab?

Die Wohnwagen-Haftpflicht tritt ein, sofern ein vom Zugfahrzeug abgekoppelter Wohnwagen in einen Unfall verwickelt wird. In diesem Fall leistet die Versicherung Ersatz, wenn durch den Gebrauch des Wohnwagens andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen, fremde Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen.

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Ein typisches Beispiel für die Wohnwagen-Haftpflichtversicherung:

Sie haben Ihren Wohnwagenanhänger nach Ihrem Urlaub vor Ihrem Haus an der leicht abschüssigen Straße von der Anhängerkupplung am Pkw gelöst. Beim händischen Rangieren gerät der Anhänger ins Rollen und beschädigt dabei das parkende Fahrzeug und den Zaun Ihres Nachbarn. Ihre Anhänger-Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten für diese verursachten Schäden – nicht jedoch für die an Ihrem eigenen Wohnwagen.

Teilkasko oder Vollkasko – Was ist für den Wohnwagen sinnvoll?

Allein schon aufgrund ihrer Größe bieten Wohnwagen viel Fläche für etwaige Schäden. Da können Reparaturkosten je nach Schadenfall rasch vier- bis fünfstellig werden. Zieht im Sommerurlaub zum Beispiel ein Unwetter auf und entsteht dabei ein Hagelschaden an Lack und Glas, können die Kosten die Urlaubskasse empfindlich schmälern.

Leider nehmen auch Langfinger und Diebe Wohnwagen gern ins Visier. Wer diese Kosten im Schadenfall nicht aus der eigenen Tasche bezahlen will oder kann, für den lohnt sich eine Teilkaskoversicherung für den Wohnwagen allemal.

Günstige Autoversicherung gesucht?

Für Halter, die einen brandneuen oder kostspielig restaurierten Wohnwagen versichern möchten, kann die etwas teurere Wohnwagen-Vollkasko sinnvoll sein. Diese enthält sämtliche Leistungen der Teilkasko und leistet zudem auch, wenn Schäden durch den Halter selbst verschuldet wurden oder durch Vandalismus entstanden sind.

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Gut zu wissen:

Einige Versicherungsunternehmen versichern nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert für Wohnwagenanhänger.
Die Teil- und Vollkaskoversicherungen für Wohnwagen von Verti bieten Ihnen eine Neuwert- bzw. Kaufpreisentschädigung in der Klassik-Absicherung bis zu 18 Monate und in der Premium-Absicherung bis zu 24 Monate nach Neukauf. Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen unserer Wohnwagen- und Anhängerversicherung.

Ist der Inhalt meines Wohnwagens ebenfalls mitversichert?

Nein. Schäden am Inventar im Wohnwagen sind meist nicht über die Kaskoversicherungen abgedeckt, da diese nur fest verbaute Teile des Wohnwagens einschließen. Zwar leistet die Teilkasko Ersatz für Schäden, die bei einem gewaltsamen Einbruch hinterlassen wurden, den Wert von gestohlenem Reise- und Haushaltsinventar ersetzt diese jedoch nicht.

Auch die übliche Hausratversicherung ist im Schadenfall nicht zuständig, da ein Wohnwagen nicht als Wohnung oder Gebäude gilt. Wer sein Hab und Gut auf Reisen absichern will, sollte deshalb eine Inventar- oder Inhaltsversicherung für den Wohnwagen abschließen.

Die Inhaltsversicherung leistet Ersatz, sofern zum Beispiel durch Unfall, Einbruch, Diebstahl, Brand, Elementarereignisse wie Sturm oder Hagelschlag mobile Utensilien im oder am Wohnwagen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden.

Mit der Camping-Inhaltsversicherung von Verti ist beispielsweise folgendes Inventar versichert:

  • Kühlschrank, Haushaltsgeräte, Campingmöbel, Stromgeneratoren, Kleidung
  • Ausweisdokumente: Personalausweis, Reisepass, Führer- und Fahrzeugschein
  • Computer inklusive Zubehör: Notebook, Tablet, Scanner, Drucker
  • Foto- und Filmausrüstung inkl. Zubehör: Kamera, Stative, Akkus, Objektive
  • Sportausrüstung: Tauch-, Golf- und Skiausrüstung
  • Unterhaltungselektronik: Fernseher, DVD-, CD-, Blu-ray- oder MP3-Player

Kein Versicherungsschutz besteht hingegen zum Beispiel für:

  • Schlüssel
  • Bargeld inkl. Banknoten, Wertpapiere, Urkunden
  • Kunstwerke, Edelsteine und Edelmetalle in Form von Münzen, Barren, Schmuck
  • Mobiltelefone und Smartphones, mobile Navigationsgeräte
  • Lebens- und Genussmittel sowie Verbrauchsgüter jeder Art
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeder Art inkl. Zubehör wie Motorroller und Mopeds, Fahrräder, Drohnen, Schlauch- oder Ruderboote, Surfbretter
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Machen Sie es Dieben nicht zu leicht!

Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit könnte Sie teuer zu stehen kommen. Ganz gleich, ob Sie mit oder ohne Inventarversicherung in der Tasche zum Campingurlaub aufbrechen: Lassen Sie keine teuren Wertgegenstände und erst recht nicht leicht einsehbar im Wohnwagen oder im Pkw liegen. Sie wissen ja: Gelegenheit macht Diebe.

Dauercamping: Soll ich auch meinen Wohnwagen ohne Zulassung versichern?

Wer seinen Wohnwagen an einem festen Stellplatz abstellt und dafür abmeldet, sollte sich ebenso einen ausreichenden Versicherungsschutz zulegen. Warum? Ganz einfach: Auch, wenn der Anhänger nicht im Straßenverkehr bewegt wird und zum Beispiel dauerhaft auf einem Campingplatz steht, können schwerwiegende Schäden entstehen oder vom Fahrzeug selbst verursacht werden.

Egal, ob ein Unwetter oder ein Dieb zuschlägt, oder ob beim Kochen in der Campingküche ein Feuer ausbricht, außer Kontrolle gerät und bei benachbarten Campern Sachschäden verursacht: Wer hier keinen Versicherungsschutz hat, den kann ein Schaden teuer zu stehen kommen. Auch ein Wohnwagen ohne Zulassung sollte deshalb unbedingt versichert werden.

Jedoch gibt es bei der klassischen Versicherung für Wohnwagen ohne Zulassung einen Haken: Es gibt kaum Versicherer, die abgemeldete Wohnwagen versichern. Und diejenigen, die für Wohnwagen ohne Zulassung eine Haftpflicht oder Teilkasko anbieten, berechnen meist sehr hohe Beiträge. Eine bezahlbare Vollkasko inklusive Inventarversicherung wird man sogar noch schwerer finden.

Die deutlich günstigere Alternative für einen Wohnwagen ohne Zulassung wäre hingegen eine spezielle Campingversicherung – diese eignet sich insbesondere für Dauercamper, die ihren Wohnwagen abgemeldet haben und als Standfahrzeug nutzen.

Die Campingversicherung deckt dabei zum Beispiel Schäden ab, die durch Brand, Diebstahl, unbefugten Gebrauch, oder infolge von Unwetter – wie Sturm, Hagel, Blitzeinschlag oder Überschwemmung – entstehen.

Dabei leistet eine Campingversicherung in der Regel zum Beispiel bei:

  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wohnwagens
  • Beschädigung des Inventars im Wohnwagen inklusive Elektrogeräte
  • Schäden an zum Wohnwagen gehörendem Zubehör wie Vorzelt oder Markise
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Gut zu wissen:

Noch einfacher wäre natürlich, den abgestellten Wohnwagen gar nicht erst abzumelden. Schließlich sind die Kosten für Kfz-Steuer und -Haftpflicht für Dauercamper enorm niedrig. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven, die Sie für die Suche nach einer bezahlbaren Versicherung für Ihren Wohnwagen ohne Zulassung aufbringen müssten.

Wohnwagen versichern: Grafik mit Überblick über wichtige Versicherungen für Wohnwagen samt Leistungen

Welche Versicherung zahlt bei einem Unfall mit dem Wohnwagen?

Ob im Haftpflichtschadenfall die Versicherung des Wohnwagens und/oder die des Zugfahrzeugs greift, hängt maßgeblich davon ab, ob der Wohnwagen zum Zeitpunkt des Unfalls am Pkw angekoppelt ist oder nicht. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Zugfahrzeug und Wohnwagenanhänger bei verschiedenen Versicherungsunternehmen versichert sind.

Variante 1: Unfall mit am Zugfahrzeug angekoppeltem Wohnwagen

Befinden sich Pkw und angekoppelter Wohnwagen zum Zeitpunkt des Schadens in Bewegung, gelten Wohnwagen und Zugmaschine als Haftungsverbund. Die jeweiligen Haftpflichtversicherungen für den Wohnwagen und den Pkw sind dann als Gesamtschuldner gegenüber dem Geschädigten verpflichtet.

Wer von den beiden Versicherungen aber letztlich den Schaden zu welcher Quote zu tragen hat, gestaltet sich je nach Schadenfall nicht immer eindeutig. Grundsätzlich gilt: Bei einem Unfall mit angekoppeltem Wohnwagenanhänger ist im Verhältnis der beteiligten Versicherer untereinander der Kfz-Versicherer des Zugfahrzeugs in der Regel allein leistungspflichtig.

Liegt die Unfallursache jedoch beim Anhänger oder hat sich dieser gefahrerhöhend ausgewirkt, muss auch die separate Anhängerversicherung anteilig zahlen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Wohnwagen sich bei schlechten Wetterbedingungen vom Zugfahrzeug ablöst, von der Spur abkommt und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt.

Variante 2: Unfall mit abgekoppeltem Wohnwagen

Ist der Wohnwagen vom Zugfahrzeug abgekoppelt, besteht kein Haftungsverbund und somit kein Versicherungsschutz mehr in der Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs. Verursacht der nicht mit dem Pkw verbundene Wohnwagen demnach einen Schaden, ist allein die Wohnwagen-Haftpflicht leistungspflichtig.

Wo erhalte ich die eVB-Nummer für meinen Wohnwagen?

Ganz gleich, ob Sie Ihr Motorrad, Auto, Wohnmobil oder Ihren Lieferwagen oder Wohnwagen versichern wollen: Bei Verti und vielen anderen Versicherern erhalten Sie die elektronische Versicherungsbestätigung, die Sie für die Kfz-Zulassungsbehörde benötigen, sofort nach Antragstellung.

Gut abgesichert auf Reisen

Bequem den Wohnwagen versichern – So geht’s

Haben Sie Ihren neuen oder gebrauchten Wohnwagen bereits erworben und können es kaum erwarten, bis Sie mit der Familie in den nächsten Urlaub aufbrechen? Bei der Wahl der passenden Wohnwagenversicherung brauchen Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

Wenn Ihnen Ihre Sicherheit zu wichtig ist, um sie einem Computer zu überlassen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Denn Verti ist nicht nur digital und günstig – Sie erhalten bei uns zudem auch persönliche Beratung von Mensch zu Mensch. Schließen Sie bei Verti Ihre Wohnwagenversicherung ganz bequem vom Sofa aus telefonisch ab.

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… ganz gleich, ob Sie uns lieber schreiben oder mit uns reden wollen: Unsere Servicemitarbeiter erreichen Sie telefonisch oder auch digital, um schnell und unkompliziert all Ihre Fragen, Anliegen und Wünsche zu klären. Unser Kundenservice ist montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr für Sie da.

Kontaktmöglichkeiten

Eine Versicherung, die sich lohnt.

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