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Rabattschutz und Rabattretter

2 Min Trotz Schäden und Unfall kein Verlust der Schadenfreiheitsklassen

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Leonie Kaufmann
14.02.2017
2 Min

Im Fall eines Crashs oder in ähnlichen Fällen – wie sie jeden Tag in Deutschland passieren – ist der Schaden oft höher als es auf den ersten Blick scheint. Doch zu dem ganzen Ärger und den Kosten für die Reparaturen – die im Normalfall die Autoversicherung übernimmt – muss man mit einer Herabstufung der Schadenfreiheitsklasse rechnen. Wird die SF-Klasse herunter gestuft, steigen die Versicherungsbeiträge. Für Autoversicherte ist es daher wichtig, möglichst lange unfallfrei zu fahren, um den Versicherungsbeitrag niedrig zu halten.

Damit ein einzelnes Missgeschick nicht den Großteil der bereits angesammelten unfallfreien Jahre und damit verbundenen Rabatte  zunichte macht, bieten die meisten Versicherungsunternehmen einen Rabattschutz oder Rabattretter an. Diese Optionen können dabei helfen, den Rabatt nach einem Unfall beizubehalten und weiter aufzubauen.

Rabattschutz: mindestens ein Schaden pro Jahr ist inklusive – ohne Rückstufung

Um nach einem Crash in der Einstufung der Kfz-Versicherung nicht abzurutschen, ist es daher ratsam, kleinere Beträge selbst zu zahlen. Bei einer Haftpflichtversicherung fürs Auto rechnet sich das bei einem Schaden bis zu 1.500 Euro, für Vollkasko-Autoversicherte für entstandene Schäden bis 1.300 Euro. Alternativ bietet es sich an, einen Rabattschutz in der Police der Autoversicherung aufzunehmen. Diese Option lässt sich zu Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen problemlos dazu buchen.

Mit einem Rabattschutz können Versicherte pro Jahr mindestens einen Schaden verursachen, ohne für diesen herab gestuft zu werden und damit den Rabatt zu verlieren. Der Versicherte wird von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadenfall gegeben. Einige Tarife sehen sogar mehr als einen gemeldeten Schaden pro Jahr vor. Für Sie bedeutet das konkret: Wenn Sie in einem Jahr einen Unfall melden, verlieren Sie zwar den Rabatt nicht, im kommenden Jahr steigen Sie aber auch nicht in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf. Das muss man zum Rabattschutz noch wissen:

  • Ein Rabattschutz wird zumeist ab vier unfallfreien Jahren (entspricht SF-Klasse 4) angeboten.
  • Der Fahrer des versicherten Wagens muss mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Der Rabattschutz wird als pauschaler Aufschlag auf den Versicherungspreis gezahlt.
  • Die Rabattschutz-Variante lohnt sich vor allem dann, wenn noch keine hohen Schadenfreiheitsrabatte angesammelt worden sind

Rabattretter: belohnt jahrelanges Fahren ohne Schäden und Unfälle

Vor allem in älteren Autoversicherungsverträgen ist ein sogenannter Rabattretter oft ohne zusätzliche Kosten enthalten. Diese Möglichkeit ist nicht mit einem Rabattschutz gleichzusetzen. Bei einer Rabattschutz-Klausel in der Police springt dieser Schutz automatisch ein, sobald Schadenfreiheitsklasse 25 erreicht ist. Nach einem Schadenfall kann man dann maximal noch in SF-Klasse 23 zurückgestuft werden. Dadurch bleibt der günstige Beitragssatz erhalten und man erreicht den alten Vertragsstand nach zwei weiterhin unfallfreien/schadenfreien Jahren erneut. Erst nach einem zweiten durch die Versicherung zu regulierenden Schaden würde die Rückstufung zu einer Rabattreduzierung führen.

  • In neuen Versicherungsverträgen gibt es keine Rabattretter-Option mehr.
  • Manche Versicherungen gewähren in ihren Tarifen nach 35 schadenfreien Jahren einen Rabattretter.
  • Bei einem Wechsel der Versicherung verliert man den Rabattretter.
  • Vor allem wenn der Rabattretter noch kostenlos im Vertrag enthalten ist, sollte man sich einen Wechsel sehr genau überlegen.
  • Der Rabattretter begünstigt vor allem langjährig unfallfreie Autofahrer.

Bei beiden Rabatt-Varianten – Rabattschutz und Rabattretter – sollten Sie sich genau über die jeweiligen Bedingungen der Versicherung und den passenden Tarif informieren. Die Konditionen schwanken stark und können sich deutlich voneinander unterscheiden.

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