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Kfz-Versicherung wechseln – so funktioniert’s

6 Min Sie wollen die Kfz-Versicherung wechseln? Was dabei zu beachten ist und wie Sie das Beste aus dem Versicherungswechsel für Ihr Kfz machen, erfahren Sie hier

Autoversicherung wechseln
Wibke Bierwald
10.04.2023
6 Min

Wer seine Versicherungen regelmäßig auf den Prüfstand stellt, kann bares Geld sparen. Das gilt auch für die Autoversicherung. Passt der aktuelle Tarif noch zu den Lebensumständen? Gibt es für den gewünschten Versicherungsschutz einen günstigeren Anbieter oder ist vielleicht umfangreicherer Kaskoschutz vonnöten? In vielen Fällen kann sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung durchaus lohnen. Doch Augen auf: Unter den vielen Anbietern gibt es oft enorme Unterschiede in Bezug auf Preis und Leistung. Lesen Sie hier, wann und wie Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln können und worauf Sie dabei achten sollten.

Kfz-Versicherung wechseln: Das Wichtigste zum Wechsel der Autoversicherung in Kürze

  • Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, sollte die Frist beachten. Für viele endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, damit gilt bei einem Monat Mindestkündigungsfrist der 30. November als Stichtag.
  • Bei der Tarifwahl lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich der Beiträge und Leistungen. Bestenfalls kann man mit einem neuen, günstigeren Anbieter Geld sparen und den Schutz optimieren.
  • Die Kündigung der alten Kfz-Versicherung sollte dann fristgerecht und schriftlich erfolgen, wenn der neue Vertrag wirksam ist. So ist der lückenlose Versicherungsschutz gewährleistet und man kann die Kfz-Versicherung wechseln, ohne das Fahrzeug abmelden zu müssen.

Wann kann man die Kfz-Versicherung wechseln?

Üblicherweise beträgt die Vertragslaufzeit einer Autoversicherung ein Jahr. Diese verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht innerhalb eines Monats vor dem Vertragsende gekündigt wird. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich mit einmonatiger Kündigungsfrist vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Sofern der Vertrag zum Jahresende ausläuft und ein Wechsel zum 1. Januar des Folgejahres gewünscht wird, sollte der 30. November im Kalender rot angestrichen werden: Spätestens an diesem Stichtag muss die Kündigung beim bisherigen Versicherer vorliegen. Am sichersten ist der Versand per Einschreiben. Am schnellsten geht es per E-Mail, vorausgesetzt, der Versicherer akzeptiert diese Kündigungsform.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Möchte man die Kfz-Versicherung wechseln, muss der Stichtag nicht der 30. November sein – bei unterjährigen Verträgen beginnt der Versicherungsschutz mit einjähriger Laufzeit nicht zum 1. Januar, sondern flexibel im Verlauf des Jahres. Sofern ein Versicherungsvertrag beispielsweise zum 1. September abgeschlossen wurde, endet dieser bei den meisten Anbietern am 31. August des Folgejahres. Beim Wechseln gilt die Frist von einem Monat auch hier, sodass die Kündigung dem Kfz-Versicherer in diesem Fall bis zum 30. Juli vorliegen müsste. Manche Anbieter lassen das Versicherungsjahr jedoch generell am 31.12. des Jahres enden – selbst, wenn das Versicherungsjahr unterjährig begonnen hat. Um sicherzugehen, welcher Kündigungszeitpunkt für die aktuelle Kfz-Versicherung der richtige ist, sollte man stets einen genauen Blick auf den Versicherungsschein werfen oder direkt beim Versicherer anfragen.

Lese-TippKündigungsfrist verpasst – was nun?

Wurde die Autoversicherung nicht pünktlich zum Stichtag gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Das ist aber kein Grund, den Kopf hängen zu lassen. In bestimmten Fällen besteht nämlich ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, um doch noch die Kfz-Versicherung zu wechseln – beispielsweise nach einem Unfall. Mehr dazu im Blogbeitrag „Stichtag verschlafen“.

Können Sie bei der Autoversicherung sparen?

In 4 Schritten die Autoversicherung wechseln – so geht’s

Im Herbst ist immer Hochsaison für Wechselwillige. Darauf eingestellt, locken viele Autoversicherer besonders zu dieser Zeit mit neuen Tarifen oder attraktiven Konditionen – eine gute Gelegenheit, mit einem günstigen Vertrag ein Schnäppchen zu machen. Wer die folgenden Schritte beherzigt, kann sich im besten Fall über beachtliche finanzielle Vorteile freuen:

1. Bestehende Kfz-Versicherung prüfen

Fristen, bisheriger Versicherungsschutz, Preise und gewünschte Leistungen sollten bei einem Tarifvergleich genau unter die Lupe genommen werden. Tipp: Prüfen Sie auch gleich, ob Sie fristgerecht kündigen und somit lückenlos wechseln können.

2. Versicherungstarife vergleichen

Von den Favoriten unter den Anbietern, können im nächsten Schritt unverbindliche Angebote eingeholt werden. Einige Versicherer bieten die Tarifberechnung direkt auf ihren Webseiten an – so auch Verti mit dem praktischen Schnellrechner. Entscheidend ist am Ende das beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

3. Neue Kfz-Versicherung abschließen

Im nächsten Schritt sollte dem künftigen Versicherer mitgeteilt werden, wann der Vertrag beginnen soll. Wenn alles glatt läuft, erhält man in der Regel schon binnen weniger Tage nach Abschluss des neuen Vertrages die Versicherungspolice und Versicherungsbestätigung.

4. Alte Kfz-Versicherung kündigen

Ist der Vertrag beim neuen Anbieter wirksam unter Dach und Fach, kann jetzt die alte Autoversicherung gekündigt werden. Wer zu voreilig kündigt, könnte den Versicherungsschutz riskieren, da Versicherer Anträge für die freiwillige Kaskoversicherung auch ablehnen dürfen.

InformationPraktisch: Diese Aufgaben übernimmt der neue Kfz-Versicherer

Den Versicherungswechsel müssen Sie nicht bei der Kfz-Zulassungsbehörde melden: Ihr neuer Kfz-Versicherer wird nach erfolgtem Abschluss die Kfz-Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel benachrichtigen. Auch um die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse kümmert sich Ihr neuer Anbieter, ebenso wird die neue eVB-Nummer vom neuen Versicherer an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt.

Wann lohnt sich ein Kfz-Versicherungswechsel?

Grundsätzlich kann es sich mit jedem auslaufenden Versicherungsjahr lohnen, Tarife anderer Anbieter zu vergleichen und zu wechseln. Außerdem gibt es noch weitere verschiedene Situationen, in denen es sich ebenso lohnen kann, die Möglichkeit zum Kündigen und Wechseln der Kfz-Versicherung zu nutzen – hier einige Beispiele:

  • Fahrzeugwechsel: Wer einen Neuwagen oder ein abgemeldetes Fahrzeug kauft, darf die Autoversicherung außerordentlich kündigen und wechseln. Steigt man um auf einen noch über den Vorbesitzer angemeldeten Gebrauchtwagen, kann entweder die bestehende Police übernommen oder zu einer günstigeren Kfz-Versicherung gewechselt werden.
  • Halterwechsel: Das Umschreiben eines angemeldeten Autos auf einen neuen Halter berechtigt zum Wechsel der Kfz-Versicherung. Der Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer darf wählen, ob der bisherige Vertrag übernommen oder außerordentlich gekündigt wird, um zu einem anderen, günstigeren Anbieter zu wechseln.
  • Fahrerkreisveränderung: Ändert sich die Anzahl der Fahrenden, die den Wagen nutzen, kann dies die Beitragshöhe beeinflussen. Zudem könnte ein erweiterter Kaskoschutz sinnvoll sein, wenn zum Beispiel das erwachsene Kind als Fahranfänger das Familienauto fahren soll. Ob Fahrer hinzukommen oder wegfallen, in beiden Fällen kann sich ein Tarifcheck sowie ein Wechsel der Autoversicherung lohnen.
  • Beitragserhöhung: Erhöht der Kfz-Versicherer den Beitrag, darf der Versicherungsnehmer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und wechseln, sofern der Leistungsumfang des Vertrags unverändert bleibt. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist nach Erhalt der Mitteilung.
  • Schadenfall: Auch nach einem Schadenfall ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Vertrag bei der Kfz-Versicherung zu beenden, um zu wechseln. Die Sonderkündigungsfrist von einem Monat gilt auch hier – beginnend nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Ihres Versicherers.
  • Wohnortwechsel: Durch einen Umzug könnte sich die Regionalklasse ändern. Je nach Zulassungsbezirk können die Beiträge dann sinken oder auch steigen. Außerordentlich kündigen darf man in dem Fall zwar nicht, ein Anbieterwechsel zum Vertragsende kann sich aber durchaus lohnen.
Visualisierung in einer Grafik, in welchen Situationen sich ein Versicherungswechsel lohnen kann

Die Grafik zeigt, wann sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnen kann

Checkliste: Kfz-Versicherung wechseln – was beachten?

Wer seine Autoversicherung wechseln will, sollte die in den Policen enthaltenen Leistungen genau und aufmerksam vergleichen, denn hier steckt der Teufel im Detail. Je nach Tarif kann man mit einem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer einige hundert Euro im Jahr sparen. Das ist zu Recht die größte Motivation. Wichtig ist dabei aber, nicht auf Versicherungsschutz zu verzichten.

Im Gegenteil: Der Schutz sowohl in der Teilkasko, als auch in der Vollkasko sollte mindestens gleich, wenn nicht sogar besser als vor dem Wechsel sein. Welche Konditionen des neuen Anbieters man sich vor der Kündigung des alten Vertrages genau ansehen sollte, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., kurz GDV, so zusammengefasst:

  • Selbstbeteiligung: Für die Kaskoversicherungen des Fahrzeugs kann man in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Hier gilt eine einfache Faustregel: Je höher die SB, desto günstiger wird der Beitrag.
  • Versicherungssumme: Bis zu welcher Höhe leistet die Versicherung im Schadenfall?
  • Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit: Leistet die Kfz-Versicherung auch, wenn der Unfall grob fahrlässig entstanden ist?
  • Wildunfälle: Sind mit der neuen Teilkasko standardmäßig nur Unfälle mit Haarwild, wie zum Beispiel Reh oder Wildschwein, oder Zusammenstöße mit allen Tieren versichert?
  • Marder: Sind in dem neuen Teilkaskotarif nur direkte Marderschäden oder auch Folgeschäden durch Marderbiss versichert?
  • Zusatzleistungen: Bietet die Kfz-Versicherung günstig zusätzliche Bausteine wie etwa einen Autoschutzbrief, inklusive Pannen- und Unfallhilfe oder Abschleppdienst, oder eine Fahrerschutzversicherung an?

InformationStellen Sie Ihre Police vor dem Wechsel auf den Prüfstand

Möglicherweise können Sie auf eine Leistung verzichten oder sollten eine andere hinzubuchen, um Ihren Schutz zu erweitern. Lesen Sie weiter, wenn Sie erfahren wollen, welche Faktoren die Höhe Ihrer Versicherungsprämie beeinflussen und somit beim Versicherungswechsel zu beachten sind.

Günstige Autoversicherung gesucht?

Kündigungsschreiben für den Versicherungswechsel

Autoversicherungen lassen sich per Post oder per E-Mail kündigen, wobei es bei der Gestaltung des Textes der Kündigung keine formell verbindlichen Vorgaben gibt. Für einen reibungslosen Ablauf sollte das Kündigungsschreiben jedoch folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Nummer des Versicherungsscheins
  • Kennzeichen
  • Datum, ab wann die Kündigung greifen soll
  • Bitte um eine Kündigungsbestätigung

InformationReden Sie Klartext im Betreff

Egal, ob Sie Ihre Kfz-Versicherung per E-Mail oder per Brief kündigen, in der Betreffzeile sollte deutlich werden, worum es geht. Verwenden Sie hier also beispielsweise Formulierungen wie „Ordentliche Kündigung zum xx. Monat Jahr“, „Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung“ oder „Sonderkündigung wegen Schadenfall“.

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Kündigungsvorlage

Die Autoversicherung wechseln kann eine großartige Möglichkeit sein, um Geld zu sparen. Auf der Suche nach einer günstigen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung? Für alle, die es gern digital mögen, dabei aber den persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch nicht missen wollen, ist Verti als Direktversicherer genau das richtige. Verti ist digital. Und digital spart Geld. Bei uns können Sie sich direkt versichern und eine günstige Verti Autoversicherung jederzeit bequem online abschließen. Ihren Beitrag können Sie mit unserem Online-Rechner ermitteln – und dabei Ihren Kfz-Schutz mit unseren Zusatzleistungen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

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