Seit 2014 gibt es in Deutschland die Warnwestenpflicht, das heißt, das Mitführen von Warnwesten ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Unfall oder im Falle einer Panne besteht zwar keine Pflicht, die Weste auch zu tragen. Aber es wird betroffenen Autofahrer aus Sicherheitsgründen empfohlen, es zu tun. So ausgerüstet sind Sie für andere Verkehrsteilnehmer schon von Weitem gut zu erkennen. Doch gibt es auch eine Tragepflicht? Wie viele Warnwesten müssen in einem Auto stets griffbereit sein? Und welche Vorschriften gibt es in den beliebten Urlaubsländern?
Wie viele Warnwesten im Auto bereithalten?
Warnwesten sollen schützen und können sogar Leben retten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber in Deutschland vor, dass in jedem Pkw, in jedem Lkw sowie in jedem Bus intakte, reflektierende Westen vorhanden sein sollen. Diese soll beim Tragen den Torso des Verwenders vollständig abdecken und bei allen Lichtverhältnissen gut sichtbar sein.
In privat genutzten Autos muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden – unabhängig von der Anzahl der Insassen. Generell wird jedoch empfohlen, für jeden Sitzplatz eine Weste dabei zu haben. Dann können alle Mitfahrenden im Ernstfall eine Weste überziehen.
Anders bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, in denen mehrere Personen mitfahren: Hier müssen mehrere Warnwesten bereit liegen.
Wie soll die Warnweste aussehen?
Hinweis: Nur Warnwesten, die laut §53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nach EN ISO 20471:2013 zertifiziert sind, entsprechen den Richtlinien der aktuellen Gesetzgebung. Diese besagt, dass die Westen aus fluoreszierendem Material bestehen und mit umlaufenden Reflektor-Streifen – vertikal oder horizontal – versehen sein müssen. Dabei ist es wichtig, dass die Streifen eine Breite von mindestens fünf Zentimetern aufweisen.
Es sind noch Warnwesten im Umlauf, die nach EN ISO 20471 konzipiert worden sind. Sofern ihre Farben verblassen, gelten sie nicht mehr als vorschriftsgemäß.
Die Farbe der Warnwesten kann dabei gelb, orange oder rot sein.
Die richtige Aufbewahrung von Warnwesten
Bewahren Sie Ihre Warnweste möglichst nicht im Kofferraum auf. Denn es ist gefährlich, auf dem Standstreifen stehend zum fließenden Verkehr hin auszusteigen und am Kofferraum die Weste überzuziehen. Aus Sicherheitsgründen wird deshalb angeraten, die Weste bereits vor dem Aussteigen anzulegen.
Damit Sie die Sicherheitsbekleidung griffbereit haben, sollte diese im Tür- oder im Handschuhfach untergebracht sein. Auch an der Rückseite der vorderen Sitze gibt es in der Regel Taschen, in denen sich die Westen gut verstauen lassen.
Die Warnwestenpflicht in Urlaubsländern
Während es in Deutschland keine Tragepflicht für Warnwesten gibt, kann es in anderen Ländern ganz anders aussehen. In Finnland existiert die Mitführ- und Tragepflicht für alle Insassen, und sogar Fußgänger müssen dort bei Dämmerung sowie in der Dunkelheit eine reflektierende Weste überziehen.
Sowohl Autofahrer als auch Biker müssen in Luxemburg eine Warnweste tragen, wenn sie verunfallen oder sich in einer Unfallsituation befinden. Nicht zuletzt besteht in Norwegen eine Mitführ- und Tragepflicht.
Die Vorschriften weiterer beliebter Urlaubsländer auf einen Blick:
- Frankreich: alle Insassen
- Österreich: nur der Fahrer
- Schweiz: keine Pflicht
- Spanien: nur der Fahrer
- Ungarn: nur der Fahrer
- Italien: alle Insassen
- Kroatien: alle Insassen
- Polen: nur der Fahrer
- Niederlande: keine Pflicht
- Dänemark: keine Pflicht
Warnwesten tragen – kein Muss, aber sinnvoll
Stellt der TÜV-Prüfer im Rahmen der Hauptuntersuchung fest, dass sich in Ihrem Fahrzeug keine Warnweste befindet, müssen Sie damit rechnen, dass dieser Umstand als Mangel gewertet wird. Es ist kein Verstoß, wenn Sie Ihre Warnweste in Pannen- oder Unfallsituationen nicht anlegen. Dennoch erhöht das Tragen einer Weste Ihre Sicherheit immens!
Wer in Deutschland keine Warnweste im Auto mit sich führt, dem droht eine Geldstrafe. Viel wichtiger ist hier aber der Sicherheitsaspekt. Riskieren Sie lieber nichts und legen Sie die Westen ins Auto – und ziehen Sie sie im Ernstfall auch an.