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Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare

3 Min In vielen Situationen eine sinnvolle Absicherung

16.05.2019
Stephan Hertz
3 Min

Viele Paare möchten nicht heiraten, aber trotzdem den Rest des Lebens miteinander verbringen. Wenn sie zusammen Kinder haben oder gemeinsame Anschaffungen auf Kredit tätigen, ist es auch für sie sinnvoll, sich finanziell abzusichern.

Darum ist eine Risikolebensversicherung für Unverheiratete besonders wichtig

Auch wenn niemand daran denken möchte – es kann immer passieren, dass der Partner stirbt. Anders als bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften erhält der überlebende Partner in diesem Fall keine Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet im schlimmsten Fall: Von einem Tag auf den anderen fehlt ein Einkommen. Das kann die Hinterbliebenen vor ernste finanzielle Probleme stellen.

In diesen Fällen ist eine Risikolebensversicherung besonders sinnvoll

Nicht für jedes unverheiratete Paar bedeutet der Tod eines Partners automatisch, dass der Hinterbliebene seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann. In den folgenden Fällen ist eine Risikolebensversicherung für Unverheiratete jedoch besonders sinnvoll:

  • wenn ein Partner finanziell vom anderen abhängig ist, weil er zum Beispiel kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat
  • wenn das Paar einen hohen Kredit abbezahlt, zum Beispiel für ein eigenes Haus oder eine Wohnung
  • wenn das Paar gemeinsame Kinder hat

In Familien ist eine Risikolebensversicherung nicht nur für den Partner wichtig, der den Großteil des Einkommens verdient. Bleibt der andere zu Hause oder arbeitet in Teilzeit, um sich um die Kinder zu kümmern, leistet er oder sie ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Familienleben. Stirbt dieser Partner, muss sich der zurückbleibende Partner allein um die Kinder kümmern. Dafür kann er oder sie entweder die Arbeitszeit verringern, was das Einkommen schmälert, oder jemanden für die Kinderbetreuung bezahlen, zum Beispiel eine Tagesmutter. In beiden Fällen kann eine Risikolebensversicherung das geringere Gehalt bzw. die zusätzlichen Betreuungskosten abfedern.

Welches Versicherungsmodell eignet sich für unverheiratete Paare?

Unverheiratete Paare sollten nicht unüberlegt eine Risikolebensversicherung abschließen, denn das könnte sie im Fall der Fälle teuer zu stehen kommen. Unverheiratete Paare haben, im Gegensatz zu Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern, bei der Erbschaftsteuer nur geringe Freibeträge. Bei Verheirateten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, bei Unverheirateten beträgt er gerade mal 20.000 Euro.

Der Trick: Schließen Sie die Versicherung so ab, dass sie nicht als Erbe gilt. Dann fällt für die Auszahlung der Risikolebensversicherung auch für Unverheiratete keine Erbschaftssteuer an. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten.

Verbundene Risikolebensversicherung

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung schließen die unverheirateten Partner einen gemeinsamen Vertrag ab. Sie sind beide versichert und auch beide bezugsberechtigt. Stirbt Partner A, erhält Partner B die Versicherungssumme. Stirbt Partner B, bekommt Partner A das Geld. Auch in diesem Fall zählt die Auszahlung nicht als Erbe und es fällt keine Erbschaftsteuer an.

Einen Nachteil hat die verbundene Risikolebensversicherung für Familien: Es gibt nur eine Versicherungssumme für beide Elternteile. Sterben beide Elternteile gleichzeitig oder kurz hintereinander, erhalten die Kinder die Versicherungssumme nur einmal.

Risikolebensversicherung über Kreuz

Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist normalerweise die beste Möglichkeit für unverheiratete Paare, um sich gegenseitig und die gemeinsamen Kinder abzusichern. Damit die Versicherungssumme nicht als Erbe gilt, versichert der eine Partner den jeweils anderen.

Ein Beispiel:

Matthias und Susanne sind beide 35 Jahre alt und seit sieben Jahren ein Paar. Sie haben zwei Kinder. Um ihre kleine Familie abzusichern, entscheiden sie sich für eine Überkreuzversicherung. Das bedeutet, dass Matthias einen Versicherungsvertrag abschließt – versicherte Person ist allerdings nicht er selbst, sondern Susanne. In diesem Vertrag ist er der Bezugsberechtigte. Er bezahlt die Versicherungsbeiträge und erhält die Versicherungssumme, wenn Susanne stirbt. Da er das Geld nicht von Susanne erbt, sondern es aus seinem eigenen Vertrag bekommt, fällt für ihn keine Erbschaftsteuer an. Susanne schließt umgekehrt eine Risikolebensversicherung mit Matthias als versicherter Person und sich selbst als Bezugsberechtigte ab.

Bei einer Versicherung über Kreuz gibt es, anders als bei der verbundenen Lebensversicherung, zwei Verträge. Das macht den Abschluss zwar ein bisschen aufwendiger, Sie sind aber auch flexibler. Sie können zum Beispiel verschiedene Versicherungssummen und Laufzeiten wählen. Außerdem erhalten Ihre Kinder die Versicherungssummen aus beiden Verträgen, wenn die Eltern gleichzeitig sterben.

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