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Risikolebensversicherung: Versicherungsnehmer und andere Vertragsdetails ändern

3 Min Eine Risikolebensversicherung ist nicht starr – Änderungen sind fast immer möglich

12.09.2019
Stephan Hertz
3 Min

Eine Risikolebensversicherung (RLV) schließen Sie für einen langen Zeitraum ab, meistens für 20 oder 30 Jahre. Vor der Vertragsunterzeichnung kommt fast zwangsläufig die Frage auf, wie flexibel eine Risikolebensversicherung ist und inwiefern nachträglich Änderungen möglich sind. Sie können beruhigt sein: Eine RLV lässt sich bei eventuellen unvorhersehbaren Ereignissen durchaus anpassen. Selbst essenzielle Bestandteile der Risikolebensversicherung wie den Versicherungsnehmer können Sie nachträglich ändern.

Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigen nachträglich ändern

Im Vertrag einer Risikolebensversicherung sind drei wichtige Personen genannt: der Versicherungsnehmer (der den Vertrag abschließt), der Bezugsberechtigte (der im Leistungsfall die Versicherungssumme erhält) und die versicherte Person (deren Leben versichert ist). Alle drei Rollen können nach der Vertragsunterzeichnung noch geändert werden – allerdings gestaltet sich dies mal mehr, mal weniger aufwendig:

  • Bezugsberechtigter: Er ist der Leistungsempfänger oder Begünstige, das heißt diese Person bekommt beim Tod des Versicherten die Versicherungssumme ausbezahlt. Bei jeder Risikolebensversicherung können Sie den Begünstigten jederzeit ändern – und zwar beliebig oft, bis zum Eintritt des Versicherungsfalls.
  • Versicherte Person: Die Änderung der versicherten Person ist deutlich schwieriger. Denn da der Tod dieser Person versichert ist, sind für den Vertragsabschluss zahlreiche Angaben notwendig, zum Beispiel zu Gesundheitszustand, Beruf, Hobbys, ausgeübten Sportarten und weiteren für die Versicherung relevanten Faktoren. Eine nachträgliche Änderung ist daher gleichbedeutend mit einem neuen Vertrag. Ein Wechsel kann für Sie jedoch relevant werden, beispielsweise nach einer Trennung. Aufgrund der in diesem Fall zahlreichen nötigen Änderungen ist der Wechsel des Versicherungsnehmers sinnvoller.
  • Versicherungsnehmer: Er ist der Vertragspartner der Versicherung, er hat den Vertrag abgeschlossen und in aller Regel zahlt er auch die Beiträge. Es ist möglich und in einigen Fällen sinnvoll, bei einer Risikolebensversicherung den Versicherungsnehmer zu ändern beziehungsweise den Vertrag auf jemand anderen zu übertragen. Die folgenden Beispiele verdeutlichen dies.
  • Zwei Beispiele: Bei der Risikolebensversicherung den Versicherungsnehmer ändern
    • Es sind vor allem zwei Fälle, in denen der Wechsel des Versicherungsnehmers sinnvoll sein kann. Sind Sie mit Ihrem Partner über Kreuz versichert und trennen Sie sich später, wollen Sie sich wahrscheinlich nicht mehr gegenseitig absichern. Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist dann problemlos möglich, sodass jeder Ex-Partner seinen eigenen Vertrag mit sich selbst als versicherter Person erhält.
    • Auch der umgekehrte Fall kann eintreten: Zwei Personen gehen eine Beziehung ein und beide besitzen bereits eine RLV, mit der sie ihr eigenes Leben absichern. Daraus können sie eine Überkreuzversicherung machen, indem sie jeweils den Partner als Versicherungsnehmer in den eigenen Vertrag eintragen. Auf diese Weise versichern sie sich gegenseitig. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn das Paar nicht verheiratet ist, denn bei einer Überkreuzversicherung fällt im Leistungsfall keine Erbschaftsteuer an.

Risikolebensversicherung: Weitere nachträgliche Änderungen

Es gibt einige Fälle, in denen nachträgliche Änderungen zwingend notwendig sind und Sie als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet sind, das Versicherungsunternehmen zu informieren. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn sich Ihr Name oder Ihre Anschrift ändert. Falls Sie eine Änderung der Vertragskonditionen wünschen, kommt es stets auf die gewünschte Änderung, den gewählten Tarif und den Zeitpunkt innerhalb der Versicherungslaufzeit an.

Persönliche Daten und Angaben zum Gesundheitszustand anpassen

Dass Sie das Versicherungsunternehmen stets auf dem aktuellen Stand halten, was Ihren Namen, Ihren Familienstand, die Kontoverbindung und Ihre Adresse anbelangt, ist selbstverständlich auch in Ihrem Interesse. So kommt es im Leistungsfall nicht zu Unklarheiten oder gar Schwierigkeiten mit der Auszahlung an Ihre Hinterbliebenen.

Über Ihren Gesundheitszustand brauchen Sie das Versicherungsunternehmen jedoch nicht ständig erneut zu informieren. Vor dem Abschluss des Vertrags müssen Sie im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Basierend auf Ihren Angaben berechnet die Versicherung Ihren Beitrag. Dieser ist konstant und wird keineswegs angepasst, wenn Sie nach einigen Jahren beispielsweise schwer erkranken. Einige Versicherer bestehen jedoch darauf, informiert zu werden, sobald Sie mit dem Rauchen beginnen – vor allem, wenn Sie einen Nichtrauchertarif abgeschlossen haben. Aufgrund des höheren Gesundheitsrisikos erfolgt in diesem Fall üblicherweise eine Neuberechnung des Beitrags. Verti verzichtet bei neuen Verträgen auf diese Nachmeldepflicht zum Rauchverhalten – es zählen nur Ihre Angaben, die Sie beim Vertragsabschluss gemacht haben.


Je nach gewähltem Tarif können Sie nachträglich die Versicherungssumme oder die Laufzeit ändern – Verti bietet hierfür eine Nachversicherungsgarantie an.


Laufzeit und Versicherungssumme ändern

Aus verschiedenen Gründen kann es angebracht sein, die Versicherungssumme oder die Laufzeit einer Risikolebensversicherung nachträglich zu ändern. Schließlich kann sich der finanzielle Bedarf im Laufe des Lebens erhöhen oder verringern, sei es durch ein unerwartetes Erbe, eine große Anschaffung oder die Geburt eines Kindes. Eine Reduzierung der Versicherungssumme ist kein Problem – schließlich verringert sich damit auch das finanzielle Risiko des Versicherungsunternehmens. Dieses verlangt daher in diesem Fall keine erneute Risikoprüfung.

Diese wird jedoch in der Regel dann notwendig, wenn der Versicherungsnehmer eine höhere Versicherungssumme wünscht oder die Laufzeit verlängern möchte. Je nach Tarif und Versicherungsanbieter gelten hierfür unterschiedliche Regelungen. Verti sichert Ihnen beispielsweise mit der Nachversicherungsgarantie die Möglichkeit einer nachträglichen Erhöhung der Versicherungssumme zu.

Risikolebensversicherung nachträglich ändern: Vieles ist möglich

Das Leben verläuft oft unvorhersehbar – das wissen auch Versicherungsunternehmen. Bei langfristigen Verträgen wie einer Risikolebensversicherung sind daher Änderungen auch nach Vertragsabschluss möglich. Sie brauchen keine Bedenken zu haben, dass Sie in einem Vertragskonstrukt gefangen sind, das irgendwann nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt. In vielen Fällen ist eine Anpassung der Vertragsdetails unkompliziert möglich. Und wenn Sie besonderen Wert auf Flexibilität legen, halten Sie nach Tarifen mit Nachversicherungsgarantie und ähnlichen Regelungen Ausschau.

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