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Privathaftpflicht: Mieter sind auch in Zweitwohnung versichert

2 Min Schäden an Fenstern, Türen und Wänden werden übernommen - Studenten sollten sich nicht auf Versicherungsschutz der Eltern verlassen.

17.01.2018
Julianna Adamska
2 Min

Eine Privathaftpflicht zu haben, kann nicht verkehrt sein. Denn immer dann, wenn man selbst einen Schaden verursacht, egal ob man aus Versehen den Pullover der Kollegin mit einem Kaffeefleck ruiniert oder unachtsam eine Blumenvase vom Tisch der Freunde gestoßen hat: in solchen Fällen springt die Versicherung ein und bezahlt für die Beseitigung des Schadens. Denn auch wenn die Kosten sich ins Beträchtliche steigern, bei Personenschäden, Klinikrechnungen und so weiter, reißt ein persönliches Missgeschick nicht gleich die komplette Finanzplanung um. Dabei sind die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung im Normalfall überschaubar. Deshalb wird jedem Erwachsenen angeraten, zumindest diese Versicherung unbedingt abzuschließen. Malheure, die einem in der eigenen, angemieteten Wohnung passieren, sind in den meisten Fällen auch mit abgedeckt.

Mietwohnung, Zweitwohnung und Privathaftpflicht

Vorausgesetzt wird jedoch immer, dass ein Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Nur dann übernimmt die Versicherung die Haftung für den Schaden. Das gilt für Personenschäden, aber auch Sach- und Vermögensschäden, die man zu verantworten hat. Da eine Privathaftpflicht zuerst immer überprüft, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind, wird sie auch als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Wenn nicht gleich klar sein sollte, wer für einen Schaden gerade stehen muss und es zu einem Rechtsstreit kommt, übernimmt eine private Haftpflicht sogar die Kosten für die anwaltliche Vertretung vor Gericht sowie Kosten für Prozess und Gutachter. Doch soweit kommt es meist gar nicht. Denn Mieter und Vermieter kalkulieren Schäden normalerweise ein und sichern sich entsprechend ab.
Als Mieter einer Wohnung beispielsweise, hat man per Mietvertrag das Nutzungsrecht an der Immobilie vom Vermieter übertragen bekommen. Damit verbunden ist die Pflicht, unter anderem die Räume sorgsam zu behandeln und Schäden zu vermeiden. Sollte doch einmal etwas zu Bruch gehen, muss man als Mieter dafür sorgen, dass der Schaden beseitigt wird. Weil man dabei theoretisch gesehen das Eigentum des Vermieters beschädigt hat, springt dafür dann die Privathaftpflichtversicherung ein. Ob dazu genutzte Garagen und Außenflächen ebenfalls im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht enthalten sind, sollte man am besten selbst mit einem Blick in den Vertrag prüfen. Manchmal wird der Versicherungsschutz nämlich über Ausschussklauseln auf Wohnräume beschränkt. Mietsachen, die abgedeckt sind, sind meist:

  • Fenster
  • Türen
  • Wände
  • Sanitäranlagen
  • Böden
  • Einbaumöbel

Eine Privathaftpflichtversicherung hängt grundsätzlich nicht mit dem Wohnsitz zusammen, sondern ist eine personenbezogene Versicherung, die ortsunabhängig funktioniert. Es ist demnach nicht entscheidend, wo man wohnt und ob man zwischen zwei Wohnungen pendelt. Denn egal wo und warum man einen Schaden verursacht hat, muss man dafür einstehen und ihn bezahlen. Man bekommt folglich überall die Leistungen, die man mit seiner Versicherung vereinbart hat.

Studenten mit Zweitwohnsitz brauchen eigene Privathaftpflicht

Wichtig zu wissen für Studenten und Azubis: Die Privathaftpflicht der Eltern greift nicht automatisch bei Schäden, die man im WG-Zimmer oder der ersten eigenen Wohnung am Studienort verursacht – auch, wenn man dort mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Wer hier sparen will und auf eine eigene Versicherung verzichtet, bleibt auf selbst verursachten Schäden sitzen. Nur wenn man bereits eine eigene Privathaftpflicht abgeschlossen hat, braucht man sich um nicht um eine weitere Haftpflichtversicherung für den Zweitwohnsitz zu kümmern. Die Hausratversicherung, die oft mit den Leistungen der Privathaftpflichtversicherung verwechselt wird, muss extra abgeschlossen werden.

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