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Neue Privathaftpflicht trotz Vorschäden?

2 Min Tipps rund um den Umgang mit Schadenfällen und mögliche Spar-Potenziale

12.10.2017
Julianna Adamska
2 Min

Geht was von anderen kaputt, so zahlt die Haftpflicht. Kein Thema. Ob das eine Vase für 33,40 Euro ist oder der teure Designer-Sessel. Doch wie ist das eigentlich, wenn man eine neue Privathaftpflicht trotz Vorschäden sucht oder zwangsläufig suchen muss, weil man gekündigt wurde? Wie genau schauen die Versicherer hin, was kann man tun oder wie sollte man sich am besten generell klug verhalten, wenn es um Schadenfälle geht. Diese Fragen geistern oft durch die Foren im World Wide Web – hier finden Sie Antworten darauf …

Das ist die Regel: Der Versicherer für Ihre neue Haftpflicht fragt recht zügig nach Vorschäden innerhalb der letzten 5 Jahre. Anhand Ihrer Meldung schätzt er Ihr Risiko ein, wenn er Sie als Kunden gewinnt. Denn Versicherer sind im Grunde gewinnorientierte Unternehmen. Und arbeiten nach dem Prinzip: ganz viele zahlende Versicherungsnehmer, die keine Schäden melden, bezahlen die wenigen Versicherten mit, deren Zahlungen wegen Schadenersatz aus berechtigten Ansprüchen befriedigt werden. Ein Konzept, das sowohl für eine Versicherung aufgeht als auch für den Einzelnen, der im Fall der Fälle gesichert dasteht. Geben Sie zu viele Schadenfälle an Ihre Privathaftpflicht weiter, kann es sein, dass Ihr Vertrag gekündigt wird – was in der Regel nicht in Ihrem Interesse ist. Denn dann müssen Sie auf die Suche gehen nach einem neuen Versicherer.

Zu viele Schadenfälle: Vorschäden der Privathaftpflicht einfach verschweigen?

Keine gute Idee. Denn damit riskieren Sie den Versicherungsschutz. Zum einen, weil sich Versicherer in der Regel über eine Liste austauschen, auf der gemeldete Vorschäden vermerkt sind. Und zum anderen, weil Versicherungen Ihnen deswegen, wenn ein größerer Versicherungsschaden ins Haus steht, mit Recht die Zahlung verweigern können. Der Versicherer wird im Schadenfall genau prüfen, wie es um seine Zahlungspflicht steht – je höher der Schaden, desto genauer wird er das tun. „Läuft“ Ihr Vertrag aufgrund unwahrer Angaben – auch wenn Sie regelmäßig Beiträge entrichtet haben –, werden Sie leer ausgehen. Und von einer Versicherung, die im Schadenfall dann nicht zahlt, haben Sie rein gar nichts.

Neue Privathaftpflicht trotz Vorschäden abschließen

Hat Ihre alte Privathaftpflichtversicherung Sie nach einem Schadenfall außerordentlich gekündigt, so ist es – ganz offen gesagt – schwierig, aber nicht unmöglich eine neue Versicherung zu suchen, die Sie aufnimmt. Darauf sollten Sie sich einstellen. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen, Ihre Vorschäden stets wahrheitsgemäß anzugeben.

Guter Rat: Rechnen Sie nicht alle Schadenfälle über Ihre Privathaftpflichtversicherung ab

Die zerschlagene Blumenvase für 33,50 Euro beim Besuch bei Familie Meier müssen Sie nicht verpflichtend Ihrer Privathaftpflicht melden – auch, wenn Sie denken: „Jetzt habe ich so lange in meine Versicherung eingezahlt, jetzt will ich auch mal etwas wiederhaben.“ Der Sinn Ihrer Privathaftpflicht liegt eigentlich in den „großen“ Schäden. Wer viele kleine Schäden meldet, läuft wie bereits gesagt Gefahr, unnötig den Versicherungsschutz zu verlieren, weil er schlichtweg für die Versichertengemeinschaft zu „teuer“ wird.
Deshalb unser Rat: Zahlen Sie geringfügige Schäden, die Sie sich leisten können, lieber aus eigener Tasche.

Kosten sparen bei der Privathaftpflicht – so gehen Sie mit Schadenfällen um

Ein weiterer Vorteil, kleine Schäden nicht über die Haftpflicht abzuwickeln: Wenn Sie z.B. aus Kostengründen zu einem anderen Versicherer wechseln wollen, so bieten Ihnen manche Haftpflichtversicherer sogar an, Sie günstiger zu versichern, wenn Sie zuvor keine Schäden gemeldet haben.
Auch „Selbstbeteiligung“ ist eine gute Möglichkeit, um Kosten zu sparen: Hier vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer, dass Sie Schäden bis zu einer bestimmten Grenze – z. B. 150,- Euro – regelmäßig nicht melden. Dafür sparen Sie bares Geld bei der Prämie.

Unverbindliches Angebot einholen und Geld sparen

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