Das größte Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde, heißt es. In rasend schnellem Galopp über Felder und Waldwege, Springturniere, Dressur oder einfach eins sein mit einem geliebten Tier – die Vorlieben im Reitsport sind ganz unterschiedlich. Damit die Freude daran ungetrübt bleibt, sollten Sie – egal ob Sie nur gelegentlich, regelmäßig oder im Rahmen einer Reitbeteiligung Pferdesport betreiben – sich bestmöglich absichern. Denn wussten Sie z. B., dass die Privathaftpflicht auch bei gelegentlichem Reiten nicht immer ausreicht? Oder dass in manchen Pferdehaftpflichtversicherungen das Fremdreiterrisiko nicht abgedeckt ist?
Was deckt eine übliche Privathaftpflichtversicherung in puncto Reiten ab?
In vielen Haftpflichtversicherungen ist das private Reiten fremder Pferde mitversichert. Hier kommt die Versicherung dann für einen Schaden auf, der nicht durch das Pferd, sondern durch einen Fehler des Reiters entstanden ist. Soweit so gut. Doch auch hier kommt es – wie bei vielen Dingen im Leben – auf die Details an. Deshalb tun Sie gut daran, Ihre Privathaftpflicht zu fragen, unter welchen Bedingungen sie für eventuelle Schäden aufkommt. Reiten Sie z. B. mit einer gebisslosen Zäumung, kann es passieren, dass Ihre Versicherung im Schadensfall die Zahlung ablehnt. Hier – wie in jedem anderen Schadensfall – gilt dann trotzdem: Haben Sie einen Schaden verursacht, müssen Sie auch dafür aufkommen. Und zwar mit Ihrem Privatvermögen.
Reicht die Privathaftpflicht auch bei einer Reitbeteiligung?
Haben Sie eine Reitbeteiligung, gelten Sie gesetzlich nicht als Fremdreiter oder Gastreiter, selbst wenn Sie nur gelegentlich reiten. Hier empfehlen wir Ihnen, sich über die üblicherweise bereits bestehende Tierhalter-Haftpflichtversicherung gegen Schäden im Reitsport mitzuversichern. In vielen Fällen kann eine Reitbeteiligung ohne Mehrkosten in den Vertrag aufgenommen – sofern nicht ohnehin schon automatisch mit eingeschlossen – und so abgesichert werden.
Wenn das Pferd Schaden anrichtet – haftet der Halter
Wer ein Pferd hält bzw. besitzt, verfügt normalerweise über eine Pferdehaftplicht. Denn die deckt Schäden, die durch das Pferd entstanden sind, ab – z. B. durch sein pferdetypisches Verhalten wie Scheuen, Flüchten oder Austreten in Angstsituationen.
Risiko „Reiten“ als Gelegenheitsreiter oder Fremdreiter
Auch Schäden, die beim Reiten von Gelegenheitsreitern oder Fremdreitern entstehen, sind mit einer Pferdehaftpflicht abgedeckt. Voraussetzung dafür ist aber: der Passus Fremdreiterrisiko ist in der Versicherung enthalten. Ob für den Pferdehalter oder den Fremdreiter gilt daher, noch einmal die Versicherungsbedingungen zu prüfen, ob alles Notwendige enthalten ist, wenn das Pferd, neben dem Halter, auch von Fremden geritten wird.