Dass man vor einer Hochzeit über alles Mögliche nachdenkt, nur nicht über Versicherungen, ist verständlich. Doch spätestens nach der Trauung und den Flitterwochen sollte man auch über den zukünftigen Versicherungsschutz nachdenken. Denn ist man zu zweit, dann benötigt man unter Umständen neue Versicherungen oder Zusatzversicherungen. Möglicherweise müssen bestehende Versicherungen auch angepasst werden. Diese Chance kann man nutzen, um den Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht zu optimieren.
Zwei Haftpflicht-Policen bedeuten nicht doppelten Schutz
<Üblicherweise haben beide Partner jeweils eigene Policen abgeschlossen, was jedoch nach der Eheschließung nicht unbedingt von Vorteil ist. Was die Kosten angeht, ist es zumeist besser, auf eine gemeinsame Versicherung zu setzen. Auf diese Weise lässt sich schon viel Geld sparen. Aber man verhindert auch eine mögliche Doppelversicherung, was im Schadensfall eine Menge Probleme machen kann. Für welche Haftpflichtversicherung man sich entscheidet, hängt davon ab, welche Anforderungen man an den Versicherungsschutz für sich und seine Familie stellt und welche Verträge man bereits abgeschlossen hatte. Generell gibt es zwei Möglichkeiten: Man kann eine bestehende Versicherung zur privaten Haftpflicht behalten und den überflüssigen Vertrag kündigen. Es ist aber auch denkbar, beide Versicherungen zu kündigen und gemeinsam in einen neuen Haftpflichttarif zu wechseln.
Nach Hochzeit Haftpflichtversicherung anpassen: vom Single-Tarif zur Familien-Police
Vertrag anpassen: Besitzt einer der Frischvermählten eine private Haftpflicht, so ist der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch in den Vertrag eingeschlossen. Es sei denn, es handelt sich um eine Versicherung speziell für Singles. Dann muss dieser Vertrag entsprechend angepasst werden. Den überflüssig gewordenen Vertrag kann man dann kündigen.
Vertrag kündigen: Mit der Hochzeit und den sich veränderten Lebensumständen hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Unabhängig von der Restlaufzeit kann normalerweise die jüngere Police aufgehoben werden. Als Versicherungsnehmer muss man dazu die Eheschließung nachweisen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird bei Kündigung der Doppelversicherung anteilig zurück erstattet.
Tarif ändern: Familientarife bieten eine gute Möglichkeit, beide Partner mit einer einzigen Haftpflichtversicherung abzusichern. Diese Tarife sind zumeist etwas teurer als ein Single-Tarif, liegen aber weit unter den Kosten für zwei Single-Policen. Darüber hinaus sichert eine Haftpflicht für die ganze Familie neben den Eheleuten auch die leiblichen Kinder und Stiefkinder, Adoptiv- sowie Pflegekinder ab. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist, keinem Beruf nachgeht und in einem gemeinsamen Haushalt lebt. In der Regel sind auch Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, in einer Familien-Police mitversichert.
Tipp: Um eine Familien-Haftpflichtversicherung abschließen zu können, muss man nicht verheiratet sein. Auch wenn man als Paar in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt, kann man sich und seine Liebsten mit diesem Tarif absichern.