Sie engagieren sich in Bürgerinitiativen, trainieren Kinder im Fußball, begleiten Familien im Alltag oder besuchen Patienten auf Krankenhausstationen. Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen ihre Freizeit für ehrenamtliche Tätigkeiten. Auf 31 Millionen Ehrenamtler kamen statistische Erhebungen des Bundesfamilienministeriums allein 2014. Tendenz steigend. Viele Bereiche des Alltags würden ohne Menschen, die ohne Lohn bereit sind zu helfen, nicht so gut funktionieren. Vor allem im Bereich Sport gäbe es zahlreiche Angebote überhaupt nicht. Ehrenamtlich Tätige sind dabei aber auch nicht vor Fehlern sicher. Ihnen passieren ebenso Missgeschicke, für die sie die Haftung tragen müssen. Aus der gut gemeinten Hilfe kann sich ohne einen passgenauen Versicherungsschutz schnell ein finanzielles Desaster entwickeln. Denn nur weil man als Privatperson über eine umfassende Haftpflichtversicherung verfügt, schließt diese nicht auch Schäden ein, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind.
Ehrenamtlich Tätige sind zumeist durch Vereine und Organisationen haftpflichtversichert
Als Ehrenamt wird eine freiwillige, unbezahlte, kontinuierliche und organisierte Aktivität oder Arbeit ausgeübt, die Andere zu Gute kommt. Im Gegensatz zur Unfallversicherung – die über die meisten Organisationen gegeben ist, die ehrenamtlich Tätige beschäftigen – ist der Privathaftpflicht-Schutz oft ungeklärt. In einigen Haftpflichtpolicen ist im Kleingedruckten des Vertrages das Ehrenamt sogar kategorisch ausgeschlossen. Damit fällt im Schadensfall nicht nur die Regulierung von Ersatzansprüchen aus. Vielmehr kann man sich auch nicht auf die passive Rechtsschutzfunktion einer Haftpflichtversicherung berufen. Wenn Vereine oder Organisationen ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder nicht versichert haben, stehen diese im Schadensfall allein da.
Leistungsstarke Tarife umfassen Haftpflichtversicherung im Ehrenamt
In der Praxis gestaltet sich die Situation weniger dramatisch. Als Versicherter kann man seine Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl in Anspruch nehmen. Viele Versicherungsunternehmen akzeptieren und versichern ehrenamtliche Tätigkeiten, wenn sie unentgeltlich ausgeübt werden und kein hoheitliches oder wirtschaftliches Amt, wie etwa das eines Gemeinderates oder Schöffen, umfassen. Insbesondere sehr umfassende und leistungsstarke Tarife decken auch die daraus entstehenden Risiken ab.
Ob und in welchem Umfang eine private Haftpflichtversicherung ehrenamtliches Engagement absichert, lässt sich letzten Endes nur durch einen genauen Blick in die Tarifbestimmungen der eigenen Police feststellen. Dort finden sich entsprechende Hinweise auf die Absicherung von Ehrenämtern. Darüber hinaus lohnt es sich, bei dem Verein oder der Organisation, für die ehrenamtliche Arbeit geleistet wird nachzufragen, ob und wie man versichert ist. Im Zweifelsfall kann ein Tarifwechsel Sicherheit geben.
Gut zu wissen: Kann für die Schadenersatzansprüche eine andere Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden, fällt die private Haftpflichtversicherung als regulierende Instanz in der Regel aus. Wurde ein Schaden grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz herbeigeführt, besteht in keinem Fall Versicherungsschutz.