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Privathaftpflicht: Ist ein Schaden am Ceranfeld versichert?

2 Min Für Mietsachen gelten gesonderte Regelungen - Zusatzversicherung bei Glasbruch übernimmt Kosten

01.09.2017
Julianna Adamska
2 Min

Ob man Mieter ist oder Eigentümer einer Immobilie: Immer da, wo Menschen wohnen, können Schäden entstehen. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus, um unabsichtlich Böden, Türen, Fliesen oder eine Wand zu beschädigen. Als Mieter ist man verpflichtet, für einen selbst verursachten Schaden aufzukommen. Eine Privathaftpflichtversicherung versichert das finanzielle Risiko und übernimmt in vielen Fällen den Ausgleich. Da es aber auch Ausnahmen und Besonderheiten bei Mietsachschäden gibt, deckt ein Basis-Tarif nicht automatisch alles ab. Insbesondere Ceran-Kochfelder, die oft täglich im Einsatz sind, bekommen einiges ab und werden den Versicherungen oft mit einem Schaden gemeldet. Im Verti-Blog erklären wir an zwei typischen Beispielen, wann der Versicherungsschutz der Privat Haftpflicht greift und wann nicht. Abgesehen davon sind die Klauseln und Zusätze der Versicherungspolice ausschlaggebend für die Kostenübernahme. Dazu reicht ein genauer Blick ins Kleingedruckte des Vertrages.
Mit einer Wohnung mietet man auch das festverbaute Inventar, solange es Bestandteil des Mietvertrages ist und nicht etwa vom Vormieter übernommen und/oder abgekauft wurde. Es handelt sich dabei um das Eigentum des Vermieters, welches ausschließlich für die Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen wird. Wenn dieses beschädigt wird, muss der Mieter für den Sachschaden aufkommen und zahlen. Weil es sich dabei um die Forderung eines Dritten handelt, springt dafür in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein. Festverbaute Mietsachen wie Türen, Fenster, Böden, Sanitäranlagen und Einbauschränke werden normalerweise von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Verschleiß und Verschleißteile zählen nicht dazu, ebenso wie gemietete Möbel und Glas.

Das Ceranfeld in der eigenen Küche geht kaputt – übernimmt die Privathaftpflicht die Kosten?

Sophie hat sich in ihrer Single-Wohnung auf eigene Kosten eine Küche einbauen lassen. Natürlich hat sie dabei nicht auf ein pflegeleichtes Ceranfeld verzichtet. Mit ihrer Freundin Charlotte kocht Sophie Marmelade ein. Dabei fällt ein volles, heißes Glas mit der Kante auf das Ceran-Kochfeld. An der Aufschlagstelle springt eine Ecke heraus, das Kochfeld hat ein mehrere Millimeter tiefes Loch. Sophie ärgert sich nicht lange, denn sie verlässt sich auf ihre Haftpflichtversicherung. Womöglich besteht Aussicht auf den Erhalt einer Entschädigungszahlung. Ist das in diesem Fall so?
¡Eine Schadensregulierung ist nur dann möglich, wenn auch ein Versicherungsfall vorliegt. Dies ist bei Sophie nicht der Fall, wenn sie das Marmeladenglas hat fallen lassen und ihr Kochfeld selbst beschädigt hat. Das so genannte Eigenverschulden oder auch Selbstverschulden ist nicht abgedeckt. Ist dagegen Charlotte das Missgeschick passiert, ist sie für den Schaden verantwortlich. Sophie kann einen Haftungsanspruch geltend machen. Hat Charlotte eine Privathaftpflichtversicherung, werden die Kosten je nach Tarif von ihrem Versicherer getragen.

Das Ceranfeld in der mitgemieteten Küche hat einen Schaden – zahlt die Privathaftpflichtversicherung?

Angenommen, die Einbauküche ist Bestandteil von Sophies Single-Wohnung und im Mietpreis inbegriffen. Wie verhält es sich dann, wenn ein Marmeladenglas das Ceranfeld demoliert? Anders als Gebäude und festverbaute Mietsachen werden alle anderen Mietsachen nur dann durch die Privathaftpflicht abgesichert, wenn man eine spezielle Haftpflichtversicherung zusätzlich abgeschlossen hat oder es eine Klausel im Vertrag gibt, die auch das Risiko von Glasbruch absichert.
Mit dem Krater im Ceranfeld der mitgemieteten Küche hat Sophie das Eigentum ihres Vermieters beschädigt. Für gemietete und geliehene Sachen gelten jedoch gesonderte Regelungen. Zudem verfügen viele Haftpflicht-Tarife über Ausschlussklauseln für Elektrogeräte. Sophie kann den Schaden also nur dann geltend machen, wenn sie eine zusätzliche Glasbruchversicherung abgeschlossen hat. Nur mit diesem Sonder-Schutz zahlt ihr Versicherer. Andernfalls bleibt sie auf den Kosten sitzen. Sophie braucht jedoch nicht sofort ein neues Kochfeld kaufen. Sie ist lediglich dazu verpflichtet, den Zeitwert des Ceranfeldes zu zahlen. Wenn das Ceranfeld schon ein paar Jahre alt ist, muss sie unter Umständen nur mit einem kleinen Betrag rechnen. Unabhängig davon gilt auch hier: Hat Charlotte das Glas fallen lassen, springt deren Privathaftpflichtversicherung ein, wenn das Ceranfeld von Sophies mitgemieteter Küche ausgewechselt werden muss.

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