Ist ein Mundschutz beim Autofahren erlaubt?

2 Min Darf der Mundschutz auch im Auto hinterm Steuer getragen werden? Was Autofahrer im Zuge der Schutzmaßnahme in Corona-Zeiten beachten sollten

22.04.2020
Wibke Bierwald
2 Min

Update vom 8. Februar 2021: In Berlin gilt Maskenpflicht ab sofort auch in Pkw

Mit dem Senatsbeschluss am 2. Februar 2021 ist Berlin das erste Bundesland, in dem Personen auch im Auto (nur Mitfahrende!) eine medizinische Maske tragen müssen. Von der Pflicht ausgenommen sind der Fahrer selbst sowie bei Fahrten im Privatauto auch die Mitglieder des eigenen Haushalts.
Mehr zu diesem Update lesen Sie in der vollständigen Pressemitteilung des Berliner Senats.

Die Hygieneregeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sind bekannt. So ist auch der Mund-Nasen-Schutz im Alltag für die meisten Menschen schon zur Normalität geworden. Wer seinen Mund-Nasen-Schutz auch beim Autofahren tragen will, sollte jedoch aufpassen. Schließlich gilt die Straßenverkehrsordnung auch während der Corona-Krise. Lesen Sie hier, ob und unter welchen Voraussetzungen das Tragen einer Schutzmaske im Auto erlaubt ist und worauf Sie dabei achten sollten.

Mundschutz im Auto: Auf die Erkennbarkeit des Fahrers kommt es an

Wer sich mit einem Mund- und Nasenschutz hinters Steuer setzen will, darf sein Gesicht nur soweit verdecken, dass er weiterhin erkennbar ist – nachzulesen in der Straßenverkehrsordnung § 23 Abs. 4. Die auch als Vermummungsverbot im Straßenverkehr bekannte Regelung bedeutet konkret: es dürfen wirklich nur Mund und Nase bedeckt werden bzw. es darf nur so viel verdeckt sein, dass die wesentlichen Gesichtszüge noch erkennbar sind. Autofahrer sollen nämlich im Falle eines Verstoßes, beispielsweise auf einem Blitzerfoto, stets eindeutig identifizierbar sein.

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Bei der Wahl des Mundschutzes kommt es also auf die Größe an. Die im Handel erhältlichen üblichen medizinischen Atemschutzmasken sollten der StVO-Regelung entsprechen. Indes sind selbstgenähte Mund- und Nasen-Masken, sogenannte „DIY-Masken“, die oft die gesamte untere Gesichtshälfte verdecken, unter Umständen zu groß. Also Augen auf beim Maskenkauf, denn sonst droht ein Bußgeld von 60 Euro.

Ein Mundschutz darf die Sicht des Autofahrers nicht beeinträchtigen

Neben der eigenen Erkennbarkeit sollten Autofahrer beim Tragen eines Mundschutzes unbedingt darauf achten, dass dieser die eigene Sicht nicht stört. So können bei Brillenträgern beispielsweise, je nach Art des Mundschutzes, beim Tragen die Brillengläser beschlagen. Ist das der Fall, muss die Maske zur Sicherheit sofort abgenommen werden, um ein mögliches Unfallrisiko zu vermeiden.

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Davon abgesehen dürfen hingegen sämtliche Beifahrer im Auto einen Mund- und Nasenschutz ihrer Wahl tragen – denn für die übrigen Insassen gilt diese Regelung der Straßenverkehrsordnung nicht. Eine Ausnahme von dieser StVO-Regelung gilt übrigens auch für Motorradfahrer, da diese im Straßenverkehr ohnehin immer einen Schutzhelm tragen müssen.

Autofahrer, die auf ihren Mundschutz im Fahrzeug nicht verzichten wollen, sollten somit nur eine gut befestigte, die Sicht nicht störende und lediglich Mund und Nase bedeckende Maske tragen – so fahren alle auch während der Corona-Pandemie auf Nummer sicher im Straßenverkehr.

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