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Sind Tiere über die Privathaftpflicht versichert?

2 Min Hunde benötigen eine eigene Versicherung

21.04.2017
Julianna Adamska
2 Min

Möchten Sie Wellensittich, Kaninchen oder Katze ein neues Zuhause geben, ist hierfür keine eigene Versicherung nötig. Anders sieht es jedoch bei Pferden und Hunden aus. Denn mit Pferden sind Sie als Reiter viel im Freien unterwegs und auch den Familienhund nehmen viele Hundehalter überallhin mit. Ob beim Spaziergang durch den Zoo oder beim Städtetrip am Wochenende: Der geliebte Hund gehört einfach dazu. Doch gerade wenn Sie auf öffentlichen Wegen unterwegs sind, kann es vorkommen, dass Ihr Vierbeiner einen Schaden anrichtet. Dieser kann sowohl andere Hunde betreffen als auch Personen oder Gegenstände. Als Halter sind Sie verpflichtet, alle Schäden zu regulieren, die Ihr Vierbeiner verursacht hat. Mit einer Hundehaftpflicht bekommen die Geschädigten einen schnellen Ausgleich – und Ihr Geldbeutel wird hierbei kaum belastet. Besonders praktisch ist es, wenn die Privathaftpflicht Hunde mitversichert oder entsprechend erweitert werden kann.

Jederzeit optimal geschützt mit der Hundehaftpflicht

Vor allem junge Hunde sind voller Lebensfreude und oft ungestüm. Toben mehrere Artgenossen gemeinsam durch den Park, kann schnell einmal ein Passant oder auch ein anderer Hundehalter zu Fall kommen. Gut, wenn Ihre Privathaftpflicht Ihren Hund mitversichert. Allerdings ist es keinesfalls automatisch so, dass Tiere auch mitversichert sind. In der Regel benötigen Sie nämlich eine separate Haftpflichtversicherung für Ihr Tier. Der Preis für die Police richtet sich nach der Deckungssumme und dem Leistungsumfang. Oft ist es möglich, den monatlichen Beitrag durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zu reduzieren. Bereits vor der Anschaffung Ihres Hundes sollten Sie übrigens prüfen, ob an Ihrem Wohnort eventuell sogar eine Versicherungspflicht besteht.

Haftpflichtversicherung für Hunde – Pflicht in vielen Bundesländern

In den Hundegesetzen der einzelnen Bundesländer sind Regelungen für die Hundehaltung aufgelistet. Um einen Hund halten zu dürfen, ist in einigen Ländern der Abschluss einer Hundehaftpflicht vom Gesetzgeber vorgesehen. In folgenden Ländern müssen Sie auf Verlangen einen gültigen Versicherungsschutz mit folgenden Mindestdeckungssummen nachweisen:

  • Berlin: Personen- und Sachschäden 1 Mio. Euro
  • Hamburg: Personen- und Sachschäden 1 Mio. Euro, Selbstbeteiligung max. 500 Euro
  • Sachsen-Anhalt: Sach- und Personenschäden 1 Mio. Euro, Vermögensschäden 50.000 Euro
  • Schleswig-Holstein: Personenschäden 500.000 Euro, Sachschäden 250.000 Euro
  • Niedersachsen: Personenschäden 500.000 Euro, Sachschäden 250.000 Euro
  • Thüringen: Personenschäden 500.000 Euro, Sachschäden 250.000 Euro

Versicherungspflicht für Listenhunde

In anderen Bundesländern gilt die gesetzliche Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunde wie etwa Pitbull- oder Staffordshire-Terrier. Die Grundlage für die Pflicht bilden die sogenannten Rasselisten der Bundesländer, auf denen als potenziell gefährlich eingestufte Hunderassen aufgeführt sind. Für Listenhunde ist eine Haftpflichtversicherung in folgenden Bundesländern notwendig:

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Lediglich Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verzichten gänzlich auf die Versicherungspflicht.

Worauf kommt es bei der Haftpflichtversicherung für Hunde an?

Eine gute Privathaftpflicht für Hunde versichert eine Vielzahl von möglichen Risiken. Achten Sie vor allem auf eine möglichst hohe Deckungssumme: Auch wenn gesetzlich nur eine geringere Summe vorgeschrieben ist, empfiehlt sich ein Minimum von drei Millionen Euro. Höhere Summen sind sogar noch besser und für einen geringen Aufpreis zu bekommen. Dafür sind Sie im Fall der Fälle dann sehr gut gegen hohe Forderungen von Geschädigten geschützt. Zudem ist es sinnvoll, dass Ihr Liebling auch ohne Leine versichert ist. Passiert auf der Hundewiese im Freilauf ein Unfall, sind Sie damit auf der sicheren Seite. Eine gute Versicherung deckt zudem Schäden ab, die Ihr Hund verursacht, wenn eine andere Person mit ihm Gassi geht. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie häufiger in den Urlaub fahren und den Hund in der Obhut von Freunden oder Verwandten lassen. Sie nehmen Ihren Hund lieber mit? Dann ist es praktisch, wenn die Versicherung Mietsachschäden übernimmt und weltweit gültig ist. Vor allem für Besitzer einer unkastrierten Hündin oder eines Rüden ist zudem ein Schutz gegen unerwünschte Deck-Akte gut. Kommt es aus Versehen zu einer Schwangerschaft, reguliert die Versicherung die Kosten für Vorsorge und Untersuchungen sowie für die Aufzucht der Welpen in den ersten Monaten.
Ein Hund bereichert Ihr Leben in vielen Bereichen. Mit dem passenden Versicherungsschutz sind Sie gegen alle Eventualitäten bestens gerüstet und können Ihren Alltag mit dem Vierbeiner in vollen Zügen genießen. Wir von Verti wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Hund!

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