Wenn Sie als Lehrer den zentralen Dienstschlüssel verlieren, als Angestellter auf dem Bauamt eine Baugenehmigung erteilen, die später zurückgenommen werden muss, und der Bauträger bereits erhebliche Kosten hatte oder wenn Schüler verunfallen sehen Sie sich schnell mit dem Risiko der Schadenersatzpflicht konfrontiert. Denn der Begriff der groben Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht konkret definiert. Abgesehen von der Privathaftpflicht für das private Leben schützt dann die sogenannte Diensthaftpflicht – die Beamten, Beamtenanwärtern sowie Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes analog zur Privathaftpflicht dringend anzuraten ist.
Denn im § 839 BGB steht: „Für Schäden aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung haften nicht nur Beamte, sondern auch Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst“. Als Beamte, Beamtenanwärter oder Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigen Sie also speziellen Schutz für die Ausübung Ihres verantwortungsvollen Berufes. Denn der Dienstherr kann Sie in Regress nehmen, wenn Sie den Schaden mindestens grob fahrlässig herbeigeführt haben. Diese Definition lässt allerdings im konkreten Fall viel interpretatorischen Spielraum und führt de facto zur Rechtsunsicherheit. Denn in der Regel können Sie nicht wirklich abschätzen, ob Sie für einen Fehler im Dienst finanziell haftbar gemacht werden können.
Diensthaftpflicht statt Privathaftpflicht für Beamte & Co.
Um für den Dienst mehr Sicherheit zu schaffen, bieten Versicherungen die sogenannte Diensthaftpflicht an – eine eigene Entwicklung für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, analog zur Privathaftpflichtversicherung, jedoch für die Berufsrisiken gedacht.
Diensthaftpflicht – für wen?
Neben Beamten und Beamtenanwärtern können auch Soldaten, Justizbeamte oder Angestellte von Behörden eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen. Ausgenommen von dieser speziellen Haftpflicht sind Sie allerdings als Arzt, Hebamme und Rettungssanitäter. Hier müssen Sie sich um einen separaten Schutz kümmern, der die Tätigkeiten Ihres Berufs umfassend absichert.
Diensthaftpflicht: welche Risiken werden abgedeckt?
Abgedeckt werden über diese Diensthaftpflicht diejenigen Risiken, die aus Schadenersatzansprüchen der Geschädigten einerseits und Regressansprüchen des Dienstherrn andererseits an den Beamten oder Angestellten herangetragen werden. Also wenn z. B. ein Schüler oder seine Eltern Schadenersatzansprüche gegen Sie als Lehrer stellen oder wenn Sie als Mitarbeiter der Stadt eine Baugenehmigung unrechtmäßig verweigert haben und Ihr Dienstherr Regressansprüche geltend macht.
Die Vorteile einer Diensthaftpflicht-Versicherung
Die Diensthaftpflicht ist mehr als sinnvoll – und dringend angeraten – das zeigen die folgenden Beispiel-Fälle:
- als Lehrer: Ein Schüler verletzt sich im Chemieunterricht, weil Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
- als Polizist: Ein unbeteiligter Passant wird durch den Einsatz Ihrer Dienstwaffe verletzt.
- als Finanzbeamter: Sie haben bei der Prüfung einer Steuererklärung Fehler gemacht – und der steuerpflichtige Bürger erleidet dadurch finanzielle Einbußen.
- bei sonstigen Verluste und Schäden: z. B. wenn Sie Zentral-Schlüssel verlieren, Ausrüstung oder Dienstkleidung unbrauchbar machen oder Schäden mit dem Dienst-Kfz passieren.
Privathaftpflicht oder Diensthaftpflicht? Am besten beides
Irgendwann machen auch Sie mal Feierabend – und dann sind Sie wie jedermann Privatperson. Stellen Dritte berechtigte oder auch unberechtigte Schadenersatzansprüche, schützt dort keine Diensthaftpflicht. Deshalb ist für Sie weiterer Schutz angeraten – durch eine Privathaftpflicht.
Die Privathaftpflicht ist keine gesetzliche Pflicht, zählt aber zu Recht zu den wichtigsten Versicherungen des Privatlebens. Denn sie deckt die Risiken ab, die für Personen durch den § 823 des BGB über die Schadenersatzpflicht formuliert sind. Müssen Sie im Privatleben also einem Dritten Schadenersatz nach § 823 des BGB leisten, greift die Privathaftpflicht.
Extra-Tipp: Viele Versicherer bieten für Beamte oder Beamtenanwärter Haftpflicht-Tarife als Beamtentarif an, die besonders günstig sind.
Private Haftpflicht und Diensthaftpflicht: ein starkes Sicherheitspaket speziell für Beamte
Einige Versicherer bieten für Beamte einen speziell kombinierten Schutz an, der die Privathaftpflicht mit einer Diensthaftpflicht kombiniert. Dabei werden nicht nur die im Dienst aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit entstandenen Ansprüche bezüglich Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sondern auch die rein im Privatleben entstandenen Schadenersatzansprüche befriedigt. Eventuell zu einem günstigen Beamtentarif. Fragen Sie Ihre Versicherung danach!