Geschenke zurückgeben – diese Regeln gelten

2 Min Der große Umtausch nach Weihnachten

04.01.2019
Stephan Hertz
2 Min

Oma hat mal wieder nicht den richtigen Geschmack getroffen? Der Ehemann hat auch in Zeiten der Genderdebatte zur Küchenmaschine gegriffen, und er hat nun noch eine Krawatte im Schrank? Natürlich sind das Klischees. Fakt ist jedoch, dass zu Weihnachten zahllose Dinge verschenkt werden, die den Beschenkten kein Freudejauchzen entlocken. Manchmal ist es auch einfach die falsche Größe, die falsche Farbe, das falsche Modell. Im besten Fall können Sie die Ware umtauschen. Wie aber funktioniert die Retoure genau? Und welche Regeln gelten, wenn Sie Geschenke zurückgeben oder umtauschen möchten?

Weihnachtsgeschenke im Geschäft zurückgeben

Mittlerweile stammen immer mehr Geschenke aus dem Onlinehandel – und dort gelten andere Rückgabebedingungen. Im stationären Handel hingegen gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nicht. Strenggenommen muss kein Geschäft die gekaufte Ware zurücknehmen. Meist sind Läden jedoch ausgesprochen kulant und nehmen Ware innerhalb der in den AGB festgelegten Rückgabefrist zurück. Diese finden Sie in der Regel auch auf dem Kassenbon. Möchten Sie das Geschenk heimlich zurückgeben und haben den Kassenbon nicht, sieht es schlecht aus. Mit Glück finden Sie nette Verkäufer, die beide Augen zudrücken – darauf verlassen sollten Sie sich jedoch nicht.

Online-Handel: So funktioniert die Retoure

Auch im Online-Handeln ist die Praxis von Händler zu Händler verschieden. Generell gilt hier aber das 14-tägige Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie können jeden Artikel ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückgeben. Das gilt übrigens auch für Produkte, die Sie im europäischen Ausland erworben haben.

Wenn es darum geht, ein Weihnachtsgeschenk Retoure gehen zu lassen, haben viele Onlinehändler mittlerweile auch sehr kulante Sonderregelungen. Teilweise wird die Rückgabefrist auf 30 Tage oder pauschal bis Ende Januar ausgedehnt, so dass die Rückgabe für den Empfänger des Geschenks ohne Probleme möglich ist. Natürlich ist das nicht nur altruistisch gedacht: Wenn die Frist zu eng gesetzt ist, müssen Onlinehändler binnen weniger Tage die Rücknahme und den Umtausch hunderter oder tausender Geschenke abwickeln. Mit einer verlängerten Frist wird auch die Bearbeitung der Retouren für den Händler entzerrt.

Der Umtausch nach Weihnachten funktioniert online teilweise – auch hier ist es abhängig vom jeweiligen Händler – auch ohne das Wissen des Schenkenden. Bei vielen Händlern genügt die Bestellnummer, die Sie auf dem Lieferschein finden. Manche Unternehmen gehen so weit, Ihnen die Rückgabe sogar dann zu ermöglichen, wenn Sie die Bestellnummer nicht wissen. Sie können dann einfach den Namen des Käufers und Lieferadresse durchgeben. Einen Versuch ist es also in jedem Fall wert.

Nur Neuware wird zurückgenommen

Wo immer Sie Ihr Geschenk umtauschen oder retournieren wollen, gilt jedoch: Die Ware muss neu und unbenutzt sein – CDs und DVDs und Software müssen sogar original verschweißt sein. Es gibt aber noch weitere Ausnahmen: Das Widerrufsrecht ist z.B. ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder wenn die Ware nicht zur Rücksendung geeignet ist (z.B. Zahnbürsten, Unterwäsche) oder bei Produkten, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

Sie sehen also: Für die Rückgabe von Weihnachtsgeschenken gibt es die eine Regel nicht. Es hängt immer vom jeweiligen Geschäft ab. Als Käufer, der ein Produkt verschenken möchte, lesen Sie am besten vorher in den AGB nach. Dort können Sie sich informieren, wie die Modalitäten sind, falls der Beschenkte etwas zurückgeben möchte. Wenn Sie vor Ort im Geschäft einkaufen, fragen Sie einfach beim Kauf nach.Was Sie tun können, wenn Sie Ware beim Kauf beschädigen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Eine Versicherung die sich lohnt

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