Home > ratgeber > Rauchmelder – Ratgeber zur Anschaffung, Anbringung und Wartung

Rauchmelder – Ratgeber zur Anschaffung, Anbringung und Wartung

5 Min Nützliches Wissen zur Rauchmelderpflicht für Vermieter und Mieter: Alles Wichtige über Normvorgaben für Geräte und Anwendung sowie praktische Tipps.

08.07.2020
Wibke Bierwald
5 Min

Laut Angaben des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) war im Jahr 2019 nach Elektrizität (30 Prozent) menschliches Fehlverhalten (22 Prozent) die häufigste Brandursache in Haushalten. Um einen Schaden zu verhindern, zählt vor allem eins: Prävention. So trug die Rauchmelderpflicht in Deutschland dazu bei, dass die Zahl der Todesfälle durch Rauch, Feuer und Flammen von 787 im Jahr 1990 auf 306 in 2018 – und damit um weit mehr als die Hälfte – sank.

In Neu- und Umbauten sind Rauchmelder schon deutschlandweit Pflicht. Für Bestandsbauten gilt diese derzeit in 13 von 16 Bundesländern – in Berlin und Brandenburg ab 31.12.2020. Bis dahin müssen Rauchwarnmelder in ausnahmslos allen Privatwohnungen vorhanden sein. Nur in Sachsen besteht derzeit noch keine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten. Für Vermieter und Mieter gilt es bei der Gerätewahl sowie Montage und Wartung Verschiedenes zu beachten – was genau, erfahren Sie hier.Können Sie bei der Haftpflicht sparen?

Bricht ein Feuer aus, bleibt nicht viel Zeit – Rauchmelder können Leben retten

Rund 200.000 Feuerschäden zählen die Wohngebäudeversicherer deutschlandweit pro Jahr. Umgerechnet kommt es somit durchschnittlich etwa alle drei Minuten zu einer Schadenmeldung. Das geht aus regionalen Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor, die im Sommer 2019 veröffentlicht wurden.

Das Gefährliche daran sei, dass den meisten Menschen die Schnelligkeit der Ausbreitung und die schweren Folgen eines Brandes nicht bewusst sind. Häufige Panne: die Pfanne mit heißem Öl, die unbeobachtet auf der eingeschalteten Herdplatte oder dem Gasherd stehen gelassen wird. Ein Brand gerät schneller als man denkt außer Kontrolle, deshalb gilt: Wer es in den ersten 2 bis 4 Minuten nicht schafft, das Feuer selbst zu löschen, sollte sofort das Gebäude verlassen.

Auch nachts kann es unbemerkt zu einem Schwelbrand beispielsweise aufgrund veralteter elektrischer Leitungen oder Überspannung kommen. Sind Rauchmelder in der Wohnung, ertönt ein extrem lautes Alarmsignal, sobald giftiges Rauchgas in den Gerätesensor gelangt. Ab dann läuft die Zeit: Es bleiben nur etwa zwei Minuten zur Überprüfung, ob ein Fehlalarm vorliegt, bevor sich verbreitendes Kohlenstoffmonoxyd lebensbedrohlich wird. Lässt sich kein Fehlalarm feststellen, gilt es sich selbst und andere sofort in Sicherheit zu bringen.

Wer muss Rauchmelder einbauen und warten – Vermieter oder Mieter?

Die Rauchmelderpflicht gilt grundsätzlich für alle Privatwohnungen bzw. wohnungsähnlichen Gebäude oder Räumlichkeiten – also, sowohl für Eigenheime und Eigentumswohnungen, als auch für Mietwohnungen. Für die Anschaffung und das fachgerechte Anbringen von Feuermeldern ist in allen deutschen Bundesländern der Eigentümer bzw. Vermieter verantwortlich.

Jedoch variiert je nach Bundesland die gesetzliche Vorgabe, wer anschließend für die regelmäßige Pflege und Prüfung, bzw. die Wartung der Geräte in der Pflicht ist. In 10 von 16 Bundesländern kommt diese den Mietern zu. Im Detail gilt dies für:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

In den übrigen 6 Bundesländern – als da wären Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen – sind die Eigentümer bzw. Vermieter neben der Anbringung auch für die regelmäßige Wartung der Melder verantwortlich.

Gut zu wissen:

Auch wenn ein Vermieter die regelmäßige Prüfung und Wartung auf den Mieter übertragen hat, ist er verpflichtet zu überprüfen, ob der Mieter die Rauchmelder-Wartung durchführen kann und dieser Pflicht auch wirklich nachkommt. Optimal wäre, mit der jährlichen Wartung einen Dienstleister zu beauftragen – so können Vermieter ihr Haftungsrisiko aus der Rauchmelderpflicht minimieren.

Qualitätsunterschiede: Darauf sollte man beim Kauf von Rauchmeldern achten

Grundsätzlich müssen alle in privaten Häusern oder Wohnungen verbauten Rauchwarnmelder zwingend mit dem CE-Kennzeichen ausgestattet und nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. Seit 2008 sind nur noch solche Geräte im Handel zulässig. Mit diesem Mindeststandard lässt sich allerdings ein qualitativ hochwertiger Rauchmelder kaum von einem einfachen unterscheiden.

Für mehr Sicherheit sorgt das 2012 eingeführte unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Die auch als Q-Rauchmelder bezeichneten Geräte haben eine fest verbaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren, was Fehlalarme vermeidet. Zudem erfüllen sie weitere über die EU-Norm hinausgehende Kriterien bezüglich Fehlalarmsicherheit, Klimabeständigkeit und elektromagnetischer Verträglichkeit – und gelten somit als besonders hochwertig und maximal verlässlich.

Tipp:

Qualitätsrauchmelder mit Langzeitbatterie kosten zwar mehr, jedoch lohnen sich die höheren Anschaffungskosten. Sparen Sie deshalb nicht am falschen Ende. Schließlich wäre ein Feuerwehreinsatz, der ein Eindringen in die Wohnung erfordert, beispielsweise während Sie im Urlaub sind, im Falle eines Fehlalarms deutlich teurer – vom Ärger ganz zu schweigen.

DIN 14676: Diese Norm regelt die Vorgaben zur Anwendung von Rauchwarnmeldern

Wer sich fragt, in welche Räumlichkeiten im Haus oder der Wohnung überall Rauchmelder gehören und was man bei der Montage beachten muss, wird in den Bestimmungen der Anwendungsnorm DIN 14676 fündig. Wer spätestens jetzt die Montage von Rauchmeldern in Angriff nehmen will, hat auf einige Vorgaben zu achten. Im besten Fall und zur Sicherheit übernimmt die Montage sämtlicher Geräte ein geprüfter Fachmann für Rauchwarnmelder.

Aus der Vielzahl an Vorgaben für die Anwendung von Rauchmeldern haben wir hier eine 9-Punkte Auswahl an DIN-Vorgaben aufgeführt:

  1. Verwenden Sie ausschließlich Geräte, die der Produktnorm DIN 14604 entsprechen
  2. Statten Sie alle Schlafräume, sowie Kinderzimmer und Flure mit Fluchtwegfunktion aus.
  3. Montieren Sie je Raum bis 60 m² einen Rauchmelder, in größeren Räumen zwei Geräte.
  4. Bringen Sie Rauchmelder an der Decke in der Raummitte waagrecht an und halten Sie einen Mindestabstand von mind. 50 cm zur Wand bzw. zu Einrichtungsgegenständen.
  5. Decken Sie alle Melder bei Renovierungsarbeiten gut ab, um Fehlalarme durch Staub, Dreck, etc. zu vermeiden.
  6. Prüfen Sie alle Geräte mindestens 1 Mal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit.
  7. Tauschen Sie mangelhafte Rauchmelder umgehend aus.
  8. Wechseln Sie spätestens bei Batteriestörungsmeldung die Batterie des Rauchmelders aus. Geräte mit nicht austauschbaren Batterien müssen komplett ersetzt werden.
  9. Tauschen Sie alle Rauchmelder nach etwa 10 Jahren aus.

Was kostet ausgezeichneter Service?

In Küche, Bad, Dachboden oder Kellerräume gehören Sondermelder

Da in Küche sowie Bad- und Waschräumen Kochdunst und Wasserdampf üblich sind, sind hier keine herkömmlichen Rauchmelder anzubringen – hier würden sie nur dazu neigen, Fehlalarme zu erzeugen. Das gilt auch für häufig rauchige oder staubige Räume wie Dachböden, Keller, Garagen oder Hobbyräume. In diese Räumlichkeiten gehören Sondermelder, wie beispielsweise Hitzemelder.

Diese reagieren nicht auf Rauch, sondern auf sehr hohe Temperaturen. Steigt diese in einem der Räume auf 55 bis 60 Grad Celsius, schlägt der Hitzemelder akustischen Alarm. Aber Vorsicht: Hitzemelder reagieren im Vergleich zu Rauch- bzw. Feuermeldern deutlich später und können somit die Brandmeldung unter Umständen zeitlich verzögern.

Für Räume wie Küche, Bad, Dach & Co. eigenen sich sogenannte Mehrkriterienmelder. Sie sind mit unterschiedlichen Sensoren ausgestattet und können so verschiedene Erkennungskriterien für einen Brand verarbeiten, z.B. Rauch und Hitze. Der Handel bietet zwei Geräte-Varianten: solche, die Alarm auslösen, wenn bereits ein Kriterium erfüllt ist und andere, die erst anschlagen, wenn beide Kriterien erfüllt sind. Am besten den Fachmann fragen, welche Variante für die Räume jeweils infrage kommt.

Gut abgesichert für den Brandfall

Neben der Montage von Warnmeldern wird außerdem empfohlen, weitere Mittel wie Feuerlöscher und Löschdecke im Haus schnell griffbereit zu haben. So lassen sich kleine Brände, die schnell mal bei sich zu Hause oder auch beim Besuch bei Freunden durch eine umgeworfene Kerze, beim Zubereiten einer feierlichen Feuerzangenbowle oder beim Grillen auf der Terrasse entstehen können, ersticken.

Darüber hinaus bietet eine private Haftpflichtversicherung bei größeren Schäden Absicherung. Die meisten Sachschäden, wie beispielsweise ein Brandschaden am Mobiliar, werden über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung reguliert. Jedoch kommt es vor, dass der Versicherer den Verursacher des Schadens anschließend in Regress nimmt und auf eine Kostenübernahme besteht.

Hier ist gut beraten, wer eine private Haftpflichtversicherung hat. Im Ernstfall kann diese einspringen und die Kosten des entstandenen Schadens übernehmen – selbst wenn andere Versicherer ihre Regressansprüche geltend machen. Machen Sie den Test und berechnen Sie in unserem Tarifrechner in wenigen Schritten das passende Angebot. Haben Sie Fragen? Unsere Kundenberater helfen gern.

Fazit: Rauchmelder sind Lebensretter. Sollte der schrille Feueralarm einmal losgehen, prüfen Sie dennoch zuerst, ob es auch tatsächlich Hinweise für eine Rauchentwicklung bzw. für einen Feuerausbruch gibt. Sofern Sie einen Fehlalarm ausschließen können, verlassen Sie sofort gemeinsam mit allen Mitbewohnern das Gebäude und rufen Sie die Feuerwehr unter der Rufnummer 112.

Lohnt sich ein Wechsel für Sie?

Unverbindliches Angebot einholen und Geld sparen

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden - mit unserem kostenlosen Newsletter!

436482~|verti-ico~|nav-email-64~|

Jetzt einfach und schnell den Newsletter abonnieren: