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Eigentum beschädigt – diese Rechte haben Sie im Restaurant

2 Min Wie Sie reagieren sollten, wenn Ihr Eigentum im Restaurant beschädigt wird.

20.03.2020
Julianna Adamska
2 Min
Ein gemütlicher Abend im Restaurant, sich um nichts kümmern müssen und köstliches Essen genießen – schon beim Blick auf die Karte steigt die Vorfreude. Nach der Bestellung bringt die Bedienung Ihnen das Glas Rotwein – und verschüttet es versehentlich über Ihren Pullover. Die Freude findet ein jähes Ende: Der Pullover war teuer und bedeutet Ihnen viel. Sie sind darüber gar nicht erfreut, doch Ihrer Bedienung wird es ähnlich gehen, wenn es sich um ein unglückliches Versehen handelt. Schließlich führt ein solches Missgeschick vermutlich dazu, dass Sie das Restaurant weder erneut besuchen noch weiterempfehlen werden. Beiden Parteien sollte daher an einer Klärung der Situation gelegen sein. Welche Rechte haben Sie, wenn im Restaurant Ihr Eigentum beschädigt wird?

Kellner beschmutzt Kleidung vom Gast – wer haftet?

Hier ist der Restaurantbesitzer ggf. in der Pflicht. Seine Betriebshaftpflicht-Versicherung übernimmt in solchen Fällen meistens die Ersatzleistung. Anders ist die Lage, falls Sie im Restaurant versehentlich Ihrem Sitznachbarn Wein über die Kleidung schütten: In so einem Fall kann Sie Ihre Privathaftpflicht-Versicherung vor finanziellen Forderungen schützen.

Restaurantbesitzer sind übrigens verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter ihrer Gäste generell nicht zu Schaden kommen. Hier greifen die insbesondere die Verkehrssicherungspflichten. Diese gelten für die Abwehr von Gefahrenquellen, die für die Rechtsgüter ausgehen können. Das heißt: Wenn sich beispielsweise Ihre Kleidung an einer scharfen Tischkante verfängt und zerreißt, können Sie u. U. Schadensersatz verlangen. Denn der Restaurantbesitzer hat das Mobiliar so herzurichten, dass es für den Publikumsverkehr keine Risiken birgt.

Rechte beim Restaurantbesuch – bekommt man Schadensersatz?

Sie erhalten Schadensersatz häufig in Form einer Reparatur oder einer Reinigung. Kann der beschädigte Gegenstand nicht in seinen Ursprungszustand zum Zeitpunkt des Schadens zurückgesetzt werden, wird der Schadensersatz nicht in der Wiederherstellung, sondern in Geld geleistet. Im besten Fall übernimmt die Versicherung des Restaurants die Rechnung zur Reinigung der Kleidung oder ersetzt den Zeitwert des unwiderruflich beschädigten Gegenstandes. Dazu meldet das Restaurant der Versicherung den Versicherungsschaden.

Im Gegensatz zum Neuwert einer Sache beziffert der Zeitwert den Wert eines Gegenstandes unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Nutzungsdauer. Ist der Zeitwert ermittelt, kann die errechnete Summe ausgezahlt werden. Damit kann der Geschädigte dann für angemessenen Ersatz sorgen.

Fazit: Wird Ihr Eigentum beim Restaurantbesuch beschädigt, ist das u. U. kein Grund zur Sorge, da das Restaurant verpflichtet sein kann, den Schaden zu ersetzen. Entscheidend ist allerding der konkrete Einzelfall.

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