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Dachlawinen – die unterschätze Gefahr

3 Min Wie Sie Dachlawinen vorbeugen können und wer im Schadenfall haftet.

20.01.2020
Julianna Adamska
3 Min
Sammelt sich über einen längeren Zeitraum Schnee und Eis auf Häuserdächern, kann es schnell gefährlich werden: Große Schneemassen, einsetzendes Tauwetter oder Regen können Dachlawinen auslösen. Dann stürzen – oft ohne Vorwarnung – große Massen Schnee und Eis vom Dach. Mögliche Folgen sind beschädigte Fahrzeuge und Gegenstände, im schlimmsten Fall bringen sie Menschen in Gefahr.

Was ist eine Dachlawine?

Wenn große Mengen Schnee mit einem Mal vom Dach stürzen, riesige Eisplatten in die Tiefe rutschen oder große Eiszapfen von den Dachrinnen abbrechen, kann es sehr gefährlich werden. Je nach Höhe des Gebäudes kommt eine hohe Fallgeschwindigkeit hinzu, welche eine solche Situation noch verschärfen.

Dachlawinen – wann besteht Gefahr und was kann passieren?

Die Gefahr für Dachlawinen ist unter drei Umständen als besonders hoch einzuschätzen:

  1. Nach heftigen Schneefällen: Große Schneemassen auf geneigten Dächern geben irgendwann nach und rutschen gen Boden.
  2. Bei Tauwetter: Steigende Temperaturen führen vor allem bei nicht ausreichend gedämmten Dächern dazu, dass der darauf befindliche Schnee antaut und möglicherweise erneut zu Eis gefriert. Taut es weiter, kommt eine solche Eisplatte auf rutschigem, nassen Untergrund umso schneller in Bewegung.
  3. Bei Regen: Liegt noch Schnee auf dem Dach und setzt Regen ein, erhöht sich das Gewicht der Masse nochmals, was die Rutschgefahr und auch die Einsturzgefahr erhöht.

Gerade bei hohen Gebäuden stürzen die Massen mit enormer Kraft nach unten und können schnell Personen verletzen oder Gegenstände wie Autos beschädigen. Fußgänger sollten misstrauisch werden, wenn es taut und von den Dächern tropft. Auch Pkw-Halter sollten dann eine besondere Vorsicht beim Parken walten lassen.

Wer haftet bei Dachlawinen?

Bei Dachlawinen greift die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, die beispielsweise Hausbesitzer trifft: Die Verpflichteten sind dafür verantwortlich, dass von einem Haus keine Gefahrenquellen ausgehen. Nicht nur ein geräumter und gestreuter Gehweg fällt daher im Winter mitunter in den Verantwortungsbereich des Hausbesitzers, auch Dachlawinen oder von Dachrinnen herabfallende Eiszapfen sollten vorgebeugt werden.

Kommt es zum Ernstfall und stürzen etwa Eisplatten auf ein Auto und beschädigen dieses, kann der Hausbesitzer durchaus zur Verantwortung gezogen werden und zwar dann, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. In Abhängigkeit der konkreten Umstände kommt ggf. auch eine Mitverantwortlichkeit des Geschädigten in Betracht. Im Falle eines beschädigten Fahrzeugs könnten manche Schäden auch über die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters abgedeckt sein.

Dachlawinen verhindern – die besten Tipps

Wie hoch die Gefahr von Dachlawinen ist, ist im Vorhinein nicht sicher abzuschätzen. Sinnvoll sind daher einige Vorsichtsmaßnahmen, um die Gefahr möglichst einzudämmen. Die besten Tipps für Sie in der Übersicht:

  • Schneegitter: Diese Vorrichtungen aus Metall werden an den Dachkanten angebracht und sollen verhindern, dass Schnee und Eis in die Tiefe stürzen können. Insbesondere bei steilen Dächern sollten Sie die Installation von Schneegittern als Schneeschutzsystem in Erwägung ziehen. Eine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern besteht in einigen Bundesländern: Die Bauordnung in Niedersachsen etwa sieht vor, dass Dächer, soweit es die Verkehrssicherheit erfordert, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die vor herabfallendem Schnee und Eis schützen.
  • Regelmäßige Prüfung: Drohen aufgrund der Witterungsverhältnisse Dachlawinen, ist es ratsam, das Dach regelmäßig auf instabile oder angetaute Schneemengen zu prüfen.
  • Räumung von Schnee und Eis: Ist die Gefahr einer Schneelawine oder herabstürzender Eisbrocken als hoch einzuschätzen, kann ein stabiler Schneeräumer mit einer mehreren Meter langen Teleskopstange beim Entfernen helfen. Sind Hausbesitzer selbst nicht in der Lage, Eis und Schnee zu entfernen, sollten sie einen Dachdecker damit beauftragen. Ist zeitnah kein Fachmann hiermit zu beauftragen, etwa aufgrund hoher Auslastung der Dachdecker-Bertriebe, sollte mindestens ein Warnschild aufgestellt werden. Aber Achtung: Die Flugbahn von Eisplatten oder Schneemassen ist nicht voraussehbar! In ganz akuten Fällen sollten Sie die Feuerwehr rufen. Die Kosten eines solchen Einsatzes trägt in der Regel der Hausbesitzer.
  • Neubauten anpassen: Werden eher raue Dachziegeln eingedeckt, vermindert deren Oberfläche die Rutschgefahr von Schneemassen auf dem Dach im Gegensatz zu glattem Untergrund wie etwa bei glasierten Dachziegeln. Zudem können weniger stark geneigte Dächer die Rutschgefahr verringern. Eine ausreichende Dämmung verhindert zusätzlich die starke Erwärmung eines Daches und so das schnelle Tauen der Schnee- und Eismassen. In Gegenden mit viel Schnee sind auch beheizbare Dachziegel als Frostschutzsystem oder zum kontrollierten Abtauen eine gute Lösung.

Besteht auch bei Ihnen die Gefahr, dass Dachlawinen entstehen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gern, inwieweit unsere Versicherungsleistungen, zum Beispiel im Bereich Privathaftpflicht und Privatrechtsschutz, Ihnen helfen können.

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